Bei uns im Umkreis gibt es zahlreiche Flurbereinigungs- und Forstwege, die von Traktoren und dergleichen in einen dermassen genialen Zustand versetzt wurden (knöchel- bis knietiefer Morast), dass sie einen zwangsläufig zum Endurofahren einladen. Fussgänger kommen einem da auch nie entgegen. Nur enden sie oftmals auf einem Acker oder auf Wanderwegen und dann ist evtl. die Flucht angesagt.
Aus diesem Grund hab ich in einem Forum für angehende Juristen einmal die Frage gestellt, wie es denn mit Endurofahren im Wald so aussieht. Die Antworten waren recht unterschiedlich. Von einer Anzeige wegen Flurschaden usw. bis zu lebenslangem Fahrverbot, weil man damit gezeigt habe, dass man nicht in der Lage sei ein Fahrzeug verantwortungsvoll zu führen, war alles dabei. Es ist aber wohl auch stark von der jeweiligen Situation abhängt. Wenn es sich um einen Weg handelt und dieser nicht mit einem Verbotsschild versehen ist und einem auch die Zufahrt nicht durch Schranken etc. versperrt ist, ist es eigentlich kein Verstoss gegen die StVO. Dann kann es aber immer noch ein Verstoss gegen Umweltbestimmungen, Forstrecht, Wald-und Wiesenrechte usw. sein - dies ist dann aber teilweise Länderrecht, also überall anders.
Aber, ich kann mich noch so anstrengen, solche Fahrspuren wie die mit dem Traktor und ihren Waldmachinen reinzaubern, bekomm ich niemals hin und Öl verlier ich auch keines!!
Da frage ich mich, wer richtet hier mehr Schaden an?
Ist da eine Anklage überhaupt möglich - ausser wegen grobem Unfug?
Viele Gruesse.
Andy