Grundsätzliche Frage: 250er oder 450er Enduro
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Wie so oft bleibt es in der Regel trotzdem nicht legal wenn EXC offene Leistung im Brief haben.
Es bleibt mir auch nach wie vor ein Rätsel wie geil trotzdem manche auf den Blödsinn sind.
Wenn im Brief bei einer KTM X PS steht wird dies im Fahrzeugschein übernommen und ist somit legal. Oder verstehe ich da was falsch?
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Wenn die illegal legal eingetragen sind bleiben die nicht legal
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Ausschlaggebend ist was im Fahrzeugschein steht. Wird von der Zulassungsbehörde eingetragen und gilt somit.
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Ausschlaggebend ist was im Fahrzeugschein steht. Wird von der Zulassungsbehörde eingetragen und gilt somit.
Viel Glück in München
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Viel Glück in München
Klär mich doch auf, wenn du anderer Meinung bist. Ausgangslage ist, was im Fahrzeugschein steht gilt da von der Zulassungsbehörde eingetragen.
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Diese Eintragungen sind nicht wasserdicht. Das war hier in Forum über die Jahre schon x-fach Thema. Papier ist geduldig. Sollte sich das ein Gutachter einmal anschauen (z.B. nach einer Verkehrskontrolle oder Unfall), ist die einhellige Meinung, dass der Eintrag keinen Bestand hat.
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Also ich bin Jurist und bin der festen Überzeugung, daß wenn die Behörde eine PS Zahl in den Fahrzeugschein einträgt, diese PS Zahl verbindlich ist bei einer Polizeikontrolle oder bei einem Unfall. Ich als unbescholtener Fahrer muß mich darauf verlassen können, daß die zuständige Behörde das schon richtig einträgt. Andernfalls könnte ja die Polizei bei einer Kontrolle nach Gutdünken festlegen, wieviel PS mein Motorrad haben darf. Das sollte eigentlich einem Laien auch einleuchten.
Etwas anderes gilt bei einer vorsätzlichen Täuschung der Zulassungsbehörde, also z.Bsp. ein gefälschter Fahrzeugbrief oder ein gefälschtes TÜV Gutachten.
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f oder ein gefälschtes TÜV Gutachten.
Das kommt der Sache schon nahe bei den hohen Leistungseintragungen
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Aber du fährst doch mit 19PS im Brief und die WR offen auf der Straße. Sollte Dir als Jurist doch klar sein, was das für Konsequenzen haben könnte.
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Also ich bin Jurist und bin der festen Überzeugung, daß wenn die Behörde eine PS Zahl in den Fahrzeugschein einträgt, diese PS Zahl verbindlich ist bei einer Polizeikontrolle oder bei einem Unfall. Ich als unbescholtener Fahrer muß mich darauf verlassen können, daß die zuständige Behörde das schon richtig einträgt. Andernfalls könnte ja die Polizei bei einer Kontrolle nach Gutdünken festlegen, wieviel PS mein Motorrad haben darf. Das sollte eigentlich einem Laien auch einleuchten.
Etwas anderes gilt bei einer vorsätzlichen Täuschung der Zulassungsbehörde, also z.Bsp. ein gefälschter Fahrzeugbrief oder ein gefälschtes TÜV Gutachten.
Wie wäre es Menschen mit Erfahrungen in diesem Sektor einfach zu glauben.
Erstens, das was deine Behörde in den Schein tickert passiert auf Basis von Gutachten. Also vorhandene Gutachten oder ein über einen Prüfer erstelltes Gutachten.
Wenn diese Gutachten nicht legal sind ändert es nichts daran das die spätere Eintragung ebenso illegal ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und der Fahrzeughalter sollte schon wissen. Ob das was er macht sich im legalen Bereich bewegt.
Zweitens, wenn es so einfach wäre bei einer Wettbewerbsenduro 50 statt 10PS einzutragen, ohne dass schwerwiegende technische Maßnahmen notwendig sind, wieso wirds nicht von Anfang an so gemacht. Denn dann würden Sie sich sogar die dämlichen Drosselkits sparen und der Konzern hat eine größere Marge, während der Endverbraucher legal fette Wheelies ziehen kann.?
Drittens, es gab oft genug Prüfer die auf Grund von Sympathie oder Ähnlichem irgendwas eingetragen haben und am Ende als das Motorrad weiter verkauft wurde und ein neuer ganz Korrekter geprüft hat kam raus, das darf so nicht sein.
Ergo wenn was im Papier steht ist es nicht zwingend gesetzt, ist einfach so, vollkommen egal ob du dir das vorstellen kannst.
Und ergänzend dazu, wenn du einen schweren Unfall baust bei dem ein schwerer Personenschaden vorliegt wird nicht direkt nach der Leistung gesucht, erst wenn dieser Unfall im Zusammenhang mit der Leistung steht.
Und wie hoch ist bitte die Wahrscheinlichkeit das dieser Fall eintritt?
Wenn man so auf Vollkasko aus ist sollte man sich ggf lieber einen Audi A1 kaufen und in den Heidepark fahren.
Und zum Schluss, da bei den meisten Kisten die Leistung nicht nachträglich gedrosselt wurde steht auch nicht bei den Eintragungen "gedrosselt" durch, ergo es ist auf den ersten Blick sowieso nicht direkt erkennbar.
Aber naja, es soll ja sogar Leute geben, die Prüfer fragen ob Sie denen andere Kolben eintragen.
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Aber er ist doch Jurist !
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Aber er ist doch Jurist !
.... Theoretiker
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Ausgangslage ist, daß das Gutachten nicht gefälscht ist. Wenn ich ein Gutachten von z.Bsp. der Dekra habe mit 50 PS, wird dies von der Zulassungsbehörde eingetragen und ist verbindlich.
Ich als unbescholtener Fahrer/Fahrzeughalter habe keinen Einfluß auf den Verwaltungsvorgang und kann damit auch niemals belangt werden auch wenn sich später herausstellt, daß das Gutachten so nicht hätte erstellt werden dürfen, was ebenfalls ein öffentlich-rechtlicher Vorgang ist, oder die Zulassungsbehörde einen Fehler gemacht hat.
Wird das Gutachten später zurückgenommen weil es mit Mängeln behaftet war, oder so niemals hätte erstellt werden dürfen ändert sich u.U. die Rechtslage für mich und es muß oder wird eine Änderungseintragung vorgenommen. Aber solange gilt für alle Beteiligten was im Fahrzeugschein steht.
Das Argument "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" ist bedingt richtig. Aber gut, lassen wir das...
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Problem #2 ist, dass das Fahrzeug dann oft vielfach nicht der Eintragung entspricht, weil zusätzlich noch andere Übersetzung, Kat raus usw..
In der Praxis ist so eine Eintragung eben im Zweifel kein Freibrief - leider. Aber besser wie nix finde ich. Also Ball flach halten, keine Wheelies vor der Eisdiele....
VG Erhard
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Moin,
Also es sind einige Gutachten später kassiert worden weil jemand gemeint hat das es ja legal ist wenn es da steht.
Eine Sportenduro, egal von welchem Hersteller wird legal nie mit voller Leistung eingetragen werden.
BMW hat es damals geschafft irgendwas mit 42PS eingetragen zu bekommen. Die waren dann schon legal, aber wenn man volle Leistung haben wollte war es mit legal auch da vorbei.
Aber wer gerne alles selbst heraus finden möchte, bitte sehr.
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Es geht nicht darum, ob die volle Leistung eines Mopeds eingetragen werden kann oder wird, es geht darum, daß das Moped die Leistung die im Schein steht haben kann und diese Leistung nicht illegal sein kann, bzw. niemand deswegen belangt werden kann. Wenn im Schein meiner WR 100 PS eingetragen sind aus welchen Gründen auch immer und ich diese Eintragung nicht arglistig erwirkt habe, kann ich nicht belangt werden. Sollte das Gutachten oder allgemein die Rechtsgrundlage über die 100 PS kassiert werden, muß oder kann eine Änderung im Schein vorgenommen werden. Dann gilt natürlich die neue Eintragung.
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Du hast doch geschrieben das du das Moped mit 17 PS zugelassen hast und es so im Brief steht. So weit so gut. Aber ziemlich sicher fährst du das Moped nicht mit 17 PS sondern vermutlich mit der offenen Leistung.
Daher bist du wie die meisten mit Sportenduros illegal unterwegs. Ganz einfach. Oder du fährst tatsächlich mit 17 PS. Was nicht wirklich Sinn macht. Aber egal, Hauptsache du hast Spaß.
Ich fahr mit den Crossreifen alles. Keine Ahnung wie lange die halten werden. Sind nicht die weichsten Reifen und halten vermutlich etwas länger. Aber aktuell wird die Honda eh wenig bewegt da ich mehr Trial fahre.
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Moin,
Also es sind einige Gutachten später kassiert worden weil jemand gemeint hat das es ja legal ist wenn es da steht.
Eine Sportenduro, egal von welchem Hersteller wird legal nie mit voller Leistung eingetragen werden.
BMW hat es damals geschafft irgendwas mit 42PS eingetragen zu bekommen. Die waren dann schon legal, aber wenn man volle Leistung haben wollte war es mit legal auch da vorbei.
Aber wer gerne alles selbst heraus finden möchte, bitte sehr.
Ich hatte ja die 450er BMW (Hat mit ihrer Gabel den Leidensdruck erzeugt, mich erstmals mit Fahrwerken zu beschäftigen). Natürlich war der schwere Auspuff mit dem Kat bald runter zugunsten eines Sportauspuff, der vor allem die Fahrbarkeit erhöhte. Andere Übersetzung sowieso.
Das bringts nicht, langsame Passagen alle mit schleifender Kupplung und hohem Kupplungsschlupf (=Hitze und Verschleiß) fahren zu müssen. Allein die Übersetzung macht das Lärmgutachten zunichte, weil ja dieses in einem fest vorgeschribenen Gang gefahren werden muss.
Aber - die 48PS was man dann hatte wären keine deutliche entscheidende Leistungssteigerung im Falle eines Unfalls gewesen. Also versicherungstechnisch etwas bessere Situation, als bei 48PS statt 17PS. Am Schluss ist aber immer alles haarig, wenns hart auf hart käme.
VG Erhard
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Moin,
Es gibt keine ein bisschen erloschener BE, entweder das Fahrzeug entspricht der oder nicht. Da reicht eigentlich schon ein felender Spiegel. Aber im Falle der Fälle ist halt auch immer entschieden ob die Änderungen ursächlich für den Unfall war. Das wird dann sowieso von Fall zu Fall ein Gericht entscheiden.
Übrigens zahlen muss die Versicherung immer, sie kann nur den im Vertrag genannte regress von einem vordern.
Natürlich ist es einfacher einen Zusammenhang von Änderungen und Unfall zu finden je größer der Unterschied ist. Wer mit einem Fahrzeug was nach Papier nur 95 läuft mit 120 einen Unfall hat, kann man bestimmt besser als ursächlich auslegen als wenn das Ding halt auch auf dem Papier 120 läuft.
Am Ende ist man mit so einem Ding nie wirklich legal auf der Straße unterwegs.
Wenn ich legal Straße fahren möchte kaufe ich mir was anderes.
Eine Sport Enduro ist wie der Name vermuten lässt ein Sport Gerät und nur zugelassenen weil man damit im Wettbewerb auch mal auf der Straße unterwegs ist.
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