österreichisches Gebrauchtmotorrad in Deutland zulassen

  • Servus.....normal müsste es reichen wenn du die coc Papiere hast , dann bringst du die gerbrauchte zum TÜV und lasst eine Datenblatt Ermittlung machen ....kostet ca. 25 Euro
    Wenn du diese hast wird eine neue Hauptuntersuchung (TüV) gemacht und nun kannst du sie anmelden .....
    So war es bei mir .....Ist aber schon 3 Jahre her aber ich glaube nicht das sich viel geändert hat.
    Ich würde mal alles was du an Unterlagen hast mit nehmen (Kaufvertrag und so ) aber am wichtigstenS
    sind halt die coc Papiere.
    Schenan Gruaß

  • Und dann kannst Dir noch vom österreichischem Finanzamt die Nova rückerstatten lassen.

  • Hab noch kein Ö-Mopped in D zugelassen aber sonst so allerhand.
    Wenn in den Papieren irgendwo die die e*.... Nummer steht (europäische homologation) dann gehts zur Prüf-Orga Deiner Wahl und der bestätigt die technischen Daten und macht "TÜV"
    Dann zur Zulassungsstelle wie gehabt, die basteln dann Brief und Schein (aka Zul.Papiere I + II)


    Wenn es sich um ein Mopped mit nationaler homologation handelt (keine e*.... Nummer), das gleiche Spiel aber Du musst in den alten Bundesländern zum TÜV, in den neuen zur Dekra.
    Kosten sind ziemlich gleich wie beim ersten Fall.
    Dann zur Zul.Stelle siehe oben


    Theoretisch müsste nach den EU-Regeln auch folgender Fall gehen, den ich aber noch nie praktiziert habe:
    COC + letzte technische Prüfung müsste eigentlich reichen (sofern auf dem Prüfbericht vermerkt ist, dass die Prüfung nach EU-Standards erfolgte)
    In diesem Fall kann man direkt zur Zulassungsstelle gehen, weil die COC bestätigt alle technischen Daten und die Prüfbescheinigung gilt 2-Jahre auch in Deutschland.


    Zoll gibbet in der EU nicht. Grenzübertritte mit privaten Gütern sind völlig frei.
    Kaufvertrag hat noch nie jemand sehen wollen.
    Manchmal ist die EU schon auch ne geile Sache

    Wer nichts weiß muss alles glauben

  • HU ist eine hoheitliche Tätigkeit. Da gilt nix vom Ausland!

    Gruß engl


    Ich und Du, Müllers Kuh, Müllers Esel...


  • Und Obacht, wenn bei einer so neuen Maschine keine Papiere dabei sind! Hoffe du hast noch nicht gekauft!!!.
    1. Die wird nicht zulassungsfähig sein. Kenne einen Autohändler, der noch brandneue Roadster stehen hat, noch nie zugelassen, Euro4. Die sind jetzt Edelschrott.
    2. Falls du dich doch dazu hinreißen läßt das Teil zu kaufen, geh vorher mit der Rahmennummer mal zur Zulassungsstelle und lass das Teil mal "aufbieten" dann checken die europaweit, ob es nicht mal einer "verloren" hat.
    Wenn dem so ist, bist du das Geld und das Moped los.


    Falls die schon bei dir steht, hilft nur noch entweder zerlegen und in Teilen verkaufen oder Rahmen mit Brief suchen und die Teile umbauen.


    Wenn das Teil nicht heiß ist, gäbe es noch eine 3te Möglichkeit, die will ich jetzt aber hier nicht diskutieren....

  • HU ist eine hoheitliche Tätigkeit. Da gilt nix vom Ausland!

    Du weißt aber schon, dass die EU irgendwie auch "Hoheit" ist. :P :P manchmal zu Leidwesen vieler.
    Schau mal auf die E-Nummer Deiner Papiere - die meisten Homologationen finden "im Ausland" statt - die Ziffer der E-Nummer verrät in welchem EU-Land. Gilt hoheitlich einwandfrei in D.
    Tatsächlich ist der "TÜV" sogar blos pseudo-hoheitlich, weil er nur "beliehen" ist. Während echte Beamte immer hoheitlich tätig sind.
    Klugscheixxermodus [OFF]


    Im Ernst: Ich werde es mal raussuchen, hab irgendwo die Vorschrift gebunkert, die die EU-weite Anerkennung der TÜV/MOT/NCT.... Prüfung regelt

    Wer nichts weiß muss alles glauben

  • Mal ne frage so in den Raum geworfen:


    Ich arbeite zur Zeit in der Schweiz und bin am überlegen meine CHF anstatt in Euro umzutauschen, hier einfach die Beta X-trainer zu kaufen die ich so oder so in D kaufen will.


    Das wären so ca. 7000CHF minus 8% (Schweizer MwSt.) = 6440CHF = ca. 5630 Euro


    Der Preis wäre ja für ein Neufahrzeug hammer gut. Die Frage ist nur wie wäre es theoretisch möglich die Nachzahlung der Steuer in D zu vermeiden?
    Würde man einfach so mir nichts dir nichts über die Grenze fahren und es in D zulassen könnte ich mir vorstellen, dass bei der Zulassung dann komische Fragen aufkommen und man auf den Sack bekommt...


    Was wäre wenn das Motorrad von einem guten schweizer Freund gekauft wird und man es nach D ausleiht bis man es dann nach 1-2 jahren von ihm abkauft und auf sich zulässt. MwSt. auf den Wert eines Gebrauchtfahrzeug wäre ja viel viel weniger als auf den eines Neufahrzeug.


    Wenn mir dazu wer ein paar Anregungen hat dann bitte her damit :) Gerne auch per PN.

  • Du fragst in einem öffentlichem Forum nach einer Möglichkeit zur Steuerhinterziehung............


    Dein Plan ist nicht so gefinkelt, so dass nicht schon andere Leuchten auf diese Idee gekommen wäre und dem Finanzamt unbekannt wäre.

  • Naja, explizit gefragt habe ich nicht. Das war eher eine durchspielung einer möglichen Version.


    Natürlich würde ich niemals in echt Versuchen "Vater Staat" zu hintergehen, der seine völlig gerechtfertigten, viel zu niedrigen Steuereinnahmen immer sinnvoll und wirtschaftlich einsetzt...

  • Der Preis wäre ja für ein Neufahrzeug hammer gut. Die Frage ist nur wie wäre es theoretisch möglich die Nachzahlung der Steuer in D zu vermeiden?


    Funzt so natürlich nicht. Bei Millionen EU-Bürgern wohnhaft an der EU Außengrenze würde das schon längst eine Lawine an steuerfreien Importen sein.
    Vor ein paar Jahren hat einer in unserer Gegend behauptet er kann KTM aus A ohne Ust. importieren, daher so billig. Das böse Erwachen kam als die Moppeds von der Schmier abgeholt wurden - sie waren geklaut.


    Aber als CH-Arbeiter mit Wohnsitz dort würde ich eine günstige Maschine am Besten kaum gebraucht kaufen, grad in CH sehe ich gelegentlich Schnäppchen, weil der Markt klein ist. Als Umzugsgut darfst Du sie ohne MwsT. zu zahlen einführen!! Du kannst dann natürlich nicht die CH-Steuer auszahlen lassen. Umzugsgut genießt sogar bei der technischen Abnahme Privilegien - das ist aber ne andere Story.

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  • Im Ernst: Ich werde es mal raussuchen, hab irgendwo die Vorschrift gebunkert, die die EU-weite Anerkennung der TÜV/MOT/NCT.... Prüfung regelt


    Habs gefunden: EU-Richtlinie 2009/40/EG Art. 3 Absatz 2


    "Jeder Mitgliedstaat erkennt den in einem anderen Mit­gliedstaat erteilten Nachweis darüber, dass ein im Hoheitsgebiet des betreffenden anderen Mitgliedstaats zugelassenes Kraftfahrzeug, ein Kraftfahrzeuganhänger oder ein Sattelanhänger einer technischen Untersuchung, die mindestens den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, mit positivem Ergebnis unterzogen worden ist, in der gleichen Weise an, als hätte er diesen Nach
    ­weis selbst erteilt."


    Ist selbst bei Insidern relativ unbekannt. Da hat mich übrigens ein nettes Mädel von der Zulassungsstelle drauf hingewiesen!
    Das Problem ist, dass man ohne COC-Papier ohnehin zum Prüfer muss um die technischen Daten zu bescheinigen, da ist dann quasi die HU inbegriffen.
    Aaaber: Falls jemand doch das COC bei ner gebrauchten Maschine mitliefern kann, ist das eine Option!

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