Hi,
ich habe jetzt ein Paar Stahlkanister 20l und würde die gerne möglichst komfortabel, zerstörungsfrei und sicher an meinem Hänger (Schienen, kein durchgehender Bodern) befestigen.
Gibts da ein gutes Patentrezept?
Hi,
ich habe jetzt ein Paar Stahlkanister 20l und würde die gerne möglichst komfortabel, zerstörungsfrei und sicher an meinem Hänger (Schienen, kein durchgehender Bodern) befestigen.
Gibts da ein gutes Patentrezept?
Gestänge aus Alu-Rohren schweißen und dranmachen.
gibt doch halterungen dafür, schau mal bei geländewagenzubehör od armeekram.
THX, die Halterung sieht gut aus, mal ob und wo die sich am Hänger unterbringen lässt.
Zitat von andreHi,
ich habe jetzt ein Paar Stahlkanister 20l
Übertreib es aber nicht, bei einem Kanister sagt vielleicht keiner was. Wenn du da ne ganze Batterie rumfährst könntest du Schwierigkeiten bekommen. Dann bist du auf einmal ein Gefahrenguttransporter. Erlaubt sind, glaub ich, nur 5 Liter!
An der damaligen tschechischen Grenze haben sie da mal einen rausgezogen, ist schon etwas her. Nicht die Tschechen, sondern die Deutsche Polizei und zwar bei der Ausreise!! Der durfte dann ins Auto umfüllen.
Gruß
Andy
Wir haben hier schon mal darüber gerätselt wieviel Benzin mal als Privatperson im Auto in Kanistern mitführen darf? Aber Bitte bis zum Ende durchlesen, auch wenn zwischendurch viel Müll geschrieben wird!
http://www.offroadforen.de/vb/…&highlight=benzinkanister
Ich behaupte auch heute noch das es keine Vorschriften bei uns gibt, die eine Höchstmenge in Litern vorschreiben, wichtig ist nur das es in zugelassenen Behältern und die gesamte Ladung gesichert ist.
Zollvorschriften die bei der Einreise oder auch Ausreise gelten sind ein ganz anderes Thema.
Ich bin mir aber sicher das es in Deutschland verboten ist Benzinkanister außen am Fahrzeug zu befestigen und zu transportieren. Ob jetzt auf einem offenen Anhänger ohne Boden "Außen" ist, weiß ich nicht.
Gruß lars
Zitat von Lord of the dirtnes
Ich bin mir aber sicher das es in Deutschland verboten ist Benzinkanister außen am Fahrzeug zu befestigen und zu transportieren. Ob jetzt auf einem offenen Anhänger ohne Boden "Außen" ist, weiß ich nicht.
Gruß lars
Dann verstörst also die Bundeswehr gegen bestehende Gesetze, und alle die so ein Fahrzeug hinterher privat kaufen und nutzen. Denn da ist an fast jeder Kiste außen mindestens ein Kanister dran.
Gefahrgut Verordnung gilt glaube ich bei privat Transporten nicht unbedingt, muß aber gestehen das ich mich seit etlichen Jahren nicht mehr damit beschäftigt habe. Aber selbst wenn sie gilt sind mehr wie 5l Sprit noch kein Problem.
Zitat von Michael SDann verstörst also die Bundeswehr gegen bestehende Gesetze, und alle die so ein Fahrzeug hinterher privat kaufen und nutzen. Denn da ist an fast jeder Kiste außen mindestens ein Kanister dran.
Die Bundeswehr hat wohl ihre eigenen Gesetze. Von denen die so ein ausgemustertes Ding kaufen, weiß ich das sie es hier nicht dürfen. Die Afrikafahrer füllen erst nach der Fähre Benzin ein, hier in Europa machen sie manchmal Wasser rein oder fahren leer!
Gruß Lars
Hier findet sich die Antwort:
http://komnet.nrw.de/callcente…R%263465%26%26;;%26ARB%26
Mal kurz rauskopiert:
[quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westphalen, Link siehe oben, Stand 2005, letzte Aktualisierung 2006]
2. Transport von Kraftstoff (Benzin, Diesel):
a) Welche Auflagen müssen erfüllt werden, wenn ein Privatmann in seinem PKW in Reservekanistern 40 l Benzin mit sich führt?
zu 2)
Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II, UN 1203.
Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III, UN 1202.
Zu 2 a)
Auch hier sind die Privatpersonen nach der GGVSE, Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 dürfen nicht überschritten werden (bei Benzin 333 l, Diesel 1000 l) oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.
An tragbaren Kraftstoffbehältern (Reservekanistern) dürfen höchstens 60 l mitgeführt werden (Abschnitt 1.1.3.3 a ADR).
Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung bleiben bestehen.
Den genauen Wortlaut des GGVSE findet man hier:
http://bundesrecht.juris.de/ggvse/
DAs ist in sofern interessant, weil vor kurzem im Fernsehen ein Beitrag dran war und dort die 5 L Kanister als "erlaubt" vorgestellt wurden. Dort hiess es, das die 10 Liter nur für die Garage erlaubt seien. Bin ich wohl auch drauf reingefallen.
Aber dort wurde auch schon von sogenannten Experten erzählt, dass man im Winter, wenn es 0°C hat bei 200 km/h durchaus die -25° C erreicht werden könnten und dann der Kühlerfrostschutz nicht mehr ausreicht
Gruß
Andy
Zitat von heinzelmann...
Aber dort wurde auch schon von sogenannten Experten erzählt, dass man im Winter, wenn es 0°C hat bei 200 km/h durchaus die -25° C erreicht werden könnten und dann der Kühlerfrostschutz nicht mehr ausreicht![]()
erstmal danke für die Ausführliche Info, dachte schon ich muss mir sorgen machen.
Zu dem Frostschutz, wenn Du es schaffst mit ausgeschaltetem Motor 200 zu 'rollen' könnte das sogar passieren
Die Bundeswehr darf das auch nichtmehr, die Halterungen sind entweder noch für Wasserkanister (weißer deckel) oder für einen hoffentlich niemals eintretenden ernstfall, bzw. Übungen aufm TrÜbPlatz aber nichtmehr für offentliche Straßen!
Zitat von andreZu dem Frostschutz, wenn Du es schaffst mit ausgeschaltetem Motor 200 zu 'rollen' könnte das sogar passieren
OT: Wie sollte das denn gehen? Dass sich kalter Wind für einen Menschen (mit feuchter Haut etc.) noch kälter anfühlt als er tatsächlich ist glaub ich schon, aber warum sollte das für einen Motor der Fall sein?
Gedankenspiel...
Kühler wird durch 200km/h schnellen, 0°C kalten Fahrtwind auf -25°C gekühlt... im selben Moment würde der Kühler ja wieder von dem - relativ warmen - Fahrtwind (auch wenn er mit 200km/h daher kommt) auf 0°C erwärmt...
cheers mxFred
Zitat von mxFredOT: Wie sollte das denn gehen? Dass sich kalter Wind für einen Menschen (mit feuchter Haut etc.) noch kälter anfühlt als er tatsächlich ist glaub ich schon, aber warum sollte das für einen Motor der Fall sein?
Gedankenspiel...
Kühler wird durch 200km/h schnellen, 0°C kalten Fahrtwind auf -25°C gekühlt... im selben Moment würde der Kühler ja wieder von dem - relativ warmen - Fahrtwind (auch wenn er mit 200km/h daher kommt) auf 0°C erwärmt...
cheers mxFred
Deshalb schrieb er ja auch von "sogenannten" Experten!;)
mh... dachte das sich der Windchill auch auf Objekte bezieht
siehe zB auch
ZitatDer Effekt kann dabei auch die Einsatzfähigkeit von Maschinen beeinträchtigen, insbesondere von Fahrzeugen...
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Windchill
Der vergaser friert ja auch eher ein weil dort höhere Strömungsgeschwindigkeiten auftreten, oder :verwirrt:
bin mir nicht ganz sicher, kann das mal jemand aufklären?
zu meiner BW zeit , ich fuhr da Mercedes G -durfte zwar der Kanister drann sein - nur LEER, , ist jetzt 18Jahre her .
ich denke mal leer gibts keine Probs, nur was will man leere Kanister rumfahren, hat ja wenig Sinn,
bei der BW wars egal, da hatte sehr wenig einen Sinn:biggrin:
gruß Frank
Zitat von WRFrankzu meiner BW zeit , ich fuhr da Mercedes G -durfte zwar der Kanister drann sein - nur LEER, , ist jetzt 18Jahre her .
ich denke mal leer gibts keine Probs, nur was will man leere Kanister rumfahren, hat ja wenig Sinn,
bei der BW wars egal, da hatte sehr wenig einen Sinn:biggrin:
gruß Frank
Komisch, vor 15 Jahren hatten wir die auch voll dabei. War wohl egal beim MAN 10t GL ob am Wolf oder Iltis Kanister dran wahren und ob voll oder leer weis ich nicht mehr. Da brauchte ich die nie. Beim GL Warn glaube ich 2x Sprit und einmal Wasser drauf, wobei Wasser meist leer war.
Auf dem LKW waren auch schon mal ein Paar Kanister mehr. Das war dann aber GGVS Transport, durfte ich ja fahren.
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