Das ist zu kurz gedacht weil wenn bei der Veranstaltung die DMSB Lizenz gilt, dann muss der Veranstalter eine V-Lizenz beantragen und in Rahmen dieser eine Haftpflichtversicherung für Unfälle bei denen 3., zum Beispiel Zuschauer abgesichert werden auch der Inhaber des zum Wettkampf benutzten Grundstücks.
Der Fahrer dagegen haftet für seinen Unfall selbst, deshalb der Haftungsverzicht und die persönliche Versicherung.
Lass bitte Detailfokussierten Ad Hominen Statements weg sondern betrachte das Ganze.
Daher macht die Unterzeichnung des Haftungsausschlusses gegenüber dem Veranstaltung Sinn.
Was ist jedoch wenn die Veranstaltung nicht vom DMSB oder der FIM zertifiziert ist, weil dann gilt die Fahrerunfall und Haftpflicht nicht und ebenso was ist mit dem Training und des Clubs oder sonstigen Trainingsgrundstücksbetreibers.
Da sehe ich das Leistungsloch, weil die herkömmlichen Haftpflichtversicherer wie auch Unfallversicherer den Motorsport nicht abdecken.
Eine Arbeitsunfallversicherung ist im Regelfall mit aktiv betriebener Motorsport in jedweder Form inkompatibel.