Das Jedermann-Festnahmerecht nach 127 StPO gilt nur im Zusammenhang mit Straftaten. Im OWi-Recht gibt es sowas nicht...
Andi
Das Jedermann-Festnahmerecht nach 127 StPO gilt nur im Zusammenhang mit Straftaten. Im OWi-Recht gibt es sowas nicht...
Andi
Fritz, wie spülst du einen Zweitakter ohne Ablasschraube? Da geht doch vermutlich nur die von Hans genannte Methode...
Andi
Ein Kumpel hat am Wochenende seinen Zweitakter in einem Bach versenkt, natürlich ging danach nichts mehr. Wir haben bereits alles andere gereinigt, aber der Motor macht mir etwas Sorgen, denn das Kurbelgehäuse hat keine Ablassschraube. Was tun...?
Andi
Ich kann den Rabaconda ebenfalls nur empfehlen. Allein die angenehme Arbeitshöhe - direkt auf Knie-Niveau - war mir die Anschaffung wert.
Andi
Nein, die Gummis der Lampenmaske bremsen auch noch mit. Zusätzlich hast du ja noch den Lenker als oberen Anschlag.
Andi
Beim Fahren und beim Tragen kann ich jedenfalls keinen Unterschied feststellen. Subjektiv kommt mir die Beta einen Tick leichtfüssiger vor. Insgesamt nichts, was für mich kaufentscheidend wäre.
Andi
Ja, ich fahre auch auf der Strasse damit. Aber nur quer zur Fahrtrichtung... :biggrin:
Andi
engl: In den Anzeigen steht "Vorbestellung". Das sagt alles.
Was soll das "alles" sagen? Ich habe meine beiden Racing und Factory Modelle bei Enduro-Guru gekauft. Die zugesagten (kurzfristigen) Liefertermine wurden eingehalten (was bei einigen anderen wohl nicht der Fall ist), gute Motorradvorbereitung, Lieferung persönlich vor die Haustüre - was will ich mehr? Und meine 14er 350 Factory war die erste, die an einen deutschen Kunden ausgeliefert wurde... Meines Erachtens steckt Vale verdammt viel Engagement und Herzblut in die Sache, da können sich einige offizielle Händler eine Scheibe davon abschneiden.
Andi
Diese Probleme gibt es erst gar nicht, wenn man auf einen Motorradhersteller wechselt, der das Erfordernis eines eStarts von vorneherein konstruktiv berücksichtigt hat. KTM kommt mir nicht mehr ins Haus, bis die das mal grundsätzlich richtig umgesetzt haben...
Andi
...und 117kg sind entweder sehr ehrlich oder ganz schön viel,...
Das ist doch ein guter Wert für eine Enduro, weder KTM noch Sherco sind im Serientrimm mit 116 respektive 115kg nennenswert leichter. Quelle: ENDURO 11/2014
Andi
Das ist Blödsinn!
Das steht da drin, weil genau diese Dinge gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können und ein allgemeiner Gewährleistungsausschluß im Grunde immer (und zwar dann vollständig) unwirksam ist, wenn diese einschränkenden Punkte fehlen.
Tut mir leid, aber was du schreibst ist Blödsinn. Ein umfassender Haftungsausschluss (ausser für arglistg verschwiegene Mängel) ist möglich. Lies dir einfach den Text aus dem Link durch, dann wird es vielleicht auch dir etwas klarer. Alternativ empfehle ich dir ein Jurastudium, damit du nicht mehr fortlaufend falsche Thesen verbreiten musst.
Zur Frage selbst: Eine Probefahrt ist nicht verpflichtend. Im Endeffekt kann man das Argument von evtl. "übersehenen" Mängeln auch umdrehen. Bei einer Probefahrt hätte sich der Käufer ein noch genaueres Bild vom Zustand machen können. Unterlässt er diese, erhöht er das Risiko für sich, aber bestimmt nicht für den Verkäufer. Ein wirksam vereinbarter Haftungsausschluss greift also auch in diesem Fall voll.
Andi
Finde ich gut. Wenn ich irgendwo Picknicken gehe, lasse ich meinen Müll ja auch nicht einfach liegen.
Andi
Hast du schon bei Christian angefragt?
Andi
Hat er vermutlich mit dem alten CEV-Schalter in der Dauerlichtversion verwechselt, da ist es so. Die SD hat aber einen anderen.
Andi
Alles anzeigenIst er dir jetzt hart geworden?
Wann genau hat der TE erwähnt, dass er nicht nur die Garantie ausgeschlossen hat?
Hätte er das überhaupt jemals getan, wenn ihn niemand darauf hingewiesen hätte, dass Garantie und Gewährleistung verschiedene Dinge sind?
Ist eine vernünftige Antwort ohne diese fehlenden Informationen überhaupt möglich oder nur ein Schuß in's Blaue?
Hat die nachgereichte Info zum Ziel geführt?
Sind Beiträge, die dazu führen, dass zum Ziel führende Informationen nachgereicht werden, "wenig zielführend"?
Wenn ich mir deinen ersten Satz anschaue, scheint man dich ja schnell an deine persönlichen Grenzen bringen zu können... Ich kann ja trotzdem mal kurz probieren dir zu erklären, warum es die von dir genannten Probleme hier nicht gibt:
- Es handelt sich vorliegend um ein reines Privatgeschäft von Verbraucher an Verbraucher. Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und damit die Beweislastumkehr sind somit nicht anwendbar.
- Es ist relativ egal, wie der Verkäufer hier seinen Haftungsausschluss formuliert hat bzw. ob er dabei die richtigen Fachtermini verwendet hat. Es handelt sich um rechtliche Laien und aus dem Geschriebenen wird völlig klar, was gemeint war. Zudem geht die ständige Rechtsprechung bei diesen Verkäufen von Privat an Privat von einem konkludenten Haftungsausschluss aus, weil eben so üblich, selbst wenn man gar nichts dazu vereinbart hat. Eine halbstündige und damit ausgiebige Probefahrt wie hier spräche zudem für die Annahme einer "gekauft wie gesehen"-Vereinbarung und damit zum Entfall der Haftung für Sachmängel.
- Bleibt also nur noch die Haftung des Verkäufers für arglistig verschwiegene Sachmängel oder für vom Verkäufer explizit getätigte Beschaffenheitszusagen ("der Motor hält noch 100 Jahre"), für die aber der Käufer die Beweislast trägt.
Andi
Alles anzeigenIch antworte mal mit einem eindeutigen: NAJA!
:biggrin:
Alsoooo...ICH würde niemals auf die Idee kommen, dem Verkäufer nachträglich die Ohren vollzuheulen, ABER wer das will, hat da doch einiges an Möglichkeiten. Zum Beispiel kann man sich bei jedem ebay Kauf oder jedem anderen Kaufvertrag, bei dem der verkäufer eine "Garantie" und Rückgabe ausschließt, schonmal die Hände reiben...denn wer die Garantie ausschließt, schließt nur etwas aus, was ohnehin nur freiwillig gewährt werden kann. Der Ausschluß einer "Garantie" bedeutet also nichts Anderes als dass die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung nicht ausgeschlossen wird und demnach vollständig in Anspruch genommen werden kann.
Es gibt da auch kein "aber es weiß doch jeder, was gemeint ist" - es sind verschiedene Dinge, deshalb heißen Sie unterschiedlich, basta.
Weiter geht's dann so: die Gewährleistung bezieht sich nur auf den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Der Mangel muss also zum Kaufzeitpunkt schon bestanden haben...jetzt gehen Gerichte davon aus, dass ein Mangel, der innerhalb von 6 Monaten nach Kauf "in Erscheinung tritt", bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Der Verkäufer müsste beweisen, dass dies nicht der Fall war, was relativ schwierig ist. Allerdings ist es ebenfalls schwierig, 25 Minuten mit einem Mopped zu fahren, das bereits einen Motor- und Getriebeschaden hat, oder bei dem das unmittelbar bevorsteht, ohne etwas davon zu merken.
Das Ding hier ist nicht einfach...wenn da was vom Anwalt kommt, geht die Geschichte mit den Gutachten los...viel Spaß
Oh Mann, immer diese - vorsichtig ausgedrückt wenig zielführenden - Ratschläge von Pseudo-Rechtskundigen. Die Realität ist zum Glück viel einfacher, siehe Beitrag eins weiter oben von RD03joe...
Andi
Die 400 EUR Aufpreis des Racing Modells mit der Marzocchi-Gabel sind es mir im Vergleich zu dieser supersch... Sachs-Gabel jedenfalls Wert gewesen.
Andi
Die kleineren Hubräume schaffen gewichtsersparnis...
Wohl kaum, wenn bei geringerer Bohrung die Zylinderwände stärker werden. Dürfte wohl eher um besseres Handling infolge geringerer rotierender Massen gehen...
Andi
Den Beitrag von Pyro zu den Zweitaktern unterschreibe ich voll: bei KTM würde ich immer wieder die 250er bevorzugen, weil sie in der Praxis kaum schwächer, aber einiges lebendiger als die 300er wirkt. Die 300er Beta setzt aber echt nochmal einen oben drauf...
Andi