Motocross privat Verkauf, Hilfe!

  • Ich wäre da auch vorsichtig, hatte auch mal einen, der bei der Besichtigung noch gefragt hat, ob da Öl in den Tank gehört (2T) und 5 Tage später ruft er an, Kolbenfresser, Kurbelwelle und Getriebe hinüber. Angeblich alles von einer FACHwerkstatt diagnostiziert. Wollte 1000€, hab ihn dann mal angerufen und ihm gesagt, dass ich mir das Ding angucken will...Danach war Ruhe.

  • hatte draufgeschrieben
    Privatverkauf keine Garantie, keine gewährleistung, kein Umtausch, keine Haftung!



    wenn das draufsteht brauchst du dir keine sorgen machen. wenn du aber doch ganz sicher sein willst und kein Rechtsschutz hast, gehe zum Anwalt mit dem kaufvertrag. für ne Auskunft bezahlste 30 euro und du weißt es ganz genau. viel glück.

    lieber hässlich schnell, als schön langsam

  • Also solange es ein Privatverkauf ist und du das Motorrad nicht als Gewerbebetreibender verkauft hast, musst du als Verkäufer gar keine Gewähr leisten. Es sei denn dir kann arglistige Täuschung oder ein Vorsatz nachgewiesen werden, was aber wohl kaum der Fall sein wird, wenn er das Motorrad ausgiebig getestet hat und es bis zur Übergabe lief.


    Alles was nach dem Kauf passiert ist also nicht mehr dein Ding, schließlich kann er auch z.B. den Luftfilter falsch eingebaut haben und das Moped hat Sand gezogen oder soetwas, bei solchen Fällen müssen selbst Gewerbebetreibene keine Gewähr leisten.


    Wir hatten auch mal den Fall, da gab es fehlerhafte Produktionen einzelner Komponenten vom Motorrad-Hersteller, hier lag der Fehler weder beim Käufer noch beim Verkäufer sondern beim Motorrad Hersteller.

    2 Mal editiert, zuletzt von Greenfrog ()

  • Okay dann muss ich mich nicht vor ihm rechtfertigen und erst 2x nicht den entstanden schaden bezahlen ?


    Eine doofe Situation soetwas, rechtlich gesehen musst du dem Käufer aber ersteinmal nicht entgegen kommen, das Motorrad wurde im funktionstüchtigen Zustand verkauft, fertig aus.


    Bei einem privaten Verkauf geht man im allgemeinen davon aus, daß eine Gewähr nicht geleistet werden kann, da nur ein Fachbetrieb die nötigen Kenntnisse besitzt um eine Gewähr überhaupt leisten zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von Greenfrog ()

  • Ich bin vor 2 Jahren auch in dem unglücklichen Fall gekommen, aber ich war der Käufer! Ich hatte mir damals auch eine 250er KXF gekauft. Kaum einen Monat in meinem Besitzt ist der Motor fest gegangen. Das Ende vom Lied war, die Kopfdichtung war hinüber und dadurch ist der Motor zu heiß gelaufen und mir sind die Ventile abgerissen.
    Ich kann den Käufer diesbezüglich sehr gut verstehen. Ich war damals auch sehr verärgert aber ich wäre nie auf die Idee gekommen dem Verkäufer anzuzinken damit er mir was dazu zahlt. Es waren zwar 850€ Reparaturkosten aber ich habe es als Lehrgeld gesehen.


    Mach dir da nicht solche Gedanken, wenn vertraglich alles abgedeckt ist kann er dir im Prinzip garnichts.
    Von daher immer freundlich sein und lächeln :)

  • ...Bei einem privaten Verkauf geht man im allgemeinen davon aus, daß eine Gewähr nicht geleistet werden kann, da nur ein Fachbetrieb die nötigen Kenntnisse besitzt um eine Gewähr überhaupt leisten zu können.



    Das ist so nur richtig, wenn man sie wie weiter unten definitiv ausschließt. Ich hatte schon den Fall, dass ein Kumpel nach Handschlagverkauf Schadenersatz leisten musste (verkratzte Autoscheiben).


    Also wie ebenfalls schon geschrieben Gewährleistung ausschließen und man ist raus. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben aber in der Verantwortung des Käufers, wobei der Nachweis ebenfalls schwierig ist. Hatte ich aber auch schon: Ausgebauter Airbag bei einem Auto. - das war kein Versehen!


    Insofern ist dies ein eindeutiger Fall und zwar schon seit 1900 als das erste BGB eingeführt wurde, nicht erst seit ebay EU etc. :)

    Wer nichts weiß muss alles glauben

  • Okay dann muss ich mich nicht vor ihm rechtfertigen und erst 2x nicht den entstanden schaden bezahlen ?



    Rechtfertigen musst du dich gar nicht.


    Hatte dieses Jahr auch schon den Fall mit einer Batterie, die nach 1 Monat die Krätsche gemacht hat.


    Meine Vorgehensweise:


    1. Antwort: freundlich Becheid sagen, daß dich das Mopped nichts mehr angeht. Mitgeteilt, wo es die Batterie billiger als 200,- gibt.


    2. Antwort nur: "s. Kaufvertrag!"


    Nix mehr gehört und gelesen!

    Gruß engl


    Ich und Du, Müllers Kuh, Müllers Esel...


  • Wenn er sich meldet sagste er soll in den Vertrag schauen und fertig!
    Du hast keine Zeit für solch rumgestänker!

    - Honda CR 250 2000

    - Honda CRF450R 2023

    - Maico MC250 Alpha 1 1982

    - Maico MC490 Mega2 1981

    - Ducati 996 1999

    - Ducati 1096 2019 (Eigenbau, 916 mit 1098 Triebwerk)

    - Honda VTR 1000 SP1/2 200X

    - Moto Guzzi V7-700 1969

    - Pannonia TLF250 1958

  • Zumal es inzwischen wohl auch Mode geworden ist, genau solche Nummern (als Käufer) abzuziehen, und den Hobel dann mit entsprechend Gewinn weiterzuverkaufen.
    Sprich: Es gab nie einen Defekt.


    Ich persönlich wuerde HÖCHSTENS sagen: "Bring her, schau ich mir an, dann kann ich was zu sagen". Oft ist dann schon, wie viele schon hier sagten, Feierabend.

  • Dein Kaufvertrag schließt wie Du geschrieben hast Gewährleistung aus. Somit geht Dich das gar nichts an.
    Du haftest in dem Fall nur noch für arglistige Täuschung. Das wäre z.B., wenn bei Dir das Getriebe kaputt war, Du es irgendwie wieder zusammenfrickelst daß es noch eine Stunde hält und die Maschine dann verkaufst ohne was zu sagen. Dies ist aber hier nicht der Fall, also bekommt der Käufer von Dir GAR NICHTS.
    Laß Dich nicht in Bockshorn jagen. Der versucht nur Deine Unwissenheit auszunutzen, was Verträge angeht.


    Bei Deinem Kaufvertrag wird er auch nicht vor Gericht gehen, weil er schon bei erster Begutachtung des Falls durch den Richter durchfällt. Dann muß er die Gerichtskosten zahlen, seinen Anwalt und natürlich Deinen Anwalt auch.


    Wenn er sich nochmal meldet und droht sag einfach freundlich Du gibst das notfalls Deiner Rechtschutz. Ob Du überhaupt eine hast ist da eh egal bei dem Fall :)


  • Oh Mann, immer diese - vorsichtig ausgedrückt wenig zielführenden - Ratschläge von Pseudo-Rechtskundigen. Die Realität ist zum Glück viel einfacher, siehe Beitrag eins weiter oben von RD03joe...


    Andi

  • Einfach den Typ ignorieren, wenn dann muss er erstmal mit nem schrieb vom Anwalt kommen und vor allem beweisen, dass der Schaden schon bestand beim Verkauf und ich glaub da wirds richtig schwierig. Habs noch nie probiert wie lang es dauert bis der Motor festgeht wenn es Öl fehlt aber ich könnnt mir da gut vorstellen, dass es dann schon mal bei der Probefahrt hätte klemmen müssen.

  • Einfach den Typ ignorieren, wenn dann muss er erstmal mit nem schrieb vom Anwalt kommen und vor allem beweisen, dass der Schaden schon bestand beim Verkauf und ich glaub da wirds richtig schwierig. Habs noch nie probiert wie lang es dauert bis der Motor festgeht wenn es Öl fehlt aber ich könnnt mir da gut vorstellen, dass es dann schon mal bei der Probefahrt hätte klemmen müssen.



    der Schaden kann auch schon vorm Kauf vorhanden gewesen sein,ABER er kann dir nur ans Bein pissen,wenn Du davon wusstest und es extra verschwiegen hast.

  • Oh Mann, immer diese - vorsichtig ausgedrückt wenig zielführenden - Ratschläge von Pseudo-Rechtskundigen. Die Realität ist zum Glück viel einfacher, siehe Beitrag eins weiter oben von RD03joe...


    Andi




    Ist er dir jetzt hart geworden?



    Wann genau hat der TE erwähnt, dass er nicht nur die Garantie ausgeschlossen hat?



    Hätte er das überhaupt jemals getan, wenn ihn niemand darauf hingewiesen hätte, dass Garantie und Gewährleistung verschiedene Dinge sind?


    Ist eine vernünftige Antwort ohne diese fehlenden Informationen überhaupt möglich oder nur ein Schuß in's Blaue?



    Hat die nachgereichte Info zum Ziel geführt?



    Sind Beiträge, die dazu führen, dass zum Ziel führende Informationen nachgereicht werden, "wenig zielführend"?

  • Okay also wie oben schon geschrieben ging der Typ zu seinem Anwalt und ich schrieb ihn so das was hier zusammenkahm nun hatte er sich nichtmehr gemeldet was mir erst mal ruhe gibt
    Werde euch weiter berichten bzw wie es dann ausgehen wird demnach ja also zu meinen Gunsten und zu seinem Pech !


  • Wenn ich mir deinen ersten Satz anschaue, scheint man dich ja schnell an deine persönlichen Grenzen bringen zu können... Ich kann ja trotzdem mal kurz probieren dir zu erklären, warum es die von dir genannten Probleme hier nicht gibt:


    - Es handelt sich vorliegend um ein reines Privatgeschäft von Verbraucher an Verbraucher. Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und damit die Beweislastumkehr sind somit nicht anwendbar.


    - Es ist relativ egal, wie der Verkäufer hier seinen Haftungsausschluss formuliert hat bzw. ob er dabei die richtigen Fachtermini verwendet hat. Es handelt sich um rechtliche Laien und aus dem Geschriebenen wird völlig klar, was gemeint war. Zudem geht die ständige Rechtsprechung bei diesen Verkäufen von Privat an Privat von einem konkludenten Haftungsausschluss aus, weil eben so üblich, selbst wenn man gar nichts dazu vereinbart hat. Eine halbstündige und damit ausgiebige Probefahrt wie hier spräche zudem für die Annahme einer "gekauft wie gesehen"-Vereinbarung und damit zum Entfall der Haftung für Sachmängel.


    - Bleibt also nur noch die Haftung des Verkäufers für arglistig verschwiegene Sachmängel oder für vom Verkäufer explizit getätigte Beschaffenheitszusagen ("der Motor hält noch 100 Jahre"), für die aber der Käufer die Beweislast trägt.


    Andi

    2 Mal editiert, zuletzt von Idna ()

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