Situation eskaliert, brauch ich einen Anwalt?

  • Servus!
    Mist, mist, da bin ich in was reingerutscht. Ist vielleich harmlos, aber teufel auch, ich bin kein jurist!


    Also, ich geh auf einer belebten Einkaufstrasse spazieren, überquere eine Seitenstrasse mit, eh klar, ziemlich vielen Leuten. War aber kein Fussgängerübergang! Ein Auto biegt von der Einkaufsstrasse ein und versucht sich mit ziemlicher Gewalt den Weg durch die Fussgänger zu bahnen. Plötzlich ein Schrei, eine Mutter reisst noch grad ein Kind vor dem Auto weg. Mehrere Leute stellen sich vor den Wagen (so auch ich), um ihn zu stoppen.


    Für mich war noch nicht klar, ob er jetzt das Kind angefahren hat oder nicht. Mutter hat irgendwas rumgerufen, war leider nicht deutsch und keine Fremdsprache, die ich kenne. Ich geh zur Fahrertür, die anderen bleiben vor dem Auto stehen. Und kacke, ab jetzt wird's wild. Ich sag (auf wienerisch, was sonst) Steigen's aus,sie haben grad ein Kind angefahren! (ich war sogar noch relativ höflich )


    Keine reaktion. Tja, dann hab ich dummerweise die Fahrertür aufgemacht, drinnen sitzt der Typ mit einem Pfefferspay und bevor ich muh oder mau sagen kann, drückt er ab. Glücklicherweise war ich ziemlich weit weg, da ich echt nur die Tür aufmachen wollt und nicht in den Wagen rein bin, um ihm eine reinzuziehen. Wollte nur, dass er aussteigt, damit er niemanden mehr über den Haufen führt (er ist naemlich kurz vorher auf die "Blockierer" losgefahren). Und natürlich mal abklären, ob er jetzt das Kind angefahren hat oder nicht. Also, getroffen hat er mich dadurch natürlich nicht.


    Hab im ersten Moment geglaubt, er hat nen revolver, also hab ich einen ziemlichen Sprung rückwärts gemacht. Er haut die Tür zu und da hab ich ihm aus Wut mit dem Camelbak gegen die Seitenscheibe geknallt (das Bag war praktisch leer, hab dabei nix kaputt gemacht). Der Typ gibt Gas und fährt in die Menschengruppe. Einer kann nicht weghupfen, den hat er angefahren.
    Damit war dann Ruhe, haben die Polizei gerufen und fertich.


    Fazit ist, und das macht mir Sorgen, dass ICH eine Anzeige bekommen habe. der Typ hat ausgesagt, dass ich ihn bedroht hätte, auf sein Auto eingeschlagen, dann die Türe aufgerissen und er deswegen mit dem Pfefferspray auf mich losgegangen ist und dann in Panik in die Fussgängergruppe fuhr. Also, laut seiner Aussage bin ich an allen schuld.


    Gibbet glücklicherweise einen Zeugen, der sagt was anderes...nur war er mit seiner Frau im Auto und die deckt seine Aussage. Sprich: meine und des Typen seine Aussage (der war aber wieder einer der Blockierer) gegen deren zwei.


    Nur hab ich den Typen eigentlich net bedroht, d.h. hab weder verbal gedroht "ich hau dich nieder, mach dich kalt und fress dich dann auf" (letzteres ist zur Zeit in Wien populär), noch hab ich die Faust geballt, bin auf ihn losgegangen, getreten, gespuckt, gebrüllt oder sonst was. Nur die Türe aufgemacht (Juristen, ist das eine Bedrohung!!!??!! Besitzstörung? Nötigung?) und zack, drückt der Typ schon ab.


    So, was kann mir also blühen? Ach ja, ich bin Österreicher, damit gelten Össi Gesetze...die sind aber angeblich den deutschen recht ähnlich.


    l.g.Martin
    p.s. ich wirke in der Regel nicht sehr bedrohlich, bin 1,80 bei 68 kg, d.h. eher "schmallpickt". Hab auch definitiv net vorgehabt, ihm eine zu knallen. Sonst hätt ich ihn ja nach der missglückten Pfefferspray Attacke zu komplett zu Hackfleisch verarbeitet.


    pp.s. nachdem er den spray im Waagen verwendet hat, und drinnen geblieben ist, hoff ich ja, dass ER möglichst viel abbekommen hat :teufelgri

  • In Deutschland gibt es den sogenannten "Jedermannparagraphen" der es einen erlaubt, auch unter Gewaltanwendung einen Straftäter aufzuhalten bzw. festzuhalten.
    Wenn man vor Gericht glaubhaft machen kann das Du den vermeintlichen Täter an einer Flucht hindern wolltest, bist Du bei uns raus aus der Sache.
    Wenn Zeugen und der Sachverhalt bestätigen, das zuvor eine Strafttat (Mutwilliges Reinfahren in eine Fußgängergruppe) passiert ist und Du nur die Absicht hattest den Fahrer aufzuhalten, solltest Du mit einen Klasse 1-Freispruch aus der Sache rauskommen bzw. wird Dir kein Staatsanwalt den Prozess machen.


    Bis dann
    Fairlane

    Wann hast du das letzte Mal etwas zum ersten Mal gemacht? ;)

  • moin, was ist mit der frau und dem kind?? wurde es angefahren??? steht eine aussage von ihr zur verfügung??
    selbst wenn du ihn bedroht hast, darf er nicht willkürlich irgendwelche leute über den haufen fahren, wo kommen wir denn dahin :rolling: :rolling: das hat keinen bestand vor einem gericht!!

  • Zitat von Fairlane

    In Deutschland gibt es den sogenannten "Jedermannparagrahen" der es einen erlaubt, auch unter Gewaltanwendung einen Straftäter aufzuhalten bzw. festzuhalten.
    Wenn man vor Gericht glaubhaft machen kann das Du den vermeintlichen Täter an einer Flucht hindern wolltest, bist Du bei uns raus aus der Sache.
    Wenn Zeugen und der Sachverhalt bestätigen, das zuvor eine Strafttat (Mutwilliges Reinfahren in eine Fußgängergruppe) passiert ist und Du nur die Absicht hattest den Fahrer aufzuhalten, solltest Du mit einen Klasse 1-Freispruch aus der Sache rauskommen bzw. wird Dir kein Staatsanwalt den Prozess machen.


    Bis dann
    Fairlane




    Jo, so sehe ich es auch, hat nichts mit selbstjustiz zu tun, schliesslich wollte der Penner mutwillig Leute über den Haufen fahren....
    Du wolltest Ihn bloss drauf aufmerksam machen, dass er die Passanten angefahren hat....
    Ob Fussgängerüberweg oder nicht, niemand hat sein Fahrzeug als Waffe zu nutzen oder wehrlose anzufahren..
    Mehr Daten von Beteiligten wären natürlich von Vorteil


    Auf jeden Fall habe ich Respekt vor Deiner Zivilcourage, nicht jeder sagt oder tut etwas, im Gegenteil die meisten feigen Penner schauen weg und handeln erst, wenn sie unmittelbar involviert sind....


    Die Welt braucht mehr Leute wie Dich...
    DANKE!


    .

    Zitat von Idna

    @effeff70: und wenn du nochmal meinen solltest, mich über das Bewertungstool beleidigen zu müssen, dann haue ich dir - falls wir uns irgendwann mal begegnen sollten - höchstpersönlich und trotz meiner guten Erziehung auf die Fresse. Haben wir uns verstanden?




    :biggrin: [COLOR="Blue"]Die Lachnummer des Jahres [/COLOR] :biggrin:

  • Mach Dir keine Sorgen wegen sowas.


    Ich habe da auch ne abenteuerliche Geschichte die sich zum Guten gewendet hat.
    Ich schreibe es hier nicht denn ich habe was gemacht was ich hätte nicht tun dürfen.
    Allerdings sitzt der Typ jetzt 7 jahre hinter Gitter.
    Als Selbstschutz schreibe ich nicht mehr dazu.


    Eins habe ich gelernt.
    Tue niemandem was Gutes, wiederfährt Dir nix böses.
    Ich vergesse es leider viel zu oft.


    Gruß Ande

    Ihr Offroadshop vor Ort und im Internet


    Fachhändler für GasGas Sportmotorräder & Quad´s seit 2002, Rieju seit 2014 und STELS ATV & Schneemobile seit 2018

  • Auch wenn ich nicht glaube, das dir was passieren könnte, würde ich dir trotzdem raten zum Anwalt zu gehen. Nachher passiert das Gegenteil und du kriegst eine dran. Der Anwalt weiß was zu tun und zu aggumentieren ist!
    Sollte der Typ eine drankriegen, so muß er meines Wissens auch deinen Anwalt zahlen. Außerdem, soweit ich weiß, zählt die Aussage eines Familienmitgliedes nicht in diesem Fall seiner Frau! Das kann aber nur ein Anwalt bestätigen oder dementieren!



    Viel Erfolg!

  • Willi hat recht. Machs so.

    Ihr Offroadshop vor Ort und im Internet


    Fachhändler für GasGas Sportmotorräder & Quad´s seit 2002, Rieju seit 2014 und STELS ATV & Schneemobile seit 2018

  • tach ock
    hol dir nen anwalt und las dich nicht auf sowas ein denn da langt ein faltsches wort und die drehen dir as an und dann kommst du nicht mehr raus aus der sache
    gruß schmuddel

    wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

  • bei nem ordentlichen verfahren gibt der typ seinen lappen ab. kommt aber alles auf die anwälte an
    meine mutter war mal zeugin bei ner ähnlichen sache, da is ein autofahrer ausgerastet und hat einen jugendlichen schwer verletzt, der hatte aber nen guten anwalt und is rausgekommen

  • Zitat von Crosswilly

    Auch wenn ich nicht glaube, das dir was passieren könnte, würde ich dir trotzdem raten zum Anwalt zu gehen. Nachher passiert das Gegenteil und du kriegst eine dran. Der Anwalt weiß was zu tun und zu aggumentieren ist!
    Sollte der Typ eine drankriegen, so muß er meines Wissens auch deinen Anwalt zahlen. Außerdem, soweit ich weiß, zählt die Aussage eines Familienmitgliedes nicht in diesem Fall seiner Frau! Das kann aber nur ein Anwalt bestätigen oder dementieren!



    Viel Erfolg!


    Anwälte in Sachen Strafanzeigen zahlt man in BRD selbst! :D ;)
    Da hilft kein Rechtschutz und nix - am Ende steht man immer alleine!

    Gas ist rechts!:teufelgri


    Christian

  • wenn der andere verurteilt wird, zahlt er deine anwaltskosten
    hätte da wenig angst und würd auch erstmal langsam mit dem anwalt machen. die mühlen der justiz mahlen seeehr langsam. hab auch so ne verkehrsrechtssache an der backe (kollision auf ner rennstrecke), das war august 06 und die verhandlung ist ende oktober 07
    ich weiß, der normalbürger bekommt erstmal herzrasen und hitzeschübe, wenn auf einmal so n brief ins haus flattert, aber immer schön geschmeidig bleiben. es sollte doch genug zeugen geben, die wirklich sagen können, wie es wirklich war. zudem sollte "bedrohung" wohl weniger schwerwiegend wiegen als "körperverletzung" durch pfefferspray. gegenanzeige würde ich auf jeden fall machen

    Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!!!"

  • Erst über die Brücke gehen wenn du dort bist!


    Ausgelutscht der Spruch aber immer noch wahr. Warum machst du dich heiß wenn noch gar nichts ist. Geh zum Anwalt wenn du ein Schreiben kriegst.
    Sich vorher heiß machen bringt nur Unruhe...

    Ich bin dagegen!

  • Trozallem geht erst auch darum die Adressen der anderen Blockierer/Zeugen rauszukriegen, damit Du am Ende nicht alleine dastehst....


    Aber stimmt schon, mach Dich nit verrückt Liebelein.....:love:


    .

    Zitat von Idna

    @effeff70: und wenn du nochmal meinen solltest, mich über das Bewertungstool beleidigen zu müssen, dann haue ich dir - falls wir uns irgendwann mal begegnen sollten - höchstpersönlich und trotz meiner guten Erziehung auf die Fresse. Haben wir uns verstanden?




    :biggrin: [COLOR="Blue"]Die Lachnummer des Jahres [/COLOR] :biggrin:

  • Der Jedermannsparagraph ist der 127 (ich glaub Strafgesetzbuch) auf jedenfall heißt er Paragraph 127 und ermöglicht jedem Bürger eine Person bei der Ausübung einer Straftat "auf frischer Tat" ! feszuhalten, bis höhere Gewalten eintreffen (Polizei). Du darfst ihn also nur festhalten und Du must ihn quasi bei der Ausübung der Straftat "frisch" erwischen, sonst greift der Paragraph nicht !


    mfg

    jau,
    Mülli



    Husky`s sind Rudeltiere

  • 1.hat er nicht das recht,dich mit dem tränegasspray anzugreifen,nur weil du seine wagentür aufmachst.
    etwas anderes ist wenn du ZUERST tätlich gegen ihn geworden bist.es zählt nicht was du wolltest,sondern WAS du wann getan hast.
    2.warum hat er tränengasspray bei sich?so wie er sich benommen hat ist er kein unbeschriebenes blatt.
    3.warum solltest du die wagentür einer dir wildfremder person grundlos aufmachen und diese dann angreifen?solche fragen wird sich der richter stellen.
    4.kam denn die polizei und hat einen rapport erstellt?nehm ich mal an.


    wenn alles mit rechten dingen zugeht verliert,verliert der kerl mehr als nur seinen führerschein.


    das du seine tür geöffnet hast war nicht so geschickt von dir,kann aber nicht als tätlicher angriff gewertet werden.

    Erst...wenn Du unter Deiner Geliebtgehassten im Dreck kriechend Deinen Rotzschleim von den Lippen leckst...weisst Du ,dass Du lebst.


    " Hier geschieht ein Menschheitsverbrechen. " Dr. Wodarg , Mai 2020

  • Zitat von Martin Franz

    Fazit ist, und das macht mir Sorgen, dass ICH eine Anzeige bekommen habe. der Typ hat ausgesagt, dass ich ihn bedroht hätte, auf sein Auto eingeschlagen, dann die Türe aufgerissen und er deswegen mit dem Pfefferspray auf mich losgegangen ist und dann in Panik in die Fussgängergruppe fuhr. Also, laut seiner Aussage bin ich an allen schuld.


    selbst wenn du ihn zuvor geschüttelt und gerüttelt hättest,darf er nicht in eine fussgängergruppe hineinfahren.wo kämmen wir da hin?
    Du sollst schuld sein,wenn ER in fussgänger hineinfährt?
    Wär hochstens so,wenn du ihn mit mit einem 50Tonnen panzer von hinten angefahren hättest:teufelgri

    Erst...wenn Du unter Deiner Geliebtgehassten im Dreck kriechend Deinen Rotzschleim von den Lippen leckst...weisst Du ,dass Du lebst.


    " Hier geschieht ein Menschheitsverbrechen. " Dr. Wodarg , Mai 2020

    • Offizieller Beitrag


    Hi Martin,


    hier wiedersprichst du dir aber selber oder???;)



    Hut ab vor der Zivilcourage:respekt: . Trotzdem hast DU die Tür aufgemacht und DU hast mit dem Camelback gegen das Fenster geknallt.


    Nimm dir nen Anwalt und dann weiter sehen. Viel Erfolg.


    Achja, hab leider in den letzten jahren zuviel Täterschutz erlebt. Opfer bleiben meistens auf der Strecke. Deshalb nimm nen Anwalt


    Gruß


    QZ400

    Humor ist wenn man trotzdem Lachen kann (Sagte mal irgendeiner)

    GasGas EC 300 / Suzuki Quad LTZ 400 / Kawasaki KMX 200 :love:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!