Immer Ärger mit dem TÜV

  • Hallo zusammen,
    hier mal eine sehr unterhaltsame Geschichte über die Spezialisten vom TÜV Süd.
    Habe mir letztes Jahr im Oktober meinen Jugendtraum erfüllt, indem ich mir eine 1982er Fantic Motor FM 280 Signorelli Replica zugelegt habe. Diese habe ich dann über den Winter komplett zerleg und neu aufgebaut. Nach erfolgter Restaurierung stand im Juni die Vollabnahme beim TÜV Süd an. Damit begann der größte Ärger den ich jemals hatte. Es fing damit an, das keiner die Firma Fantic Motor kannte und ich erst einmal ein Datenblatt besorgen musste. Nachdem ich dieses über einige Umwege erfolgreich organisiert hatte vereinbarte ich einen Termin. Natürlich war an dem ausgemachten Termin der Verantwortliche Prüfer, mit dem ich die ganze Zeit über Kontakt hatte, verhindert. So sollte ich dann das Fahrzeug mal auf die Seite Stellen. Man würde sich später die Sache mal anschauen. Mit einem schlechten Gefühl im Bauch kam ich der Aufforderung mit der Bitte nach mich vor Beginn der Vollabnahme zu verständigen um dabei sein zu können. Um 15:00 Uhr klingelte dann mein Handy. Am anderen Ende war die Prüfstelle . ACHTUNG WAS JETZT KOMMT !!!!! Es gibt da ein Problem mit Ihrem Fahrzeug. Beim ermitteln der Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstrasse ist Ihr Motor festgegangen. Nachdem ich wieder aus meiner Ohnmacht erwacht war fuhr ich umgehend zur Prüfstelle um nach meinem Motorrad zu schauen. Als der Prüfer dann kam, fing er erst einmal mit den festgestellten Mängeln an, die mich natürlich überhaupt nicht interessierten. Als ich dann den Prüfstellenleiter hinzugeholt hatte um über den Schaden zu sprechen, sagte der mir direkt das ich keinen Anspruch auf Schadensübernahme hätte, da diese Prüfung Pflicht sie und ein Schaden am Besitzer des Fahrzeuges hängen bleiben würde. Nach einigem hin und her sollte ich dann einen Kostenvoranschlag abgeben. Dieser beläuft sich nun auf 587 €. Letzter und auch wohl endgültiger Stand der Dinge, der TÜV Süd zahlt mir die Hälfte des Schadens. Toll, vielen dank auch meine Herren.
    Danke nochmal an Jürgen Petry ( Holzwurm ) für die Unterstützung mit Rat und Tat bei meinem Projekt.

  • Junge, junge, ganz schön heftig!:glotz:


    Wenn Deine Fantic wieder fahrbereut ist und das mit dem TÜV alles doch noch klappt, kannst Du ja mal ein paar Bilder reinstellen.

    Grüße
    Holger



    A S P E S :love: R I E J U :love: B E T A

  • Die interessante Frage ist: Hat der Pruefer, der die Probefahrt gemacht hat, etwas falsch gemacht? Oder warum ist der Motor festgegangen?

  • Die meisten sind doch nur Roller mit Getrenntschmierung gewohnt, Hahn auf Hahn zu.


    Das ein alter Zweitakter auf der Strasse beim Zurücknehmen des Gashahns keinen Saft mehr bekommt und damit keine Schmierung, kennen die nicht.


    Haben wir doch in unserer Jugend auch nicht gekann, bis der erste Zylinder hops ging, am Ende der Vollgasgeraden. Danach wusste man es, Kupplung ziehen und mit der Gashand spielen.


    Wenn aber dann noch das Moped zu mager läuft :rolling:


    Gruß
    Kalle

  • So eine Story hatte ich auch. "Geben Sie das Zweirad morgens ab. Wir schauen dann mal".


    Ich hab's nicht gewagt.


    Da die dir keine Gelegenheit gegeben haben, dabei zu sein, liegt die Verantwortung allein bei den Prüfern.
    Spielt doch keine Rolle, ob der Prüfer was falsch gemacht hat. Hat er natürlich. Weil er keine Ahnung hat. Vollgasfestigkeit ist übrigens kein Prüfkriterium. Die im Datenblatt angegebene Geschwindigkeit sollte aber schon erreichbar sein. Hattest du das vorher mal selber getestet?


    Jedenfalls bist du beim Jürgen gut aufgehoben. Hast du denn trotzdem noch das Prüfprotokoll bekommen?


    Wurde denn wenigstens die Höchstgeschwindigkeit festgestellt?

    _________________________
    Ich mach das hier zum Spaß.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ty-Rex ()

  • Das einzig Gute an der Sache ist, das sie wohl doch ein schlechtes Gewissen hatten und mir eine Abnahme ohne Mängel gemacht haben. In dem Datenblatt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h angegeben. Wie schnell sie gefahren sind haben sie mir nicht gesagt, warum auch immer. Da die Fantic keine Zulassung hat konnte ich natürlich auch keine ausgiebige Probefahrt machen. Passiert ist passiert. Wollte nur einmal berichten was einem so alles wiederfahren kann.

  • Hallo - Datenblatt besorgt normalerweise der TÜV und dort steht auch die Höchstgeschwindigkeit drin.
    Sollt diese etwa mit dem angebauten wald-wiesentacho gemessen und eingetragen werden?
    Habe letzte Woche eine Suzuki T500 zugelassen Bj.75. Wurde in D nie verkauft - also auch keine ABE für Deutschland vorhanden - TÜV hat die Daten besorgt und dann die Abnahme nach §21 - also Einzelabnahme gemacht.


    Finde es seltsam wenn jeder TÜV sein eigenes Süppchen kocht.


    Grüsse
    DS

    Kein Schnaps im Haus und dann noch das letzte Geld für Brot ausgeben

  • Als guter Tipp:


    Papiere aus dem Ausland besorgen. Die Italienischen sind ganz gut, da steht alles drin was so ein Prüfer braucht, ( bis auf max. Zuladung, dass wollte der TÜV unbedingt bei mir haben ...:rolling: ).


    Komischerweise kommt man eigentlich nie ohne blaues Auge für irgendetwas von einer Einzelabnahme zurück...


    Immerhin Fahren ist dann später fast umsonst ...:moped:

  • ...Spielt doch keine Rolle, ob der Prüfer was falsch gemacht hat. Hat er natürlich. Weil er keine Ahnung hat. Vollgasfestigkeit ist übrigens kein Prüfkriterium...



    Es spielt sehr wohl eine Rolle ob der Prüfer was falsch gemacht hat.


    Der klassische Fall ist der Motorschaden bei der AU - als ich zum ersten mal dabei war, wie einer mein altes Diesel-Schätzchen auf Enddrehzahl bringt, bin ich ihm fast an den Kragen gegangen :biggrin:
    Da dies kein vernünftiger Mensch im Alltag macht, weiß man nie ob so ein alter Karren bei der AU hochgeht. Es gibt hier zwei Möglichkeiten:


    1. Der Prüfer macht was falsch - Amtshaftung
    2. Er macht nix falsch - die AU ist aber eine milde Form der Enteignung - Amtshaftung


    Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile, manche verlangen zu 1. dass der Prüfer den Ölstand und den Zettel vom Zahnriemenwechsel prüft. Andere lediglich dass nicht mehr als z.B. 10 Vollgasorgien erfolgen.


    Bei 2. wird praktisch immer angenommen, dass ein Vorschaden im Motor angelegt war, der sowieso passiert wäre und daher keine Enteignung vorliegt.


    Die Beweislage ist bei Abwesenheit des Eigners sehr schlecht. Man könnte dem Prüfer eine Liste vorlegen mit Dingen, die er vor der Durchführung einer Vollgasfahrt zu beachten hat. Ob man dann aber die gewünschte Abnahme erhält.


    Der TÜV zahlt übrigens nie - sondern der Steuerzahler!

    Wer nichts weiß muss alles glauben

  • Das einzig Gute an der Sache ist, das sie wohl doch ein schlechtes Gewissen hatten und mir eine Abnahme ohne Mängel gemacht haben. In dem Datenblatt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h angegeben. Wie schnell sie gefahren sind haben sie mir nicht gesagt, warum auch immer. Da die Fantic keine Zulassung hat konnte ich natürlich auch keine ausgiebige Probefahrt machen. Passiert ist passiert. Wollte nur einmal berichten was einem so alles wiederfahren kann.



    Abnahme, ohne Spiegel und Blinker. Aber der Motor ist fest:cool:Das war eine teure Abnahme.
    Mit dem Kettenrad läuft die aber schneller als 73 ;)


    PS: Ich kenne einen, der wollte eine Auffangschale unter den Vergaser, damit der Sprit beim fluten dort aufgefangen wird

    Tach zusammen :whistling:

  • Zur Haftung bei Schäden hab ich das gefunden: http://www.fid-gesundheitswiss…au--wer-haftet/105015981/


    Die Fantic ist sehr schön. Mit den Hydros sehr schick. Schade um den Motor.


    Naja. Wenigstens ist sie abgenommen worden und kann auf die Straße. Gratuliere.


    Was machst du jetzt alles neu am Motor? Zyli, Kolben, Pleuel und Kurbelwelle?

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    Ich mach das hier zum Spaß.

    Einmal editiert, zuletzt von Ty-Rex ()

  • Habe einen neuen Kolben in Italien bestellt und der Zylinder wird jetzt Nikasil beschichtet. Das obere Pleuellager wird auch ausgetauscht. die Kurbelwelle und das Pleuel haben zum Glück keinen Schaden genommen. Für die Abnahme war natürlich ein Spiegel montiert. Blinker sind hier laut § 54 nicht notwendig, da es sich um ein Leichtkraftrad handelt.

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