hab hier mal zufällig reingezappt und quergelesen ... ich bin nicht vom Fach und sehe das ganze einfach mit (m.E.) gesunden Menschenverstand ... also hier mein Senf dazu:
Das Urteil ist gerecht(fertigt)
Das Rennen war verabredet - also nicht irgendeine Geschichte welche eventuell durch Provokation aus dem Ruder gelaufen ist ... sich verselbständigt hat ... + 170km/h + mehrere (7?) rote Ampeln mißachtet = für mich ganz klar ein Vorsatz bei dem der Tod von anderen Menschen billigend in Kauf genommen wurde. Also ich würde es aus dem Bauch raus als "vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge" oder besser "vorsätzlichen Todschlag" bezeichnen.
Zitat aus dem Rechtslexikon: Totschlag ist ... "Jede vorsätzliche Tötung eines Menschen, die nicht Mord ist. Die Strafe für Totschlag beträgt fünf bis fünfzehn Jahre oder lebenslänglich (§ 212 StGB)."
Also ist die Strafe durchaus im Rahmen des Gesetzes - lediglich das Wort "Mörder" muß eben in "Totschläger" geändert werden.
Fazit für mich: Die beiden haben das Leben eines unbeteiligten Menschen beendet und einen weiteren Menschen schwer verletzt und bezahlen das im Endeffekt mit jeweils ca. 15 Jahre ihres Lebens - ist für mich wie oben schon geschrieben gerecht(fertigt)!
Gruß B.