eingetragungsfähige Leistung bei Enduros ca. '78-85

  • Hallo zusammen,
    bin neu hier und stelle mich mal vor.
    Bin jetzt so um die 50, und liebe offroad-bikes. (mein Sohn - 18- übrigens auch :) )
    Vor meiner Mountainbikezeit bin ich Wettbewerbe in NL gefahren (Enduro, KTM EXC 400, incl holl. Meisterschaft). Das ist jetzt aber auch schon 15 Jahre her.
    Seit einiger Zeit geistert mir durch den Kopf, einen Oldtimer zu kaufen. KEIN Auto, KEIN normales Motorrad.
    Ein 2-Takter muss es ein!!!
    Hubraum ca. 250- 350ccm, eine alte Twin-Shock KTM, Maico o.ä. Wichtiger als die Marke ist die Ersatzteilverfügbarkeit. (das wär schonmal eine Frage: was kommt da in Frage?)


    Meine wichtigste Frage: welche Leistung ist möglich einzutragen bei den alten Fahrzeugen? (alles, was später kam hatte zuviele Emissionen (laut/Abgas) und wurde ja auf 9...12PS zugeschnürt um über die Zulassungshürde zu kommen). Offen fahrbar sind sie dann ja nur illegal.
    Sind die alten mit offener Leistung offiziell/legal fahrbar?


    Hab mal bei einer Annonce einer 1980(?)-er KTM GS250 gesehen, das im Brief "ohne Blinker" stand. -> gilt das auch heute noch so??? Oder was war damit gemeint?


    Wie ist es mit dem Startverhalten: kann bei den Schätzchen ja durchaus mal vorkommen, dass die 2 Monate nicht bewegt werden: starten diese alten Mopeds zuverlässig (wenn Motor/Zündung/Vergaser in ordentlichem Zustand ist > das ist natürlich Voraussetzung :) )


    Wenn jemand einen Tipp hat, wo man das alles nachlesen kann, bitte gern einen Tipp an mich.


    Viele Grüße, czippi (PS: mir ist absolut klar, dass es sich dabei um kein normales Tourenmotorrad für langgedehnte Landstrassenausflüge handelt, das Stollenereifen keinen ordentlichen Grip beim Bremsen auf Asphalt haben, dass man Gemisch Tanken muss usw usw)

  • Bei meiner 78er Sachs 250 GS 7-Gang stehen die 23 kW im Schein, Ersatzteilverfügbarkeit ist natürlich was anderes. Und in die Innenstadt muss ich jetzt obwohl "legal" auch nicht unbedingt, die ist schon sehr laut.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube kaum daß dir jemand heutzutage leistungsmässig noch was anderes einträgt als schon drin steht.
    Und von dem Gedanken mit einer alten GS aus der Ära legal unterwegs sein zu können solltest du dich verabschieden.

    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit !

  • hi twinshocker, warum ist man damit nicht legal unterwegs? Die alten Starrharleys aus den 50er dürfen auch zB ohne blinker fahren (wobei es darum nicht geht ohne blinker). Es geht mir um die offizielle offene Leistung und ich vermute (hoffe) dass das zur guten alten Zeit noch kein Thema war. Fritz ü40 hat 23kw eingetragen, das geht ja bei neueren 2Taktern zB gar nicht mehr.


    Hat jemand gute Bezugsquellen für Teile? Vermutlich liegt KTM im Vergleich zu Maico, Sachs Puch usw noch verhältnismässig gut, stimmts?
    Wie siehts mit dem Startverhalten alter 2Takter aus ?

  • Mit dem Startverhalten ist es so:
    entweder du befasst Dich eingehend mit dem Motorrad, beachtest die Eigenheiten und findest dann aus Gefühl und Erfahrung die richtige Mischung aus Tupfen, Choke, Kraft und Geschwindigkeit beim Kicken, oder du investierst in einen funktionierenden Vergaser plus neue elektronische Zündanlage.


    In der Mediathek Sender Mittleres Erzgebirge gibt es einen Beitrag zu Zschopau Klassik 2018, da startet eine 65 Jahre alte DKW mit originaler Zündung und Vergaser auf den ersten Tritt.

  • Hat jemand gute Bezugsquellen für Teile? Vermutlich liegt KTM im Vergleich zu Maico, Sachs Puch usw noch verhältnismässig gut, stimmts?
    Wie siehts mit dem Startverhalten alter 2Takter aus ?


    Bei den genannten Baujahren bin ich nicht so pessimistisch.
    Es stimmt, dass die Prüfer immer ungerner Verantwortung übernehmen, insbesondere nachdem das TÜV-Privileg für Eintragungen gefallen ist.
    Denn mein GTÜler meinte, dass jetzt seitens der Aufsicht erstmal genauer hingeschaut wird auch beim TÜV selber.
    Andererseits waren auch viele 2T-Enduros damals noch Alltagsfahrzeuge und hatten i.d.R Eintragungen entlang der Versicherungsklassen.
    Also 10, 17, 27, 50 PS, heut ist die Leistung für die kein Thema mehr und HU brauchst vor Baujahr 1990 auch nicht.
    Also mit ner Briefkopie ist die Chance immer noch hoch.
    Zu laut gabs allerdings auch damals schon.
    Das Durchschnittsalter eines Streifenpolizisten ist so niedrig, da gibts kein Know-How zum Thema Twinshock.
    Und die Chance, dass Dich jemand aus dem Forum hier in Uniform anhält ist auch gering.
    Die Frage ist eher ob man mit so nem Knatter-2Takter am Verkehr teilnehmen will oder nicht.


    KTMs ware zu der Zeit rar und man sieht in der Szene wenig.
    Die beste Teileversorgung hat IMHO Maico.

    Wer nichts weiß muss alles glauben

  • viele der 2T sportenduros gab es damals auch nur gedrosselt beim händler zu kaufen. offene leistung gab es dann auch nur als nicht wirklich legale einzelabnahme.
    blinker sind grundsätzlich bei allen krafträdern mit EZ ab 1.1 1962 vorgeschrieben. einzelne ausnahmegenehmigungen wurden idr nur für den wettbewerb und nicht für das gewöhnliche fahren auf der strasse erteilt.

  • Und MTX 200

    Erst...wenn Du unter Deiner Geliebtgehassten im Dreck kriechend Deinen Rotzschleim von den Lippen leckst...weisst Du ,dass Du lebst.


    " Hier geschieht ein Menschheitsverbrechen. " Dr. Wodarg , Mai 2020

  • Hi Leute, danke für die Antworten.
    An die MTX hatte ich auch kurz gedacht, ich möchte aber lieber eine echte Sportenduro haben.


    Schaut mal, grad bei e-klein... gefunden
    https://www.ebay-kleinanzeigen…s-250/1325245578-305-9340


    Das geht ja schon ein wenig in Richtung Sammlerstück.
    Die Anforderung "offene Leistung" lies eher (regelmäßige) Teilnahme am Straßenverkehr vermuten.
    In den 70ern und frühen 80ern sind wir ja noch bei vorderen (teilweise winzigen) Vorderbremsen.
    Selbst die 50er Kreidler-Szene hat inzwischen eine Duplex aufgelegt weil der Verkehr heute hektischer ist!


    Die Popularität der 70er Sportenduros lässt nach oder stagniert zumindest - beim Preis wäre ich zurückhaltend.

    Wer nichts weiß muss alles glauben

  • ... Meine wichtigste Frage: welche Leistung ist möglich einzutragen bei den alten Fahrzeugen? (alles, was später kam hatte zuviele Emissionen (laut/Abgas) und wurde ja auf 9...12PS zugeschnürt um über die Zulassungshürde zu kommen). Offen fahrbar sind sie dann ja nur illegal.
    Sind die alten mit offener Leistung offiziell/legal fahrbar? ...


    Ein Fahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen bewegt wird, muss den Eintragungen im Fahrzeugschein entsprechen, gerade auch in Bezug auf die Leistung. Da gibt es keine Ausnahme.


    Bei Baujahren vor 1989 ist keine Abgasuntersuchung beim zweijährigen TÜV vorgeschrieben. Das macht die Eintragung einer offenen Leistung schon mal einfacher, wenn man einen sehr verständigen TÜV hat. Beim Abgasverhalten sollte man darauf hinweisen, dass es sich um einen Zweitakter ohne Abgasreinigung handelt, mithin kann man glaubhaft versichern, dass er maximal Schadstoffe ausstößt :love: , was bei den Baujahren bis 1980 zulässig war.


    Für ein Eintragung einer offenen Leistung ist eine TÜV-Begutachtung erforderlich, die grundsätzlich die folgenden Fragen beurteilen muss:

    • Welche tatsächliche Leistung hat das Motorrad?
    • Wie wirkt sich die Leistung auf die Höchtsgeschwindigkeit aus?
    • Wie ist das Abgasverhalten?
    • Wie ist die Lautstärke?
    • Ist das Fahrzeug in seiner Gesamtkonstruktion, insbesondere auch bzgl. seiner Bremsen, für die höhere Leistung geeignet?

    Da diese Fragen aufwendig und teuer sein können, sind vorhandene Gutachten oder Vergleichspapiere sehr sinnvoll. Letztlich hängt viels vom konkreten TÜV-Mann ab. Bei unseren Geländesportmotorrädern kommt uns natürlich zu Gute, dass die Maschinen nur moderate Höchstgeschwindigkeiten erzielen und es hier auch um überschaubare Leistungen (wer hat schon 50 PS?) geht. Die Lärmmessung ist dabei das kleinste Problem. Die Messung nach "nationaler Methode" ist simpel und entspricht in etwa dem, was manche Veranstalter auch bei der Abnahme durchführen.


    ... Hab mal bei einer Annonce einer 1980(?)-er KTM GS250 gesehen, das im Brief "ohne Blinker" stand. -> gilt das auch heute noch so??? Oder was war damit gemeint? ...


    Jetzt kommt es darauf an, wo diese Eintragung steht. Bei KTM war beliebt die Angabe "Breite ohne Blinker", da die KTM in Deutschland mit Ochsenaugenblinkern ausgeliefert wurden. Diese Angabe bezieht sich nur auf die Lenkerbreite und besagt natürlicht nicht, dass das Fahrzeug keinen Blinker hat oder braucht.


    Eine Eintragung müsste - wenn überhaupt - so oder so ähnlich lauten: "Ausnahmegenehmigung: Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeiger" oder "Im Sportgebrauch ohne Blinker zulässig". Ersters kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen. Zweites hilft nicht weiter, weil man dann ohne Blinker nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf.


    Fazit: Sportgeräte sind für den Sportgebrauch (auf genehmigten Veranstaltungen) und nicht für die öffentliche Straße. Wenn man das dem TÜV glaubhaft macht, dann geht bisweilen viel! Und dann braucht man eben auch keine eingetragene offene Leistung. Wer ein Sportgerät auf der öffentlichen Straße bewegen will, der muss logischerweise auch die Anforderungen an sein Fahrzeug erfüllten, die dafür verlangt werden.

  • Hab ich selbst in den Papieren meine Kawasaki KDX 250 BJ 1994 wie folgt eingetragen: „Sportmotorrad, Fahrten auf öffentlichen Strassen nur mit vollständiger Beleuchtungseinrichtung, lose Diebstahlsicherung“.
    Diese Eintragung wurde bei der Einzelabnahme gemacht, dazu gehörte ein Abgasgutachten (2.000 DM). Neumotorrad war somit für 9.000 DM komplett zugelassen, KTM und Co. kosteten damals weit über 10.000 DM.
    Mit dem Eintrag in den Papieren bin ich immer mit dem Motorrad auf den Hänger zum TÜV Blinker, Spiegel, Schutzblechverlängerung alles im Karton dabei, nie Probleme gehabt.



    Kalle

  • Habe mal für eine 81er Maico eine neue Grundabnahme mit neuem Brief gemacht (müssen), dabei habe ich den Tüvler gefragt ob er denn auch volle Leistung eintragen würde.
    Antwort: Wenn ich seinem Chef glaubhaft erklären könnte, wie ich mit den Dosendeckelbremsen 50PS bändigen könne. :S

  • Habe meine Montesa Enduro 360 H6 Bj 1980 vor ca 2 Jahren nach §21 StVo beim TÜV in Hamburg abnehmen lassen.
    Die Maschine war bis 2010 in Spanien angemeldet gewesen, die Angaben aus den spanischen Papieren wurden übernommen.
    Keine Geräuschmessung, keine Abgasmessung, ich musste allerdings eine Leistungsmessung auf einem Rollenprüfstand meiner Wahl vorlegen (durfte max 27 PS). Haben uns auf Topspeed 120 km/h geeinigt.
    Hab die Elektrik auf 12 V DC mit Batterie umgerüstet, das freut den Prüfer.
    Ebenfalls lose Diebstahlsicherung, Ochsenaugenblinker, Fahrradtacho mit batteriebetriebener Instrumentenbeleuchtung.
    Es geht so einiges, wenn man alles im Vorwege vernünftig mit dem Prüfer abstimmt.


    Die Ersatzteillage bei Montesa ist erschwert aber es geht eigentlich noch.

  • Da wäre ein 4T-Motorrad noch die wahrscheinlichste Variante, dass sowas mit offener Leistung eingetragen ist. Also wielleicht etwas in Richtung XR 500, Rotax KTM, Yamaha TT-Reihe, etc...


    Obwohl du natürlich gerne eine 2-Takter möchtest...

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