Stehen im Landschaftspark

  • Soso, Parkschnarchwächter können sich also unbemerkt haranschleichen ( Die haben dich ja beim Stehen erwischt)

    Warscheinlich hätten die diich auch mit nem Golfcar erwischt bei einer Verfolgungsfahrt ( arbeite bitte an deinen Skillz)

    horchen, fahren im Stealthmodus, keine schlafenden PWs wach machen, unsichtbar sein, etc

    Viel glück beim nächsten mal :thumbup:

    Hab die schon von weitem gesehen dachte halt wirklich das es kein Problem darstellt wenn ich schiebe und war da ja eben nicht zum Enduro fahren. Sonst bin ich auch immer weggefahren und werde es auch wieder so machen.

    Okey danke, soll ich dem Ordnungsamt erstmal eine Email schreiben oder direkt dort aufschlagen. Hab mit denen dann noch bissel geredet die meinten sie wissen jetzt nicht genau was da noch kommt sie leiten das weiter. Und es kommt vor allem darauf an ob ich da schon bekannt bin.

  • Ein tip noch.

    Wie gesagt ein Foto vom Nummernschild reichte schon für das ordnungswiedrigkeitsverfahren.

    Kumpel hat alles sofort zugegeben nach dem Brief.50 €

    Ich habe auch noch ein paar Mails zurück geschrieben weil ich das nicht einsah so ohne weiteres.

    Dadurch ist es dann nur unnötig teuerer geworden. Warum auch immer 100 € 25 €Bearbeitung.

    Also totale Willkür 8o X/

    [FONT="Arial Narrow"]Freiheit ist viel mehr als man darf[/FONT].


    [FONT="Arial Narrow"]Ganz Deutschland eine Arschleckerei. Leck dich nach oben[/FONT].:kuck:

  • Ich würde da ehrlich gesagt gar nichts unternehmen. Sollte was vom Ordnungsamt kommen oder ähnlich, kann man immer noch Einspruch erheben und die Zeugen bringen etc.


    Wo genau war das denn jetzt? Landschaftspark ist ansich ja nun nichts besonderes. Ist das ein Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet? Rück doch mal mit einer genauen Location raus.

  • Ich würde da ehrlich gesagt gar nichts unternehmen. Sollte was vom Ordnungsamt kommen oder ähnlich, kann man immer noch Einspruch erheben und die Zeugen bringen etc.


    Wo genau war das denn jetzt? Landschaftspark ist ansich ja nun nichts besonderes. Ist das ein Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet? Rück doch mal mit einer genauen Location raus.

  • Und wo genau bist du rein, welche Schilder stehen da?


    Hier mal ein paar weiterführende Links:

    Landschaftspark | Gemeinde Unterhaching



    Landschaftsgarten – Wikipedia
    de.m.wikipedia.org


    Das ganze scheint nicht viel mehr (oder weniger) wie ein Stadtpark bzw "öffentliche Grünanlage" zu sein, ich sehe keine Info zu Naturschutzgebiet o.ä.


    In den Verboten ist der Betrieb von Verbrenungsmotoren erwähnt. Solange die Parkwächter dir das nicht nachweisen können bzw. du Zeugen auffahren kannst, geht da mMn nicht viel. Das Rausfahren geschah auf Anweisung der Parkwächter, denen man ja unverzüglich Folge zu leisten hat.


    Jetzt kommt es darauf an, welche Schilder dort standen, wo du rein bist.

  • Aus der Satzung des Landschaftparks (Link: https://www.neubiberg.de/ceasy…tem%3Dstatute%26id%3D1036)


    Zitat

    § 12

    Zuwiderhandlungen

    Nach Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße belegt

    werden, wer vorsätzlich:

    a) den Verboten des § 3 Abs. 1 bis 3 zuwiderhandelt,


    Sprich: Mit dem Parken/Abstellen hast du gegen die Satzung verstoßen, unabhängig vom Fahren.

    Aber ganz ehrlich: Das ansich wäre nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Möglich, dass noch anderes dazukommt (deshalb frage ich nach Schildern, also Verkehrsschildern), oder weil es doch ein irgendwie besonders geschützter Bereich ist.

  • Im Prinzip reicht es ja schon aus dem Verursacher ordentlich Angst einzujagen wenn er den Gesetztestext online aufruft und sieht 500 bis 20000 € Strafe kann aufgerufen werden.

    In meinem Fall hat es mich extrem genervt das praktisch jeder mit einem Handy der nur mein Nummernschild fotografiert mich selber aber gar nicht sehen kann wegen Helm ausreichend Beweise hat, um über das Ordnungsamt den Halter zu einer Geldstrafe zu verdonnern.

    Danke nochmals an den freundlichen Angler.

    Aber man hat ein Gesetz missachtet . Die Staatsbediensteten treiben das Geld ein und fertig. 🙄

    [FONT="Arial Narrow"]Freiheit ist viel mehr als man darf[/FONT].


    [FONT="Arial Narrow"]Ganz Deutschland eine Arschleckerei. Leck dich nach oben[/FONT].:kuck:

  • In meinem Fall hat es mich extrem genervt das praktisch jeder mit einem Handy der nur mein Nummernschild fotografiert mich selber aber gar nicht sehen kann wegen Helm ausreichend Beweise hat, um über das Ordnungsamt den Halter zu einer Geldstrafe zu verdonnern.

    Also da muss was anderes schief gelaufen sein . Weil wir haben in Deutschland keine Halterhaftung . Deshalb bekommt man als Halter wenn man geblitzt wurde auch erstmal nur einen Anhörungsbogen und keinen Bußgeldbescheid. Wenn der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden kann muss das Verfahren eingestellt werden .

  • Also ich bezahl lieber eine Geldbuße von 100 € als Halter.Auch wenn man nicht eindeutig den Fahrer erkennen konnte.


    Als beim Amtsgericht eine gegenüber Stellung zu bekommen wegen so einen Firlefanz. Das wäre nämlich deren nächster Schritt gewesen. :(

    Klar Fahrtenbuchandrohung kommt auch.

    Kommt aber erst nach mehreren vergehen. ;)

    Aber in diesem Fall im Tread hier war der Fahrer ja eindeutig zu erkennen von dem Parkwächter denke ich.

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    Einmal editiert, zuletzt von El Geissel ()

  • Aus der Satzung des Landschaftparks (Link: https://www.neubiberg.de/ceasy…tem%3Dstatute%26id%3D1036)



    Sprich: Mit dem Parken/Abstellen hast du gegen die Satzung verstoßen, unabhängig vom Fahren.

    Aber ganz ehrlich: Das ansich wäre nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Möglich, dass noch anderes dazukommt (deshalb frage ich nach Schildern, also Verkehrsschildern), oder weil es doch ein irgendwie besonders geschützter Bereich ist.

    Danke für das genau nachschauen, ich hab vorher mal die Schilder nochmal fotografiert. Aber außer dem Parken sollte da eig nichts anderes stehen gegen das ich verstoßen habe.

  • Moin,

    ich sage 20€ für das fahren auf einem gesperrten Weg. Denn das Runde Rote ist ja ganz klar ein Schild im Bereich der StVO. Also Straße und nicht Landschaftspark

    MFG MS
    ps bin bekennender Warmduscher ;)
    pss schlecht schreiben konnte ich schon immer gut :)

  • Verkehrszeichen 260. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mal einem Motorradfahrer bei einer Beschwerde Recht gegeben, der sein Motorrad reingeschoben hat und zahlen sollte: https://www.fuehrerscheine.de/…derfall-motorrad-schieben


    Verbotszeichen 260 der StVO verbietet nicht das Schieben und Parken von Krafträdern

  • Wir werden sehen. Solange ich unter 100 Euro bleibt bin ich echt froh. Die extrem hohen Geldstrafen die man bei den ersten Suchen finden haben ihr Wirkung hinterlassen.

    Verkehrszeichen 260. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mal einem Motorradfahrer bei einer Beschwerde Recht gegeben, der sein Motorrad reingeschoben hat und zahlen sollte: https://www.fuehrerscheine.de/…derfall-motorrad-schieben


    https://oberlandesgericht-karl…iz-bw.de/pb/,Lde/1149939/

    Eindeutig war es durch die Schilder ja nicht das Abstellen/Schieben verboten ist. Aber ich warte jetzt mal ab.

  • Einbringen von Gegenständen

    Das da auch kein Sex erlaubt ist :/

    Das macht mich immer ganz wuschig, bei sovielen Verboten. Ist ja schlimmmer als in einem Dimino-Studio :)

    spitz rein und unter zuch wieder raus


    Diese Nachricht wurde mit Hilfe einer Taschenlampe, in das Ende eines offenliegenden Glasfaserkabel gemurkst

  • Bin mal mit dem Mtb zu einem Baggersee gefahren der zur einem Campingplatz gehörte .😁

    Da waren so viele Verbote angeschlagen da hatte man gar keinen Bock dort zu schwimmen oder überhaupt da Camping zu machen.

    Da müsste ja am Mittelmeer erst ein komplettes Buch lesen bis man mal ins Wasser dürfte. 😂

    Da sind die Deutschen echt Weltklasse alles zu überregulieren und den normalen Menschenverstand jeden Bürger erst einmal abzuerkennen. :P

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