Blinkerpflicht und Abnahme bei 80 ccm GS?

  • Hallo Leute,


    wie steht es denn um die Blinker-Pflicht bei den klassischen Geländesport-Maschinen?


    Ab wann müssen diese dran sein?


    Bei mir geht es konkret um eine 80 ccm Maschine von 1980, welche eine Vollabnahme bräuchte.

  • Ich mach immer alles dran dann gibt's keine Diskussionen 2x Bremslichtschalter, Blinker vo und hi , Hupe, 1 Spiegel

    Aber mit VORSCHRIFTEN kann ich dir nicht weiter helfen . TÜV im Vorfeld befragen würde ich empfehlen

  • bei Leichtkrafträdern, wenn sie nicht original dran waren braucht man normalerweise keine Blinker....am besten mal googlen

    Gruß Swabian

    #223


    Wenn dr Bauer net schwemma ko, ischd Badhosa schuld!

  • Nein du brauchst bei Leichtkrafträdern (mache Quellen sprechen von nur bis BJ 1985) keine Blinker.


    Aus genau dem Grund habe ich meine 125er Aspes Hopi vor 3 Jahren ja auch als Leichtkraftrad und nichts als Motorrad angemeldet. Ging da im Brief unter 15 PS eingetragen waren, brauchte auch kein Abgas- oder Leistungsgutachten.


    Schau dir dazu mal die StVZO §54, Absatz (5) an:

    StVZO §54: Fahrtrichtungsanzeiger


    Kalle

  • Moin Männer!


    Kurzes Update von meiner Seite:


    Das Fahrzeug wird aufgrund der fehlenden Papiere sowie keinerlei Abmeldebestätigung zur Vollabnahme zum Tüv gebracht. Zum Glück ist der Herr auf der Zulassungsstelle mir wohlgesonnen...


    Daher wurden einige Dinge nun umgestrickt:


    Bremslicht ist montiert,

    Auf- und Abblendlicht funktioniert

    1 Spiegel und Hupe ist dran

    Ebenso das neue Typenschild

    Seitendeckel mit Abdeckung des Ritzels montiert

    Krümmer mit Auspuffband zur Geräuschreduzierung umwickelt

    Zylinder mit Dämpfungsgummis ausgestopft

    Leistungsdiagramm angefertigt



    Laut Tüv Prüfer darf das Fahrzeug nicht mehr als 77 DB haben - bei halber maximalen Drehzahl und 0,5 Meter vom Endtopf entfernt gemessen. Das sind die aktuellen Bestimmungen.


    Wie ihr euch vorstellen könnt, ist dies mit einem Zweitakter von 1981 nicht machbar...


    Daher meine Frage:

    Muss er die Aktuellen DB-Richtlinien als Grenzwerte nehmen, oder die vom damaligen Baujahr des Fahrzeugs?

  • Normalerweise die Vorschriften die damals galten.

    Er tut ja so als ob das ne komplette Neuzulassung wäre, aber wie macht er es dann mit der aktuellen Emmissionsklasse ? :/

    Genau diese Frage habe ich mir auch schon gestellt.... ihm aber natürlich nicht :)


    Gibt es irgendwo Erfahrungen oder gar Rechtstexte, wo klar steht, auf was er sich beziehen muss?

  • Naja wenns nun nur die Lautstärke ist könntest du bissl Band um den Krümmer wickeln und nen dicken Endtopf verbauen.

    Kannste ja danach wieder ändern.


    Alte Briefe und Schlagzahlen sind was Feines. :)

    - Honda CR 250 2000

    - Honda CRF450R 2023

    - Maico MC250 Alpha 1 1982

    - Maico MC490 Mega2 1981

    - Ducati 996 1999

    - Ducati 1096 2019 (Eigenbau, 916 mit 1098 Triebwerk)

    - Honda VTR 1000 SP1/2 200X

    - Moto Guzzi V7-700 1969

    - Pannonia TLF250 1958

  • Einerseits ja, aber wenn er sonst wohlgesonnen ist sehe ich das nicht als reelles Problem.

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    - Pannonia TLF250 1958

  • So, eben nochmal mit dem Tüvler telefoniert.



    Folgende Geschichte:


    Ich darf als Standgeräusch max. 77 DB haben. Sollte ich dies nicht erreichen bedarf es einer aufwendigen Fahrgeräuschsmessung welche ein paar Hundert Euro kostet und dann genauso fraglich ist, diese zu bestehen.


    Also ich blick nicht wirklich durch, wenn ich ehrlich sein soll.


    Ich werden nun aber versuchen den Enttopf weiter zu dämmen, sei es auch im Siebrohr. Auch wird ein Winkelstück am Ende des Endtopfs den Schall nach unten leiten.


    Habt ihr sonst noch Tipps?


    Ich gehe nicht davon aus, dass ein Endtopf von meiner neuen Yamaha YZ oder von der alten Maico den Schall verringern wird, oder?

  • Ich darf als Standgeräusch max. 77 DB haben

    Es gibt kein einziges Motorrad mit 77db Standgeräusch, der Typ verwechselt Stand- und Fahrgeräusch


    Wie laut darf ein Motorrad sein?
    Die gesetzlichen Bestimmungen mit einer Übersicht der aktuellen Modelle und Tipps zum leisen Motorradfahren.
    www.adac.de


    das Bild oben mit der 750er Honda ist übrigens auch ein Link zum draufklicken

  • Zur Not machst es wie bei ner Bimota V Due.

    Nachm Schalldämpfer 180 Grad bogen und noch nen Schalldämpfer.

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  • Zur Not machst es wie bei ner Bimota V Due.

    Nachm Schalldämpfer 180 Grad bogen und noch nen Schalldämpfer.

    Eine interessante Idee.


    Steht denn irgendwo geschrieben, dass ich nur einen Schalldämpfer haben darf? Weil dann bastele ich noch einen zweiten eben mit 180 versetzt dran...

  • 2Taktteile

    Hat den Titel des Themas von „Blinkerpflicht bei 80 ccm GS?“ zu „Blinkerpflicht und Abnahme bei 80 ccm GS?“ geändert.
  • Du wirst das Teil ja wahrscheinlich sowieso nur bei Veranstaltungen einsetzen oder ?

    Dann kannst du natürlich das Ding so zuschnüren bis der Prüfer zufrieden ist und dann wieder normal fahren .


    Es ist aber trotzdem blöd wenn der dir so einen utopisch niedrigen Wert einträgt.

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