Motocross privat Verkauf, Hilfe!

  • Hallo liebes Forum,


    Habe in der Sufu nichts passendes gefunden!
    Undzwar habe ich vor kurzem meine kxf250 über mobile erfolgreich
    Vermittelt .
    Habe beim Verkauf alle mir bekannten Mängel und Macken angegeben
    Und der Käufer hat eine ausgiebige Probefahrt gemacht, haben hinterm Haus eine
    Mx Strecke so hat sich dieses angeboten und der Käufer
    Hat sie meiner Meinung nach dort auch sehr ausgiebig getestet!
    Nach der ausgiebigen fahrt auf der Strecke (25min)
    Stieg er ab und war sehr überzeugt von der Maschine so wie ich es auch war in der zeit als ich die fuhr. Sie war technisch in einem guten Zustand wurde auch
    Regelmäßig alles gewartet lief bei mir immer wie ein kätzchen.
    Der Käufer hatte sie also direkt aufgeladen.
    Nach 1woche rief er mir an und meinte, dass das Motorrad einen kolbenfresser bekommen hat und das Getriebe hin sei! Als ich vor dem Verkauf alles
    Nocheinmal kontrollierte war jedoch alles i.O!
    Im Vertrag habe ich festgehalten das ich keinen Umtausch und keine Garantie gewähre da es sich ja um ein Sportgerät handelt nun vordert der Käufer jedoch
    Das ich ihm den Schaden ausbezahle. Bin ich denn dazu verpflichtet wie schaut es
    Denn nun nach gesetzlicher Lage aus ?


    Vielen Dank schon mal für kommende Beiträge :)

  • Wenn die sachmangelhaftung und Gewährleistung ausgeschlossen hast, brauchst du nichts befürchten

    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM

  • Ich hätte jetzt vermutet, dass man dies als Privatperson nichtmal explizit tun muss ...


    Zitat

    http://www.12gebrauchtwagen.de/


    Sich bei Gebrauchtwagen auf Beschaffenheitsangaben beschränken:


    Wenn Sie Ihre Sachmängelhaftung also möglichst weitgehend vermeiden wollen, sollten Sie sich auf die reinen Beschaffenheitsangaben des Fahrzeuges, wie Baujahr, Erstzulassung, Kilometerstand, Typ beschränken und nichts, vor allem nicht zu Werbezwecken, zusichern, was Sie nicht sicher wissen. Stellen Sie bei einem Vorbesitzer am besten klar, dass sich Ihre Angaben nur auf Ihre Besitzzeit beziehen.

    Gruß Dirk



    - - Team GELÄNDESPORT NORDOST - -



    „Es müßte ein brauchbares Mittelding geben zwischen lückenloser Informiertheit und glücklicher Ahnungslosigkeit.“
    (P. Schumacher)


    „Es kommt nicht auf die Anzahl der gelebten Jahre an, sondern auf das, was im Buch der Erinnerungen steht.“
    (Alex Huber)

  • Ich antworte mal mit einem eindeutigen: NAJA!




    :biggrin:



    Alsoooo...ICH würde niemals auf die Idee kommen, dem Verkäufer nachträglich die Ohren vollzuheulen, ABER wer das will, hat da doch einiges an Möglichkeiten. Zum Beispiel kann man sich bei jedem ebay Kauf oder jedem anderen Kaufvertrag, bei dem der verkäufer eine "Garantie" und Rückgabe ausschließt, schonmal die Hände reiben...denn wer die Garantie ausschließt, schließt nur etwas aus, was ohnehin nur freiwillig gewährt werden kann. Der Ausschluß einer "Garantie" bedeutet also nichts Anderes als dass die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung nicht ausgeschlossen wird und demnach vollständig in Anspruch genommen werden kann.



    Es gibt da auch kein "aber es weiß doch jeder, was gemeint ist" - es sind verschiedene Dinge, deshalb heißen Sie unterschiedlich, basta.





    Weiter geht's dann so: die Gewährleistung bezieht sich nur auf den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Der Mangel muss also zum Kaufzeitpunkt schon bestanden haben...jetzt gehen Gerichte davon aus, dass ein Mangel, der innerhalb von 6 Monaten nach Kauf "in Erscheinung tritt", bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Der Verkäufer müsste beweisen, dass dies nicht der Fall war, was relativ schwierig ist. Allerdings ist es ebenfalls schwierig, 25 Minuten mit einem Mopped zu fahren, das bereits einen Motor- und Getriebeschaden hat, oder bei dem das unmittelbar bevorsteht, ohne etwas davon zu merken.


    Das Ding hier ist nicht einfach...wenn da was vom Anwalt kommt, geht die Geschichte mit den Gutachten los...viel Spaß

    • Offizieller Beitrag

    im Endeffekt ist es völlig egal wie es rechtlich aussieht!


    du solltest dir einfach überlegen, wie du dich in der relativ kleinen MX-Gemeinde unter Gleichgesinnten verhalten willst. Der Typ hat wahrscheinlich lange drauf gespart und sich tierisch über das bike gefreut. Das es so schnell den Geist aufgibt, hat anscheinend er, noch du gewusst.


    Meiner Meinung nach solltest du ihm bei dem Schaden etwas entgegenkommen und vielleicht die Hälfte dazu geben. Darüber wird er sich freuen, und du buchst die Kohle unter dem Wissen ab, dass es das doppelte gewesen wäre, wenn Sie etwas früher bei dir hochgegangen wäre.


  • Meiner Meinung nach solltest du ihm bei dem Schaden etwas entgegenkommen und vielleicht die Hälfte dazu geben. Darüber wird er sich freuen, und du buchst die Kohle unter dem Wissen ab, dass es das doppelte gewesen wäre, wenn Sie etwas früher bei dir hochgegangen wäre.


    WENN ich sowas in Betracht ziehen würde, dann nur nach Untersuchung des Motorrades durch (m)einen vertrauenswürdigen Händler.
    Kumpel hatte nach dem Kauf einen ähnlichen Anruf vom "Bruder" des Käufers, den es dann gar nicht gab.

    Gruß, Kai

  • nimm das nächste Mal einen ADAC Kaufvertrag, da ist jegliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen.
    Du mußt Gewährleistung ausschließen, nicht Garantie, die etwas mehr ist als Gewährleistung. Garantie ist die Zusage von Mängelfreiheit über einen bestimmten Zeitraum nach Kauf. Gewährleistung ist die Haftung für Mängel, die zum Kaufzeitpunkt schon bestanden haben!
    Kolbenfresser kann ja beim Verkauf noch nicht gewesen sein, denn er ist ja probegefahren.
    Und wie paßt der Getriebeschaden zum Kolbenfresser? Da ist doch gar kein Zusammenhang, außer sie sind ohne Öl gefahren.
    Ich wär da auch vorsichtig, ob das überhaupt stimmt! Das wird nahezu unmöglich für den Käufer das zu beweisen, was er behauptet, daß die Schäden schon zum Kaufdatum da waren (falls es die Schäden überhaupt gibt).
    Hast Du Zeugen, daß er ausgiebig probegefahren ist?

    • Offizieller Beitrag

    Wenns wirklich ein Kolbenfresser war (sowas wird oft behauptet wenn irgendwas blockiert iswt) dann kommt sowas praktisch nur vor wenn Öl oder Wasser fehlt. Fehlendes Wasser merkt man in der Regel vorher schon an der Kopfdichtung.
    Also liegt der Verdacht nahe daß der Käufer irgendwas grundlegend falsch gemacht hat.
    Du wirst sie ja nicht ohne Öl verkauft haben.

  • Wenn du Sachmängelhaftung/ Gewährleistung ausgeschlossen hast, geht dich die Kiste eigentlich nichts mehr an.


    Das ist allerdings was anderes, als wenn du "Garantie" ausgeschlossen hast! Dann mußt du die Gewährleistung mal grundsätzlich übernehmen!
    Aber : s. Twin!

    Gruß engl


    Ich und Du, Müllers Kuh, Müllers Esel...


  • Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall.


    Ich habe eine KTM Sx 525 BJ. 2005 um 1600€ Verkauft die ich nur gelegentlich zum Endurofahren als Zweitmotorrad genutzt habe.


    Der Käufer machte auch eine Probefahrt und war zufrieden.


    Zwei Wochen später kam ein Anruf er habe die KTM beim Händler durchschauen lassen.


    Kolben , Kurbelwelle und Ventile sollen kaputt sein Kosten 1200€ , ich sollte ihm 1000 Euro überweisen.


    Ich habe ihm das Angebot gemacht das Bike zurück zu nehmen, dass wollte er aber dann auch nicht.
    Wir haben uns auf 300€ geeinigt da ich keinen Streit wollte, 1Monat später wurde das Bike im Internet um 2900 Euro Angeboten.

  • Hey vielen Dank für eure vielen Antworten :) ja bei mir solle ich 800€ Zahlen ohne Einbau mit meinem azubilohn komme ich da niemals hin! Wie gesagt habe alles vertraglich festgehalten

  • Ich finde es echt dreist, wie sich der Käufer verhält. Ich frage mich echt, wer die Leute auf solche Ideen bringt? Ich würde mich schämen, mit solchen Forderungen an den Verkäufer heranzutreten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!