Mercedes Benz Vito Kastenwagen - Erfahrungen gesucht

  • Hallo Leutz,


    wer kann mir was zum MB Vito erzählen?


    - welcher Motor ist besser (108D oder 110D)und gibts grundsätzliche Gründe gegen eine der Maschinen, wegen Haltbarkeit pp.?


    - wie siehts mit Dieselverbrauch aus?


    - was kostet das Ding an Unterhalt, insbesondere Versicherung (mit LKW Zulassung)?


    - gibt es Jahrgänge von denen abzuraten ist?


    - hat der Wagen grds. irgendwelche Mängel, die teuer werden können?


    - alles andere von Interesse, natürlich auch positives...


    schon mal danke für jeden Beitrag!

    Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege. (Goethe)

  • Hallo Ansy,
    Du kommst doch am WE nach Bilstain.?Oder!
    Können über Vitos sprechen.
    Ich habe in der Firma 3 Vitos 108 110 112.
    Erfahrungsaustausch beim Grillen und trinken.


    Bis dan dan !

    Nur der Fahrer zählt!!

  • guck mal hier nach:


    VITO Forum


    fahre auch ein VITO CDI 108:
    verbauch je nach fahrweise zwischen 8-10L Diesel, steuer ca. 350,-Euro (LKW-zulassung)
    im groben und ganzen funzt der VITO !!!


    gruß


    carsten

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  • Zitat

    steuer ca. 350,-Euro (LKW-zulassung)


    Hey Casi,


    hast Du Deinen Eimer auf vier Tonnen aufgelastet? Ich zahl bei meinem T4 mit LKW Zulassung den Betrag nicht mal in DM...


    Idna

  • schon mal besten dank...


    mike: mit we in bilstain weiß ich noch nicht genau. hab mir am samstag eine nicht unerhebliche schulterprellung eingefangen. aber sieht jeden tag besser aus...


    hat schon mal jemand mit seinem transporter ( jetzt nicht nur vito ) schon mal probs mit dem Finanzamt bekommen, weil die die LKW - Zulassung nicht beim Besteuern anerkennen wollten? Finanzamt ist ja an die LKW -Zulassung im Brief nicht gebunden und bei Privatleuten könnte ich mir solche mätzchen schon mal vorstellen...

    Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege. (Goethe)

  • @ Tordi:
    Es gibt eine Gewichtsbesteuerung über 2,8 to. und eine Besteuerung nach Lkw-Zulassung. Beide sind identisch.


    Ist nicht ganz richtig: In D werden Fzg. entweder nach Gewicht oder nach Hubraum besteuert. Eine dritte Form gibt es nicht.


    Aber: Die Lkw-Zulassung muss das FA nicht anerkennen, dies ist Ermessens-Sache.


    Korrekt - als LKW homologierte Fzg. müssen nicht auch als LKW versteuert werden.


    Zur Gewichtsbesteuerung gibts ein Grundsatzurteil, auf das man sich berufen kann. Soll heißen: Pkw Kombi mit einem z.Gg. über 2,8 Tonnen MÜSSEN nach
    Gewicht besteuert werden.


    Kannst du mir das AZ dazu nennen ? - ich kenne dieses Urteil ( noch ) nicht, nur zwei Einzelurteile. Da ich jeden Tag beruflich mit diesen Dingen zu tun habe, bin ich für zusätzliche Informationen immer dankbar.
    Kleiner Zusatzhinweis: Bei Fzg., die als LKW homologiert oder umgeschlüsselt wurden, ist die Versicherung meist schweineteuer, hier lohnt es sich, zu vergleichen, da die Versicherungen diesbezüglich keine einheitliche Linie haben.
    Olli

  • Ich kenne eigentlich nur Leute, die sich über ihren Vito aufregen, weil da ständig was am A... ist -
    man braucht wohl ein Werkstattjahr um alle Kinderkrankheiten auszumerzen
    vor allen je älter (Bj) die Dinger sind um so schlechter.
    Aber das wird das Vito-Forum am besten wissen.

    O.P.A.
    Offroad People Association

  • Zitat

    Original erstellt von Idna:
    Hey Casi,


    hast Du Deinen Eimer auf vier Tonnen aufgelastet? Ich zahl bei meinem T4 mit LKW Zulassung den Betrag nicht mal in DM...


    Idna



    ..finde leider meinen doofen steuerbescheid nicht, hatte es so in erinnerung


    habe nochmal nachgeschaut genau: 160,-Teuros



    [ 21. August 2002: Beitrag editiert von: casicool ]

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  • ups, falsche taste


    [ 21. August 2002: Beitrag editiert von: casicool ]

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  • @ dörty


    hab einen VW T4 2.5l TDI (Aufgelastet)


    Der erste Steuerbescheid war 400€.
    Habe dann den Antrag auf Besteuerung nach Hubraum gestellt und schwups waren es nur noch 172€ pro Jahr.


    Also Antrag stellen nicht vergessen!

    Grüße vom Frank

  • Hallo,
    noch ein kleiner Tip: Die meisten Hersteller geben Hilfestellung für die Umschlüsselung des Fzg. als Kombinationskraftfahrzeug - meist in Form eines vorformulierten Antragsschreibens und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei uns ( britische Geländewagen ) bekommt der Kunde z.B. diese Bescheinigung kostenlos per E-Mail als PDF-File zugeschickt.
    Olli

  • Tordi,
    danke für den Tip - habe mal wieder festgestellt, das der Grundsatz: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" mal wieder zutrifft: Das Urteil ist nämlich in unserer Datenbank auch vorhanden ( ist einer unserer Kunden ), ich hab es nur nicht gesehen....grins
    Olli

  • Kann die mal die Erfahrungen unserer Berufsfeuerwehr mitteilen: Die Kiste ist mehr in der Werkstatt als im Einsatz.


    Haben massenhaft Elektronikprobleme gehabt. Fuhr z. B. nur noch max. 60km/h, und und und....


    Ob das einigermaßen repräsentativ ist, kann ich Dir nicht sagen. Montagsautos gibt es bei allen Herstellern. Mir würde das als Abschreckung allerdings reichen.

  • danke für die tipps.


    werd mich am we dann auch noch von mike beraten lassen...


    dann sollte ich´s wissen...

    Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege. (Goethe)

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