Moped sichergestellt

  • Wenn das Kennzeichen nicht mutwillig verdreckt oder abgeknickt war, sondern nur, bedingt durch den Sportkennzeichenhalter, im falschen Winkel angebracht ist, wird das kein Kennzeichenmissbrauch, sondern nur ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das gleiche gilt für die offene Leistung. Macht summa summarum 75€ und drei Punkte.


    Erkundige dich aber mal, was dir konkret vorgeworfen wird und welche Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Die Beschlagnahmung ist anfechtbar, wenn du vor Ort die vorgeworfenen Tatbestände zugibst, weil es dann nicht mehr gerechtfertigt ist und nur die Kosten in die Höhe getrieben werden. Wenn du nichts zugegeben hast, ist die Beschlagnahme gerechtfertigt. Um deine weiteren Kosten zu minimieren solltest du die offene Leistung so schnell wie möglich zugeben, damit nicht tatsächlich ein Leistungsgutachten erstellt wird. Denn das ist überflüssig, wenn du erklärst, was du geändert hast.


    Setz dich also so schnell wie möglich mit der Polizeidienststelle in Verbindung. Ab jetzt kannst du mit Leugnen oder Zeitverzögerung nur noch deine Kosten maximieren. An den vorgeworfenen Tatbeständen gibt es ja vermutlich keine Zweifel.

  • also , durch ein falsch montiertes Kennzeichen erlischt die BE nicht!
    nach §19 erlischt sie nur, wenn :


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    >> http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php


    zur Beschlagnahmung : die Polizisten müssen einen genauen Weg einhalten, also eine Vorgehensweise beim Beschlagnahmen, wie , daß sie dir den genauen Grung mitteilen müssen, ob Du Widerspruchsrecht hast usw., was genau, weiß ich nicht.


    einem Freun von mir ham sie mal die XR beschlagnamt und dabei ein paar Fehler gemacht. Er ist am nächsten Tag zum Polizeichef gegangen mit einer Disziplinarbeschwerde unterm Arm cgegen die Polizisten , die er beim Chef abgeben wollte.
    10 Minuten später hat er die Polizeidienststelle mit seinem Mopped verlassen.


    Hat man Dir denn gar nicht gesagt, was man Dir genau vorwirft? Wir sind in einem Rechtsstaat, nicht in einem Willkürstaat!


    Auch wenn deine Rechtschutz nicht für deinen vorsätzlichen Mist zahlt, wenn du gegen die Polizei wegen Willkür klagst, muß sie Zahlen, ist dann ganz was anderes.


    Laß Dich nicht verarschen! ( wobei ich natürlich nicht die ganze Geschichte kenne)

  • Hab eben noch mal nachgelesen. Mit dem Kennzeichen ist es tatsächlich etwas komplizierter. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt tatsächlich kaum in Frage. Zumindest entscheiden die Gerichte wohl anders.


    Bei einem mit Klarlack übersprühten Kennzeichen hat das BGH eine Urkundenfälschung ausgeschlossen. Dazu ein Kommentar, der hier eigentlich auch ganz gut passt.


    "In Betracht kommt aber auch eine Verurteilung wegen Kennzeichenmißbrauchs gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz. Nach § 22 Straßenverkehrsgesetz droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für denjenigen, der in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt. Weiterhin könnte auch eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung im Sinne des § 274 Strafgesetzbuch in Frage kommen, wobei als Rechtsfolge Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen ist. Die entsprechenden Rechtsfragen werden in der Rechtswissenschaft intensiv und mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Es ist also durchaus möglich, dass ein Gericht die vorgenommene Manipulation am Kennzeichen nicht als Urkundenfälschung, sondern etwa als Kennzeichenmißbrauch bestraft. Entsprechend hatte in dem hier zu Grunde liegenden Fall das zunächst zuständige Amtsgericht entschieden.


    Schließlich ist auch zu beachten, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen auf jeden Fall nach § 69a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld und einer Eintragung in das Verkehrszentralregister geahndet werden kann."


    Aus: Anmerkung zum Beschluß des BGH, RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


    Zwischen 50€ und einem Punkt und rund 800€ (wahr wohl mal ein Urteil in Bayern wegen abgeknicktem Kennzeichen) alles möglich. Wahrscheinlich wird das aber pauschal zusammen mit dem deinitiven Erlöschen der Betriebserlaubnis und einem entsprechenden Aufschlag abgehen.


    Tordi:
    Bei allen Ermittlungsaufgaben muss das Mittel wohl billig sein, wie die Juristen das nennen. Das bedeutet angemessen und gerechtfertigt. Eine Sicherstellung (eine Beschlagnahme ist es wohl eh nicht) macht ja nur Sinn, wenn man verhindern will, dass an dem Fahrzeug noch Änderungen zur Verschleierung des Tatbestandes vorgenommen werden. Wenn man also gleich erklärt, was man geändert hat, ist die Sicherstellung überflüssig.


    Aber vielleicht kann Idna mal genauer erklären, was eine Beschlagnahme und was eine Sicherstellung ist und wann das jeweils gerechtfertigt ist.

  • hallo


    ein bruden von einem entfernten bekannten hat mich gefragt was er machen soll.


    kennzeichen verbiegen oder extrem verschmutzen ?


    oder


    ohne kennzeichen fahren ?


    das motorrad ist versichert und hat gültigen tüv und ist mehr oder weniger stvo konform.
    hat ca 50 ps tatsächlich aber nur 34 ps ohne leistungsbeschränkung eingetragen.
    der typ hat bereits den grossen motorrad lappen


    wie soll er mit dem kennzeichen am besten verfahren ?
    zielsetzung ist das keiner ,den bruder des bekannten, beim fahren anhand des kennzeichens erkennen kann.


    abmachen oder krass verschmutzen ?

    und in die taschenlampe da tuen se bitte batterien rein, und nicht bata illic

  • Zitat von Kaffeemaschine

    wie soll er mit dem kennzeichen am besten verfahren ?
    zielsetzung ist das keiner ,den bruder des bekannten, beim fahren anhand des kennzeichens erkennen kann.


    Du erwartest jetzt nicht hier eine Antwort oder ?


    Also ich würd ja gleich ein JamesBond Kennzeichen anbauen, das geht doch mit LCD heute ganz einfach: Einfach ein Display dran, dann kannst Du am Lenker umschalten: Verdreckt, Andere Stadt, Belgisches Schild, PacMan.
    Das wärs doch.
    Und wenn sie ihn doch kriegen einfach auf nomaal stellen.

  • Zitat von chris123

    Tordi:
    Bei allen Ermittlungsaufgaben muss das Mittel wohl billig sein, wie die Juristen das nennen. Das bedeutet angemessen und gerechtfertigt. Eine Sicherstellung (eine Beschlagnahme ist es wohl eh nicht) macht ja nur Sinn, wenn man verhindern will, dass an dem Fahrzeug noch Änderungen zur Verschleierung des Tatbestandes vorgenommen werden. Wenn man also gleich erklärt, was man geändert hat, ist die Sicherstellung überflüssig.


    Aber vielleicht kann Idna mal genauer erklären, was eine Beschlagnahme und was eine Sicherstellung ist und wann das jeweils gerechtfertigt ist.


    Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt zwar grundsätzlich, hier geht es jedoch einzig und allein um die Beweissicherung. Jegliche Äußerungen des Beschuldigten kannst du hierbei in die Tonne kicken, da anfecht- oder widerrufbar und dann vor Gericht nichts mehr wert. Es ist unglaublich, was den Leuten manchmal im Nachhinein noch einfällt. Als Beschuldigter darf man ja sowieso lügen, dass sich die Balken biegen - ohne Konsequenzen. Einzig sicherer Beweis ist daher ein technisches Gutachten, weshalb eine Sicherstellung / Beschlagnahme grundsätzlich gerechtfertigt ist.


    Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme: ist im Prinzip dasselbe, nur dass die Sicherstellung mit Einverständnis des Betroffenen erfolgt, ohne ein solches heißt es dann halt Beschlagnahme.


    Andi

  • Zitat von Idna

    Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt zwar grundsätzlich, hier geht es jedoch einzig und allein um die Beweissicherung. Jegliche Äußerungen des Beschuldigten kannst du hierbei in die Tonne kicken, da anfecht- oder widerrufbar und dann vor Gericht nichts mehr wert. Es ist unglaublich, was den Leuten manchmal im Nachhinein noch einfällt. Als Beschuldigter darf man ja sowieso lügen, dass sich die Balken biegen - ohne Konsequenzen. Einzig sicherer Beweis ist daher ein technisches Gutachten, weshalb eine Sicherstellung / Beschlagnahme grundsätzlich gerechtfertigt ist.


    Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme: ist im Prinzip dasselbe, nur dass die Sicherstellung mit Einverständnis des Betroffenen erfolgt, ohne ein solches heißt es dann halt Beschlagnahme.


    Andi


    ...und die Staatsgewalt muss innerhalb von drei Tagen über ein Fortbestehen der Beschlagnahme entscheiden. Bei der Sicherstellung hat man viiiiiiiieeeel mehr Zeit.....



  • Hallo!


    Ein im falschen Winkel montiertes Kennzeichen stellt keinen Kennzeichenmißbrauch dar. Für einen Kennzeichenmissbrauch müsste schon ein Kennzeichen das nicht zu dem Fahrzeug gehört (oder auch ein entstempeltes Kennzeichen) montiert werden...
    Ein lediglich verdrecktes Kennzeichen kostet (ohne Vorsatz) nur 15 oder 20 Euro.


    Es dürfte sich hier um einen Verstoß nach der StVZO handeln (Kennzeichen muss in bestimmtem Winkel montiert sein). Dann ist man dann bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit die um 35 - 50 Teuro liegen dürfte.



    Das Entdrossel des Mopeds ist zunächst mal Erlöschen der Betriebserlaubnis und dürfte etwas teurer werden. Das ist aber auch nicht so problematisch wenn keine weiteren Tatbestände wie fahren ohne Fahrerlaubnis (bei Stufenführerschein) dazu kommen.


    Steuervergehen oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegen hier nicht vor (das Fahrzeug ist doch zugelassen und versichert (?), es wurde lediglich eine Verpflichtung gegenüber dem Versicherer verletzt und damit ist das eine Vertragsrechtliche Angelegenheit).


    Was man sich auf jeden fall Sparen sollte, sind die Kosten für ein Gutachten. Üblicherweise bekommt man eine Vorladung - oder eine sonstige Möglichkeit sich zu äußern.
    Da macht es dann ggf. Sinn die Änderung zuzugeben bevor man sich die Kosten für ein Gutachten ans Bein bindet. (Es sei denn man ist ohne Führerschein unterwegs gewesen. Dann braucht man eh besser einen Anwalt...). Wenn man die Untat einräumt ist der Sachbearbeiter normalerweise zufrieden und rückt den Bock wieder raus. Dann muss man sich nur noch beim TÜV die ordnungsgemäße Drosselung usw. bestätigen lassen und dann ist - abgesehen vom Bußgeld und Punkten - ist alles wieder gut.


    Wenn also der Führerschein kein Problem darstellt dann bringen alle juristischen Spielereien nur zusätzliche Kosten die man sich sparen sollte.


    Im übrigen ist es nicht unbedingt Sinnvoll mit Begriffen wie Beschwerde oder ähnlichen Ausdrücken um sich zu werfen. Sollte man mit einem erfahrenen Kollegen zu tun haben fängt der dann höchstens an zu lächeln...


    Gruß


    Matte

  • Zitat von Matte

    Hallo!


    Ein im falschen Winkel montiertes Kennzeichen stellt keinen Kennzeichenmißbrauch dar. Für einen Kennzeichenmissbrauch müsste schon ein Kennzeichen das nicht zu dem Fahrzeug gehört (oder auch ein entstempeltes Kennzeichen) montiert werden...
    Ein lediglich verdrecktes Kennzeichen kostet (ohne Vorsatz) nur 15 oder 20 Euro.


    Ich meine, es hätte in letzter Zeit entsprechende Urteile gegeben. Wenn der Richter/Staatsanwalt meint, es ist deswegen im falschen Winkel montiert worden um bei der Begehung von Owis oder Straftatbeständen nicht erkannt zu werden, stellt das einen solchen Straftatbestand dar. Gleiches gilt bei vorsätzlicher Verschmutzung. Fragt mich aber nicht nach Aktenzeichen o.ä....:zunge:

  • Zitat von Lippo

    Ich meine, es hätte in letzter Zeit entsprechende Urteile gegeben. Wenn der Richter/Staatsanwalt meint, es ist deswegen im falschen Winkel montiert worden um bei der Begehung von Owis oder Straftatbeständen nicht erkannt zu werden, stellt das einen solchen Straftatbestand dar. Gleiches gilt bei vorsätzlicher Verschmutzung. Fragt mich aber nicht nach Aktenzeichen o.ä....:zunge:


    Jaaa, ich habe ja auch verschmutzes Kennzeichen ohne Vorsatz geschrieben. Man sollte sich tunlichst nicht dabei beobachten lassen wie man selber das Kennzeichen unleserlich macht oder etwa mit einem sauberen Moped mit total schmutzigem Kennzeichen rumfahren.


    Das vorsätzliche Verschmutzen müsste eine Kennzeichenunterdrückung sein und wäre dann (wenn ich mich jetzt nicht irre) eine Straftat und ordentlich teuer.


    Kennzeichenunterdrückung kommt in Frage wenn man die erkennbarkeit eines amtlichen Kennzeichens herabsetzt. Hier ist aber der Vorsatz gefordert, ich muss also wollen das mein Kennzeichen nicht erkannt werden kann. Daher scheidet ein lediglich im Gebrauch verschmutztes Kennzeichen hier auch aus.



    Wenn das Kennzeichen am originalen Sportkennzeichenträger montiert war (was ich einfach mal annehme) dann wäre es für einen Richter oder Staatsanwalt schon schwierig zu begründen das der montiert wurde um das Ablesen des Kennzeichens zu verhindern.
    Es sprechen schließlich handfeste technische Gründe für diesen Träger da bei Geländenutzung sonst die Kennzeichen regelmäßig zerstört werden oder verloren gehen (was der Erkennbarkeit ja nicht gerade gut tut...).


    Ich persönlich halte daher auch nicht viel davon das Kennzeichen irgendwie nachweislich zu tarnen.
    Wenn ich ins illegale Gelände fahre nehme ich mir halt zu beginn mal ein Schlammloch vor und bin damit juristisch eigentlich nicht mehr greifbar wenn man danach das Kennzeichen schlecht lesen kann. (Wie gesagt das Kennzeichen ist halt im Gebrauch fahrlässig verschmutzt)



    Im übrigen passiert doch eh nichts weiter wenn jemand das Kennzeichen abliest. Dann gibt´s zwar Post, aber da der Verantwortliche (das ist der Fahrer) nicht feststeht müssen die Dinger dann eh eingestellt werden da der Fahrer ja nicht festgestellt werden kann.
    Schlecht ist es dann natürlich wenn es Fotos vom Fahrer ohne Helm gibt oder wenn einen Zeugen ohne Helm gesehen haben und wiedererkennen können.


    Gruß


    Matte

    • Offizieller Beitrag



    ohne Kennzeichen fahren und zu Hause einen zweiten Satz Plastics in anderer Farbe liegen haben... wenn irgendwo etwas grünweisses , grünes, blauweisses oder blausilbernes zu sehen ist : Försterwende und Gaaaaaaaas


    Oder so wie hier im Osten... einfach fahren und Spass haben :teufelgri

  • Zitat von Matte

    Im übrigen passiert doch eh nichts weiter wenn jemand das Kennzeichen abliest. Dann gibt´s zwar Post, aber da der Verantwortliche (das ist der Fahrer) nicht feststeht müssen die Dinger dann eh eingestellt werden da der Fahrer ja nicht festgestellt werden kann.
    Schlecht ist es dann natürlich wenn es Fotos vom Fahrer ohne Helm gibt oder wenn einen Zeugen ohne Helm gesehen haben und wiedererkennen können.


    Gruß


    Matte


    So einfach ist es dann doch nicht, kann mir nicht vorstellen das man ständig aufgeschrieben wird und dann sagt die oma oder ich weiß nicht wer gefahren ist mit dem bock. die latschen dir dann schon auf den eiern rum oder geben dir ein fahrtenbuch :kuck:

  • So schnell gibt es kein Fahrtenbuch. Ein normaler, sich vernünftig verhaltende Endurist wird ein solches Problem eigentlich nicht bekommen. Schließlich wird man ja nicht ständig von irgendwem angezeigt. (Wenn doch gehört man dann evtl. zu den Leuten die unseren Sport ruinieren und hat es dann auch möglicherweise mal verdient...)


    Wir hatten im Bekanntenkreis erst ein mal eine Anzeige über das Kennzeichen bekommen. Die ist dann auch ohne jegliche Probs eingestellt worden.
    Wenn man natürlich immer wieder im gleichen Gelände beobachtet und angezeigt wird, sollte man vielleicht mal nachdenken...


    Letztendlich ist es doch Schwachsinn wenn man Straftaten begeht um eine kleine Ordnungswidrigkeit zu vertuschen.
    Leider sehen das hier aber nicht alle so und daher wundert es mich nicht, wenn sich die Probleme dieser Art häufen...


    Ich habe selber bestimmt schon 5 mal längere Gespräche mit verärgerten Förstern, Schäfern und auch 1 mal mit der Militärpolizei gehabt und nie danach eine Anzeige bekommen.


    Ich denke man muss für sich entscheiden ob man für die Umwelt ein Mitmensch ist (OK, das klappt nicht mit jedem) oder lieber das Arschloch spielt.
    Zu dieser Kategorie gehören meiner Ansicht nach jene Fahrer die zuvor in der Senne den Militärpolizisten der uns dann angehalten hat kurz vorher umfahren wollte. Es hat bei dieser Begegnung ein bestimmt 1/2 Stündiges Gespräch gegeben bei dem der Ton immer freundlicher wurde. Nachher stellte sich heraus das wir keine Anzeige bekommen hatten.



    Gruß


    Matte

  • tja, wie man in den Wald hinein ruft, so kommts wieder heraus!





    im übrigen wäre ich vorsichtig, im öffentlichen Forum direkte Tips zu ungesetzlichem Tun zu geben

  • Zitat von hallamach

    Wettbewerbskennzeichen


    Ich weiß, daß is jetzt irgendwie :ot: ....aber darf ich mal fragen was das ist und wie's ausschaut? :rotwerd:


    Danke!

    "Das Frauen nicht Auto fahren können, wissen wir ja bereits - deshalb fahren wir jetzt Motorrad!" :teufelgri
    Susa Bobke

  • Zitat von Wilde 13

    Ich weiß, daß is jetzt irgendwie :ot: ....aber darf ich mal fragen was das ist und wie's ausschaut? :rotwerd:


    Danke!


    sieht aus wie ein mofa nummernschild nur mit deiner kennzeichen beschriftung !!


    ist aber nicht erlaubt auf öffentlichen strassen, deswegen wettbewerbskennzeichen !!;)

    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM
    KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM KTM

  • Ein Wettbewerbskennzeichen ist ein Kennzeichen was man bei Wettbewerben verwendet, es sieht halt wie alle Wettbewerbskennzeichen richtig nach Racing aus.












    Im ernst, ist nix anderes als ein Kennzeichen im Mofaformat!



    Mist, der Casischwul war schneller...

    "Es gibt Menschen, die ein Stück Land "Mein" nennen, und dieses Land nie gesehen und betreten haben. Die Menschen trachten im Leben nicht danach zu tun, was sie für gut halten, sondern danach, möglichst viele Dinge "Mein" zu nennen."
    Lew Nikolajewitsch Graf Tolstoi

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