Alles anzeigenDas mit der Urkundenfälschung ist ja mal der größte Blödsinn überhaupt.
Da man weder bei einem geprägten noch bei einem gedruckten Schild die Zulassungs - oder TÜV Plakette nachahmt ist auch der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt.
Würde man die Stempel nachmachen wäre das der Fall ganz egal ob das Kennzeichen geprägt oder gedruckt ist.
Wie ebene schon geschrieben sind laut DMSB Grundausschreibung Enduro seit einiger Zeit auch gedruckte und laminierte Kennzeichen zulässig.
Für all dieses Wissen braucht es nicht die Veranstaltungsspezifische Aussschreibung.
Wenn ich das das Nr Schild so wie es ist auf den Scanner lege,dann ne Fabkopie und einlaminiere ist das Urkundenfälschung
In Pfungstadt steht immer geprägt in der Ausschreibung und das gilt dann auch,egal,was in der Grundausschreibung steht