Wenn ich's eilig habe und weis, dass ich mich nicht so ganz ans Limit halten werd, fahr ich immer noch mit Corinna-Maske, ist ja in Germanien nach wie vor nicht verboten. Bin so auch schon geblitzt worden und hab dann angegeben, dass'n Familienmitglied gefahren wär, über das man nicht verpflichtet ist, weitere Auskünfte zu geben. Ist dann auch nichts mehr gekommen. Problem ist nur, wenn das mehrfach in nicht zu langer Zeit passiert, können sie einem ein Fahrtenbuch auferlegen, das dann m.W. beim ersten mal zwei Jahre lang geführt werden muss. Und das auch penibel genau und immer aktuell, sonst drohen heftige Bußgelder.
Bin dann übrigens paar Monate später AN DER SELBEN STELLE nochmal geblitzt worden, diesmal aber in der Gegenrichtung, und hab mir echt vor die Stirn gekloppt, wie ich nur SO BLÖD sein kann! Hab dann noch gedacht, dass ich diesmal besser bleche, bevor die echt noch mit dem blöden Fahrtenbuch kommen. Irgendwie scheint die Aufnahme aber nix geworden zu sein, ist jetzt gut drei Monate her und noch immer nix gekommen. Puh..

Nein, funktioniert nur, wenn ein Fehler bei der Messung oder der Geschwindigkeitsauszeichnung bewiesen werden kann.
Meines Wissens ist da hier in D'land aber die messende Behörde in der Beweispflicht. Bekannter hat nen Anwalt in der Familie, und wenn er geblitzt wurde, hat sein Anwaltscousin dann schon mehrfach die Stadt angeschrieben und Zweifel angemeldet, dass bei der Messung alles regelkonform abgelaufen sei, und dass die Behörde doch bitte den Nachweis darüber erbringen solle. Wäre dann jeweils nie mehr was gekommen. 