Hallo Leute,
wie steht es denn um die Blinker-Pflicht bei den klassischen Geländesport-Maschinen?
Ab wann müssen diese dran sein?
Bei mir geht es konkret um eine 80 ccm Maschine von 1980, welche eine Vollabnahme bräuchte.
Hallo Leute,
wie steht es denn um die Blinker-Pflicht bei den klassischen Geländesport-Maschinen?
Ab wann müssen diese dran sein?
Bei mir geht es konkret um eine 80 ccm Maschine von 1980, welche eine Vollabnahme bräuchte.
Ich mach immer alles dran dann gibt's keine Diskussionen 2x Bremslichtschalter, Blinker vo und hi , Hupe, 1 Spiegel
Aber mit VORSCHRIFTEN kann ich dir nicht weiter helfen . TÜV im Vorfeld befragen würde ich empfehlen
Bremslichtschalter, Spiegel, Hupe ist alles vorhanden. Nur Blinker wird schwierig.
bei Leichtkrafträdern, wenn sie nicht original dran waren braucht man normalerweise keine Blinker....am besten mal googlen
Nein du brauchst bei Leichtkrafträdern (mache Quellen sprechen von nur bis BJ 1985) keine Blinker.
Aus genau dem Grund habe ich meine 125er Aspes Hopi vor 3 Jahren ja auch als Leichtkraftrad und nichts als Motorrad angemeldet. Ging da im Brief unter 15 PS eingetragen waren, brauchte auch kein Abgas- oder Leistungsgutachten.
Schau dir dazu mal die StVZO §54, Absatz (5) an:
StVZO §54: Fahrtrichtungsanzeiger
Kalle
Bj. vor 1988 brauchst du auch kein Bremslicht. Ist aber besser, eins dran zu haben.
Moin Männer!
Kurzes Update von meiner Seite:
Das Fahrzeug wird aufgrund der fehlenden Papiere sowie keinerlei Abmeldebestätigung zur Vollabnahme zum Tüv gebracht. Zum Glück ist der Herr auf der Zulassungsstelle mir wohlgesonnen...
Daher wurden einige Dinge nun umgestrickt:
Bremslicht ist montiert,
Auf- und Abblendlicht funktioniert
1 Spiegel und Hupe ist dran
Ebenso das neue Typenschild
Seitendeckel mit Abdeckung des Ritzels montiert
Krümmer mit Auspuffband zur Geräuschreduzierung umwickelt
Zylinder mit Dämpfungsgummis ausgestopft
Leistungsdiagramm angefertigt
Laut Tüv Prüfer darf das Fahrzeug nicht mehr als 77 DB haben - bei halber maximalen Drehzahl und 0,5 Meter vom Endtopf entfernt gemessen. Das sind die aktuellen Bestimmungen.
Wie ihr euch vorstellen könnt, ist dies mit einem Zweitakter von 1981 nicht machbar...
Daher meine Frage:
Muss er die Aktuellen DB-Richtlinien als Grenzwerte nehmen, oder die vom damaligen Baujahr des Fahrzeugs?
Normalerweise die Vorschriften die damals galten.
Er tut ja so als ob das ne komplette Neuzulassung wäre, aber wie macht er es dann mit der aktuellen Emmissionsklasse ?
Normalerweise die Vorschriften die damals galten.
Er tut ja so als ob das ne komplette Neuzulassung wäre, aber wie macht er es dann mit der aktuellen Emmissionsklasse ?
Genau diese Frage habe ich mir auch schon gestellt.... ihm aber natürlich nicht
Gibt es irgendwo Erfahrungen oder gar Rechtstexte, wo klar steht, auf was er sich beziehen muss?
Also soviel ich weiss ist das alles klar , es gelten die damaligen Vorschriften.
Deshalb dürfen alte Ducs ja z.b. lauter sein oder sind alle so geil auf alte Harley-Briefe usw.
Naja wenns nun nur die Lautstärke ist könntest du bissl Band um den Krümmer wickeln und nen dicken Endtopf verbauen.
Kannste ja danach wieder ändern.
Alte Briefe und Schlagzahlen sind was Feines.
Ich komme (mit dem Handy gemessen) auf 85 - 87 DB.
.... der soll sich nicht so anstellen. Zur damaligen Zeit waren weitaus mehr erlaubt.
Einerseits ja, aber wenn er sonst wohlgesonnen ist sehe ich das nicht als reelles Problem.
Mit diesem ganzen Chaos das durch die neue Meßmethode die gerade 1980 aufkahm wo zum Teil 21dB dazuaddiert werden kennt sich der Prüfer aus ?
So, eben nochmal mit dem Tüvler telefoniert.
Folgende Geschichte:
Ich darf als Standgeräusch max. 77 DB haben. Sollte ich dies nicht erreichen bedarf es einer aufwendigen Fahrgeräuschsmessung welche ein paar Hundert Euro kostet und dann genauso fraglich ist, diese zu bestehen.
Also ich blick nicht wirklich durch, wenn ich ehrlich sein soll.
Ich werden nun aber versuchen den Enttopf weiter zu dämmen, sei es auch im Siebrohr. Auch wird ein Winkelstück am Ende des Endtopfs den Schall nach unten leiten.
Habt ihr sonst noch Tipps?
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Endtopf von meiner neuen Yamaha YZ oder von der alten Maico den Schall verringern wird, oder?
Das hört sich so an, als ob der aktuelle Grenzwerte und Messmethoden anwendet, oder?
Ich darf als Standgeräusch max. 77 DB haben
Es gibt kein einziges Motorrad mit 77db Standgeräusch, der Typ verwechselt Stand- und Fahrgeräusch
das Bild oben mit der 750er Honda ist übrigens auch ein Link zum draufklicken
Zur Not machst es wie bei ner Bimota V Due.
Nachm Schalldämpfer 180 Grad bogen und noch nen Schalldämpfer.
Zur Not machst es wie bei ner Bimota V Due.
Nachm Schalldämpfer 180 Grad bogen und noch nen Schalldämpfer.
Eine interessante Idee.
Steht denn irgendwo geschrieben, dass ich nur einen Schalldämpfer haben darf? Weil dann bastele ich noch einen zweiten eben mit 180 versetzt dran...
Du wirst das Teil ja wahrscheinlich sowieso nur bei Veranstaltungen einsetzen oder ?
Dann kannst du natürlich das Ding so zuschnüren bis der Prüfer zufrieden ist und dann wieder normal fahren .
Es ist aber trotzdem blöd wenn der dir so einen utopisch niedrigen Wert einträgt.
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