Wenn der Fehler beim Instandsetzer lag,dann ist es ein Gewährleistungsfall,wenn der Fehler nicht beim Instandsetzer lag,dann ist es kein Gewährleistungsanspruch,und das bekommt man nicht durch diskutieren im Forum raus,sondern wenn der INSTANDSETZER diesen zerlegt,es sei denn ihr vereinbart (am besten schriftlich) was anderes.Wenn der Motor also schon offen ist,hast du schlechte Karten.Dann bist du auf seine Kulanz angewiesen oder teuren Rechtsweg.
Nochmal um es zu verdeutlichen! Der Instandsetzer hat den Motor zerlegt und den Schaden, das ein Ventil gebrochen ist und den aktuellen Schaden verursacht hat, bestätigt! Er hat mir auch gleich den Kostenvoranschlag für die neue Reparatur mitgeschickt ohne ein Wort von Gewährleistung zu verlieren! In unserem ersten Gespräch wies er auch jegliche Schuld von sich weil er an dem Zylinderkopf nichts gemacht hat! Das ist aber der springende Punkt! Er hätte ihn revidieren müssen um diesen Schaden zu vermeiden, sollte es wirklich durch Materialermüdung dazu gekommen sein! Wenn es durch zu geringes Ventilspiel war wäre es ja genau so in seiner Verantwortung! Seine eigene Vermutung ist ja auch das es die Materialermüdung war und das der Ventilschaft weiß war hält er für nichts besonderes!