Wenn das Kennzeichen nicht mutwillig verdreckt oder abgeknickt war, sondern nur, bedingt durch den Sportkennzeichenhalter, im falschen Winkel angebracht ist, wird das kein Kennzeichenmissbrauch, sondern nur ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das gleiche gilt für die offene Leistung. Macht summa summarum 75€ und drei Punkte.
Erkundige dich aber mal, was dir konkret vorgeworfen wird und welche Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Die Beschlagnahmung ist anfechtbar, wenn du vor Ort die vorgeworfenen Tatbestände zugibst, weil es dann nicht mehr gerechtfertigt ist und nur die Kosten in die Höhe getrieben werden. Wenn du nichts zugegeben hast, ist die Beschlagnahme gerechtfertigt. Um deine weiteren Kosten zu minimieren solltest du die offene Leistung so schnell wie möglich zugeben, damit nicht tatsächlich ein Leistungsgutachten erstellt wird. Denn das ist überflüssig, wenn du erklärst, was du geändert hast.
Setz dich also so schnell wie möglich mit der Polizeidienststelle in Verbindung. Ab jetzt kannst du mit Leugnen oder Zeitverzögerung nur noch deine Kosten maximieren. An den vorgeworfenen Tatbeständen gibt es ja vermutlich keine Zweifel.