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donktm Profi Mitglied
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Beiträge von donktm

    Ich habe als Student eine Zeitlang in einem Betrieb gearbeitet der eine Galvanik hatte.

    Der Galvanikmeister rauchte immer und überall.

    Regelmäßig gab es dann durch den entstehenden Wasserstoff eine Knallgasexplosion so das der ganze Laden gewackelt hat.

    Der Galvanikbereich hatte deswegen keine festen Tore mehr sondern nur noch Lamellenvorhänge =O

    Die hieß yz250x, Don.....ich mag auch 6 gaenge.

    Ah Danke schön, jetzt wo du es schreibst fältt es mit auch wieder ein.

    Irgendwie hatte ich nur das X im Kopf und da es eine Enduro mit WR Getriebe war kam ich auf die Bezeichnung WR statt YZ.

    Dachte die hieße damlas x, meine die 250 2t WR die es um 2016 gab.

    Kumpel hatte eine und hat die dann irgendwann verkauft, der nicht transparente Tank und das Getriebe waren damals Gründe für mich wieder eine KTM zu kaufen obwohl das Fahrwerk der Yamaha out of the box deutlich besser war als WP wenn man das nicht überarbeitet hat.

    Dei WR damals ja, fuhr echt klasse auch im CrossCountry und auf der MX Bahn. Bei dem was ich hier am liebsten betreibe war das 5 Gang Getriebe auch mit langer Übersetztung nicht so schön zu fahren wie ein KTM 6 Gang Getriebe.

    Die KTM 5 Gang Getriebe fand ich allerdings auch beschissen zu fahren. Deswegen bin ich damals als ich aus dem 125er Alter raus war längere Zeit eine 200er Gefahren weil mir die mit 6 Gang Getriebe besser getaugt hat wie die damaligen 250er mit 5 Gang.

    Die erste 250er gab es für mich als die 6 Gang Getriebe kamen.

    Ich kann mir nicht vorstellen das der Versicherungsschutz erlischt bloß weil an einem versicherten und zugelassenen Fahrzeug aus Gründen das Kennzeichen fehlt.

    Schlißlich handlt es sich ja auch um eine Pflichtversicherung da gibt es zumindest in D keine Gründe warum die nicht zahlen.

    "

    01.51 ENDURO REIFEN

    51.01

    Die Maße der Vorder- und Hinterreifen sind bezüglich Durchmesser und Breite freigestellt.

    Im DMSB Bereich gilt: Unter Beachtung der StVZO

    51.03

    Reifen mit Metallstiften, Spikes, Ketten oder anderen Gleitschutz-Vorrichtungen sind nicht gestattet.

    Reifen mit Schaufelstollen (radial Angeordnete, fortlaufende Rippen) sind verboten.

    51.04

    Nur Reifen, die im normalen Handel oder Großhandel erhältlich sind, dürfen benutzt werden. Das

    Modifizieren der Reifen ist nicht gestattet. Es ist verboten die Reifen mit Chemikalien zu behandeln, sie

    durch Schneiden und/oder profilieren zu verändern und/oder Reifenwärmer zu benutzen. Die

    Anwendung jeglicher anderer Mittel, welche die Charakteristik des Reifens, die minimale Shore-Härte,

    die Konstruktion oder andere Charakteristika verändern, ist ebenfalls verboten.

    Sie müssen im Warenkatalog des Reifenherstellers bzw. in den Reifenbeschreibungslisten, die der

    Öffentlichkeit zugänglich sind, aufgeführt sein. Sie müssen so hergestellt sein, dass sie den

    Bestimmungen der Europäischen Technischen Organisation für Reifen und Felgen (ETRTO) in Bezug

    auf Last- und Geschwindigkeitsindex entsprechen, wobei sie eine Betriebskennung von mindestens 45

    M (Anm.: mind. 165 kg, max. 130 km/h) haben müssen.

    Die Reifen müssen eine „E“ und/oder eine DOT (American Department of Transportation)

    Kennzeichnung besitzen und die DOT Nummer auf der Reifenflanke tragen.

    Im DMSB-Bereich gilt: Für Klassik Motorräder sind auch Reifen zugelassen, die keine solche

    Kennzeichnung besitzen aber in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein müssen.

    51.05 Reifenprofil

    Für das Profilmuster des Hinterreifens gelten folgende Bestimmungen:

    Profiltiefe, gemessen im rechten Winkel zur Lauffläche (alle Stollen müssen bis zur Lauffläche reichen):

    max. 13 mm (s. Abb. S)."

    "

    83.04 Reifen

    Reifen mit Metallnägeln, Spikes, Ketten oder einer anderen rutschhemmenden Vorrichtung sind nicht

    erlaubt.

    Hutzen- oder Schaufelreifen (fortlaufende Radialstollen) sind verboten.

    Im DMSB-Bereich darf die Profiltiefe 19mm nicht überschreiten. Es dürfen nur Reifen, die im normalen

    Handel erhältlich sind, benutzt werden. Die Maße der Vorder- und Hinterreifen sind freigestellt. Siehe

    auch Art. 54.04."

    Quelle:

    DMSB-Handbuch 2023 – Oranger Teil

    Technische Bestimmungen für Enduro


    Habs noch mal rausgesucht, nicht das es sich plötzlich geändert hat.

    Ist aber so das die 13mm nur für den Hinterreifen gelten.

    Interessanter weise ist nichts mehr von der FIM Kennzeichnung zu lesen.

    Früher stand dazu was drin, bilde ich mir ein.

    Aber seit dem Borelli ofizieller FIM Sponsor ist muss das FIM Logo ja sogar von anderen Reifenmaren entfernt werden bzw. darf nicht mehr verwendet werden.

    Wenn man es pingelig sieht sind Kfz Stoßdämpfer nach 30000 bis 50000 km Kernschrott. Man merkt nur nicht wie schlecht und unsicher das irgendwann fährt da man sich langsam an das Verhalten der schlechten/ kaputten Dämpfer gewöhnt.

    Der Vorderreifen muss nicht über eine FIM Kennung verfügen.

    Stollenhöhe größer 13 mm ist erlaubt so fern der Reifen eine e Kennzeichnung/ Straßenzulassung hat.

    Vermutlich das Enduro Forum an sich.

    Ist irgendwie fürchterlich eingeschlafen.

    War dort früher selbst sehr aktiv aber irgendwann wurde es von allen Seiten immer weniger genutzt und immer langweiliger.