Hab heute im Radio gehört dass die neue Winterreifenpflicht auch für Mopeds gilt. Weiß schon jemand mehr darüber?
Für Fahrradl auch?
Und Anhänger, ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeuge im Sinne der Winterreifenverordnung?
Hab heute im Radio gehört dass die neue Winterreifenpflicht auch für Mopeds gilt. Weiß schon jemand mehr darüber?
Für Fahrradl auch?
Und Anhänger, ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeuge im Sinne der Winterreifenverordnung?
ja, ist so
im BIG Forum haben wir gerade das Thema
ist mir wurscht: ich fahr spikes...:biggrin:
ja, ist so
im BIG Forum haben wir gerade das Thema
Also muss ich jetzt crossreifen fahren
Also muss ich jetzt crossreifen fahren
ne FIM Reifen mit Strassenzulassung und M+S Kennzeichnung
die "Schneeflocke" kannst dir selber draufmalen
die spinnen die RÖMER
Fa. Heidenau wirds freuen!
Der Mefo Schrottmaster hat auch ne M+S Kennzeichnung.
Mein S12 leider nicht, so ein Mist. Was mach ich jetzt .... hülfä. :biggrin:
Gruß
Andy
Hab heute im Radio gehört dass die neue Winterreifenpflicht auch für Mopeds gilt. Weiß schon jemand mehr darüber?
Hier der Gesetzestext:
http://http://www.reifenpresse.de/fileadmin/pdf/Dokumente/AEnderung_der_StVO.pdf
Ach scheiß drauf wann fahren wir denn mal auf der Strasse rum.
Ich drehe morgen ne Runde im Schnee
heidenau könnte sich noch mehr freuen, wenns noch mehr größen gäb... und ich mich auch, denn für meine mz ts 250 (die ich im winter lieber fahr als die rotax-ktm) gibts keinen winterreifen für vorne (3.00-18) . da werd ich wohl lieber die schneeketten immer mitführen und im zweifel aufziehen. mal sehen was die trachtengruppe dazu meint.... jo
also mal echt, Spass beiseite,
die können mich doch alle mal am Arsch lecken.
Hier der Gesetzestext:
http://http://www.reifenpresse.de/fileadmin/pdf/Dokumente/AEnderung_der_StVO.pdf
aus diesem Gesetzestext geht aber nicht hervor dass die Klasse L
Klasse L1e: zweirädrige Kleinkrafträder (Motorfahrräder)
Klasse L2e: dreirädrige Kleinkrafträder
Klasse L3e: Motorräder
Klasse L4e: Motorräder mit Beiwagen
Klasse L5e: Motordreiräder
Klasse L6e: 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
Klasse L7e: 4-rädriges Kraftfahrzeug
von dieser Regelung betroffen sind
Das Krad gehört aber zu den Kraftfahrzeugen und ist demnach auch von der Winterreifenpflicht betroffen.
Bei den Außnahmen taucht das Krad auch nicht mit auf. Da stehen nur LOF Fahrzeuge und Einsatzfahrzeuge nach §35.
Dann müsst Ihr halt Offroad fahren und nicht Onroad
Für Motorräder find ich die Regelung etwas unglücklich aber für PKWs und LKWs ist das sinnvoll. Besonders in den letzten Jahren wo der Winter keine einzige Region Deutschlands verschont.
Ach Phyro,
vom Auto und LKW ist doch nicht die Rede. ( da wurde es aber echt langsam mal Zeit...)
Ich denk über ein Schneeflockentatto am Arsch nach... hilft vieleicht bei der netten Politesse am Eck
Mit nem Strassenmöp kann das Fahren aktuell doch eh knicken.
Ansonsten stimm' ich dem SJ zu :biggrin:
die können mich doch alle mal am Arsch lecken.
Gruß
Andy
Anhänger brauchen auch Winterreifen so´n Scheiß
Das bringt aber Geld zum Reifenhändler
Ich glaub ich sattle um und verkaufe Wintereifen
grrrrrrrr
mfg
Nein, Fahrräder sind nicht betroffen. Es heißt doch Kraftfahrzeuge.
Allerdings darf man mit Fahrrädern Spikes fahren bzw. es ist nicht ausdrücklich verboten! :biggrin:
Bei den Anhängern bin ich mir nicht sicher. In den Nachrichten haben die erzählt, dass bei LKWs nur die Antriebsräder mit Winterreifen bestückt sein müssen.
Im Übrigen find ich es zwar eh Käse bei dem Wetter mit Sommerreifen zu fahren aber dass
unser Kasperltheater in Berlin ein Gesetz beschließt ohne jegliche Übergangsfrist (ok, ne Woche) find ich schon schräg.
Gruß
Andy
Nein, seh ich auch nicht, dass das Gesetz Anhänger mit einschließt. Ich bezog mich nur
auf die weiter oben gestellte Feststellung/Frage.
Ein Reifenhändler mag das anders sehen.
Ehrlich gesagt, würd ich sogar den Ausschluß für Forstfahrzeuge, etc. "hernehmen"
wenn ich mit nem Motorrad mit Reifen ohne M+S Kennzeichnung unterwegs wäre.
Es besteht beim Motorrad ja oft Reifenbindung und für Forstfahrzeuge heißt es ja, dass die keine brauchen, weil
es hier bauartbedingt keine gibt. Wenn die eingetragenen Reifen für's Möp keine M+S Kennzeichnung haben
würd ich mich wie oben schon zitiert "am Arsche lecken lassen".
Gruß
Andy
Ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug?
Definition Kfz:
§ 1 II StVG (vgl. § 2 Nr. 1 FZV)
Als Kfz ... gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
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