Husqvarna FE 250 '16 noch zuzulassen?

  • Moin,


    bin am überlegen mir so einen Ladenhüter zu besorgen, allerdings ohne EZ.
    Kenne mich mit dem aktuellen Abgaskram nicht so aus.. Was für eine Abgasnorm muss man aktuell einhalten und weiß jemand, ob die Husky der norm entspricht?


    Danke & Grüße

  • Euro4.
    Model 2016, mit dem alten Rahmen? Wird noch Euro3 sein.
    Wenn der Händler eine Tageszulassung versäumt hat, kann er ev. noch eine Ausnahmegenehmigung ansuchen.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    Richtig, das Ding muss Euro 4 Haben. Euro 4erkennt man auch an den "Schönen" Rückstrahlern an der Gabel.
    Wenn sie nur Euro 3 hat muss eine Ausnamegenmigung vorliegen die der Hersteller beantragt haben muss. Oder halt eine Tageszulassung.
    Aber die 4T waren ab spätestens Modell 2017 Euro 4 soweit ich weiß.

  • Zählt denn wirklich immer das Datum der Erstzulassung oder gibts da Ausnahmen hinsichtlich des Datums der "Inverkehrbringung"?



    Ich hatte meine damals vorsichtshalber auch noch schnell im Dezember zugelassen, obwohl ich eh nie Straße fahre, aber so wirklich Ahnung habe ich davon auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    Ja Erstzulassung ist entscheidend. Es muss halt zugelassen gewesen sein wo die Grenzwerte noch erlaubt waren. Da reicht ein Tag, danach kann man dann immer wider zulassen. Wohingegen es fast unmöglich ist ein Fahrzeug zuzulassen was noch nie irgendwo zugelassen war, egal wie alt das ist, was die aktuellen Vorschriften nicht erfüllt.
    Ob das jetzt Logisch erscheint, oder nicht. Aber wer sagt das Gesetze und Vorschriften Logisch sind.

  • Irgendwo muß der Strich gezogen werden:
    Wäre es die Typenzulassung, gäbe es 10 Jahre später wohl immer noch KFZ mit der gleichen Typenzulassung.
    Wäre es nach einer gewissen Pause nicht mehr zulassungsfähig, wäre dies eine Enteignung, welche in dieser scharfen Form nicht haltbar wäre.

  • Ich finde die Regelung durchaus nachvollziehbar.


    Tag der ersten Zulassung ist das entscheidende Datum - leicht zu merken, leicht zu checken.
    Bei sehr alten Moppeds ist es ja möglich mittels eidesstattlicher Erklärung die Zulassung nachzuweisen, falls keine Papiere beim Eigner und Amt mehr zu finden sind ;)


    Und man kann Fahrzeuge von weit außerhalb der EU zulassen, sofern sie damals irgendwo auf der Welt zugelassen wurden und zu der Zeit den hießigen Vorschriften entsprochen haben.


    Auch eine Vorjahresmaschine als Schnäppchen kommt ja von einem Händler - das Besorgen von passenden Papieren würde ich getrost dem Händler überlassen. Schon beim Wechsel von Euro2 auf Euro3 gabs Landkreise in denen so was möglich war - auch die Mädels aufm Amt kochen nur mit Wasser (zumindest meine Erfahrung)

    Wer nichts weiß muss alles glauben

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