Erfahrungen mit grünem Kennzeichen

  • da ich heute meinen anhänger zugelassen habe, wollte ich mal wissen, ob sich das zulassen mit grüner nummer immer so kompliziert abspielt.


    bei mir lief das ganze jetzt so, zuerst bei der zulassungsstelle angerufen, dort hieß es, die bezeichnung fahrzeugtyp "Anhänger Kraftradtransporter" in den papieren würde nicht genügen, es müsste ein eintrag für sportfahrzeuge vorhanden sein (stellt sich die frage, was genau sind dann sportfahrzeuge aber dazu später mehr).


    im internet las ich dann, dass man ne bescheinigung vom finanzamt für die steuerbefreitheit des hängers benötigt.
    daraufhin erstmal zum tüv, wo mir gesagt wurde, das umtragen des fahrzeugtyps wäre kein problem, ich solle aber zuerst zum finanzamt, bevor ich überflüssigerweise n gutachten erstellen lassen muss.
    also heute zuerst zum finanzamt. dort bekam ich dann keine bescheinigung sondern einen antragbogen für die steuerbefreiung, den ich aber erst abgeben konnte, nachdem der hänger zugelassen ist.


    also direkt zur zulassungsstelle, wo ich dann überraschenderweise ein grünes nummernschild zugewiesen bekam, obwohl in den papieren immernoch nur kraftradtransporter stand und ich vom finanzamt keine bescheinigung sondern nur einen antragsbogen hatte.


    danach dann wieder zum finanzamt und den antragsbogen abgegeben. bei der gelegenheit fragte ich dann, was denn nun genau unter sportfahrzeug zu verstehen sei, da ich ja nicht nur das nicht zulassungsfähige motocrossgespann als sportgerät besitze, sondern z.b. auch mit meinen strassenzugelassenen motorrädern (MZ gespann, GS 500, Bandit 600, DR 125) hin und wieder an oldtimerralleys oder beim adac motorradslalom teilnehme und diese dann ja auch für sportzwecke nutze.
    daraufhin wurde mir gesagt, dass ich mit dem steuerbefreiten motorradhänger jedes motorrad transportiern darf, ob mit zulassung oder nicht.

  • ich behaupte mal das ist falsch
    soweit ich weiss darf man mit dem Sportanhänger kein zugelassenes Fahrzug transportieren


    und wie sähe es dann mit sportenduros aus, die sowohl sportfahrzeug sind als auch ne strassenzulassung haben?


    das z.b. ist ja das, was mich an der ganzen sache wundert, wenn du recht hast, was wäre, ich hätte den hänger mit schwarzer nummer zugelassen und dann den antrag auf steuerbefreiung gestellt?
    der hänger wäre steuerfrei und keiner wüsste bei der kontrolle davon, da er ja ne schwarze nummer hat.


    ich fand das ganze prozedere ziemlich iritierend und wirklich zutreffende auskunft konnte mir keiner geben.


    zumindest war meine freundin mit dabei, sodass ich für die aussage des finanzbeamten zumindest nen zeugen habe.


    all zu ne große rolle spielt es ja eigentlich nicht, da ich den hänger zu 99,99% nur dazu nutze, 10km zur trainingsstrecke mit dem crossgespann zu fahren.
    trotzdem würde man ja gerne wissen wie man rechtlich unterwegs ist, wenn ich z.b. den hänger nutzen würde, um das mz gespann beim tüv vorzufahren, da dieses schon über ein jahr ohne tüv in der garage steht oder man damit weiter entfernt an ner oldtimerralley teilnehmen will, dann betreibt man damit ja auch motorsport, auch wenn man auf die veranstaltung trotz strassenzulassung nicht auf eigener motorradachse anreisen will.

  • Sehe ich genauso, hatte deshalb meinen Anhänger damals normal zugelassen und darf damit problemlos alles transportieren (Einkauf bei I..A oder ähnliches), ohne gefahrzulaufen deswegen ein Knöllchen zu bekommen. Hatte mal einen Bericht gesehen wo einer mit dem Sportanhänger normale Straßenbikes transportiert hatte und deshalb dann einen Strafzettel bekommen hat. Wenn du zu einer Veranstalltung fährst oder davon zurück dürfte das eigentlich kein Problem darstellen. In dem Fall wäre das ja ein Sportliche Verwendung.

  • naja, wer den pfennig nicht ehrt... bei 24 euro steuer pro jahr und 12 euro versicherung, kostet so ein hänger mit steuer pro jahr das gleiche, wie er ohne steuer in 3 jahren kostet.


    habe mittlerweile mal die entsprechenden gesetze durchstöbert, muss aber sagen, die verwirrung wird nur größer.


    antrag auf steuerbefreiung wurde mir gegeben laut KfzStG §3 nur finde ich darunter absolut nichts, was irgendwie mit sportanhängern zu tun hätte.


    was ich allerdings gefunden habe StVzO §18 Abs.2 6m


    "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:
    Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden"


    was genau bedeutet das? hätte ich den hänger garnicht zulassen müssen? mir selbst n kennzeichen malen dürfen....?


    und gilt gleiches für die DR125


    Abs.2 4a
    "Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³)"


    steuerfrei ist die 125er, aber zulassen musste ich sie trotzdem.
    naja, hab ja jetzt erstmal n grünes kennzeichen mit siegel, für alles weitere wird sich wohl das finanzamt noch melden.


    da der hänger wie gesagt, nahezu ausschließlich für das crossgespann und für die fahrt zur trainingsstrecke genutzt wird und alle anderen nutzungen rein hypotetisch sind (man kann ja auch mit abgelaufenem tüv übern feldweg zur prüfstelle fahren), würde ich mir die steuer schon gerne sparen, da ich für weitere strecken zu rennen übers wochenende das gespann im lieferbus transportiere und damit auch meine einkäufe bei I..A tätige.
    nur unter der woche, ist der lieferbus, da gewerblich genutzt vor 18:00 nicht privat verfügbar, weshalb eben ein kleiner hänger her musste, um dann eben mit dem pkw zum trainieren fahren zu können.


    trotzdem wüsste man ja doch gerne genau, was man dann damit wohin transportieren darf und wann welches fahrzeug als sportgerät einzustufen ist.


  • trotzdem würde man ja gerne wissen wie man rechtlich unterwegs ist, wenn ich z.b. den hänger nutzen würde, um das mz gespann beim tüv vorzufahren, da dieses schon über ein jahr ohne tüv in der garage steht



    Du kannst auch mit dem abgelaufenen Stempel zum TÜV .. auf direktem Weg!
    Diese Ausrede zählt also auch nicht :biggrin:

  • Du kannst auch mit dem abgelaufenen Stempel zum TÜV .. auf direktem Weg!
    Diese Ausrede zählt also auch nicht :biggrin:


    was heist ausrede, der tüv ist ja nur deshalb abgelaufen, da ich seit ich das crossgespann habe mit dem mz gespann garnicht mehr zum fahren komme.
    und auch das letzte jahr als es noch tüv hatte, bin ich damit lediglich zu den adac motorradslaloms gefahren und habe damit teilgenommen.


    wenn ich also wieder tüv machen wollte, dann nur, um damit wieder beim motorradslalom mitfahren zu können und es sozusagen wieder als motorsportgerät nutzen zu können, da man bei den veranstaltungen ein zugelassenes, versichertes und getüvtes fahrzeug benötigt.


    ich glaube, ich löcher da morgen spasseshalber mal einen auf der polizeidienststelle, denn die genauen kriterien würden mich schon interessieren, 08/15 normal ist ja schließlich langweilig.


    dazu kommt, dass ich den hänger ja durchaus auch anders nutzen kann, dieses dann aber beim finanzamt melden müsste und ich dann nur für den entsprechenden zeitraum, aber mindestens einen monat steuern zahlen muss.
    dementsprechend sollte man ja schon wissen, wann man dem finanzamt sowas melden muss, weil es einen zweckfremden transport darstellt.

  • mach dir doch so ein 10 km/h Schild aus der Landwirtschaft statt dem Nummerschild auf deinen Anhänger, dann zahlst keine Steuern, und darfst alles fahren ... auch Stroh, Heu und Mist *gg*

  • Das lief bei mir ein bischen unkomplizierter ab.
    Ich hab den Hänger über einen Anmeldedienst anmelden lassen. Auf die Zulassungsvollmacht habe ich gleich drauf geschrieben: grünes Kennzeichen, Anhänger für Sportgeräte.


    Ich hab ein grünes Kennzeichen problemlos bekommen.
    Kurze Zeit später kam Post vom Finanzamt, ich soll mit Fotos den Verwendungszweck nachweisen.
    Da hab ich 2 Bilder gemacht. Eins mit und eins ohne Moped drauf, per Fax hingeschickt und fertig.


    Bei mir ist das grüne Kennzeichen eine Prinzipfrage. So wenig wie möglich Geld ans Finanzamt zahlen. Außerdem hat man mit Anhängern, Transportern etc. ganz schnell viele "Freunde", die sich das mal ausleihen wollen.
    Da hatte ich schon mehrere Nachfragen, ob man sich mal den Hänger borgen kann. Da kann ich jetzt sagen-geht nicht.:biggrin:
    Ich hab sonst kein Straßenmoped, also ist mir das wurscht. Ich kauf den Hänger ja nicht für andere.;)

  • 1. zum TÜV, der trägt ein "für Sportmotorräder"
    2. Bei der Zulassung um grünes Kennzeichen bitten, fertig


    Hatte nur einmal ne längere Diskussion bei ner Verkehrskontrolle, weil ich den Schein vergessen hatte und die drei! Herren von der Rennleitung etwas dürftig ausgebildet waren. - Dass ich ein Straßenmopped drauf hatte, hat keinen gejuckt. es gibt ja auch Chopper-Rennen :)


    Kenn sogar Quads mit grüner Nummer - sind eh oft als Zugmaschine zugelassen.

  • Das einfachste ist doch eben das Kennzeichen eines eventuell angemeldeten Mopeds zu demontieren und es dann zu transportieren.
    Wer will mir den dann nachweisen das die angemeldet ist?


    Aber ich hab auch keine grüne Nummer, weder am Mopedanhänger noch am Pferdeanhänger.


    So muss ich mir kein Gedanken machen und kann transportieren was ich will!


    Was das verleihen angeht habe ich da kein Problem mit, wenns ein Kumpel ist stehe ich auf den Standpunkt eine Hand wäscht die andere.
    Wenns keiner ist sag ich einfach nein!

    Dieses Posting entspricht der EU Directive 2002/75/EC !!!
    Jegliche Interpunktion, Grammatik und Orthographie ist frei erfunden.
    Kein Nörgeln, Kritisieren oder Belehren ohne mein Einverständnis!



    HUSABERG TE300 2013
    HONDA CR500R 1998
    YAMAHA FZR1000 3LE 1992

  • Ob das aufgeladene Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es gibt ja genügend Sportveranstaltungen bei denen das Fahrzeug ein Kennzeichen braucht.
    Zum TÜV bringen ist auch kein Problem. Das muß ich ja machen um mit dem Moped an den Sportveranstaltungen wieder teilnehmen zu können.
    Daß du mit einer KLR600, BMW GS oder was auch immer tatsächlich Sportveranstaltungen mitfährst, solltest du natürlich irgendwo nachweisen können.
    Im übrigen gibt es auch für die Straßenmopeds z. B. die Motorradrallyes.


    Blöd ist nur wenn du mit Großmutters Küchenschrank auf dem Anhänger erwischt wirst.
    Nicht daß es kein Sport ist, den rein und rauszutragen, aber er hat einfach keine Räder.

  • Und:
    Wenn man den grünbeschilderten Anhänger mal für was anderes braucht, kann man das mit Angabe des Zeitraumes beim FA anzeigen, dann kriegt man nen Steuerbescheid für den Zeitraum und kann dann fahren, was man will!

  • Und:
    Wenn man den grünbeschilderten Anhänger mal für was anderes braucht, kann man das mit Angabe des Zeitraumes beim FA anzeigen, dann kriegt man nen Steuerbescheid für den Zeitraum und kann dann fahren, was man will!


    Echt jetzt? Für 5€ Steuernachzahlung setzen die sich 2h hin um den Bescheid rauszulassen? Das klingt nach einem Anreiz :cool:
    Was ist eigentlich mit nem normalen Anhänger den ich fast ausschliesslich zum Mopedtransport nutze. Könnte ich den auch mit grünem Kennzeichen anmelden? Oder ist schon die Möglichkeit etwas anderes als Sportgeräte zu transportieren ein Ausschlusskriterium?

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    Wenn die Scheiße bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.

  • Echt jetzt? Für 5€ Steuernachzahlung setzen die sich 2h hin um den Bescheid rauszulassen? Das klingt nach einem Anreiz :cool:
    Was ist eigentlich mit nem normalen Anhänger den ich fast ausschliesslich zum Mopedtransport nutze. Könnte ich den auch mit grünem Kennzeichen anmelden? Oder ist schon die Möglichkeit etwas anderes als Sportgeräte zu transportieren ein Ausschlusskriterium?


    ja, dem ist so, steuern musst dann nur für den zeitraum des zweckfremden gebrauchs, aber mindestens 1 monat bezahlen, d.h. wird auch gemacht wenn es nur um 2 euro geht.
    ob es dabei um 2 euro oder den lohnsteuerjahresausgleich geht interessiert den finanzbeamten nicht, ordnung muss sein.


    das mit dem normalen hänger sollte eigentlich auch gehen, ich brauchte dann ja doch keine umtragung auf anhänger für sportgeräte und es gibt ja auch noch andere regelungen für das grüne nummernschild (KStG §3.....).
    letztendlich darfst dann halt nur noch das transportieren, was beim finanzamt auch angegeben ist.
    ob die beim finanzamt sowas bei nem normalen hänger allerdings ohne weiteres bewilligen kommt dann wohl auf den beamten an.
    ich war da einfach bei der bürgerinfostelle, die frau, bei der ich war, war erst auch skeptisch, da sie das nur für landwirtschaftliche fahrzeuge kannte, der kollege am nebenschalter kannte die regelung für sportgerätetransporter aber, dem hab ich dann noch n bild des beladenen hängers gezeigt und bekam dann einen entsprechenden antragsbogen. der bearbeitende/bewilligende beamte kennt das foto ja aber auch nicht und kann nur mit der angegebenen begründung "anhänger wird ausschließlich zum transport von sportfahrzeugen genutzt" arbeiten.



    wenn ich mal das mz gespann transportieren sollte, muss ich dann halt die fotos mitführen




    den transporter hab ich einfach drangeschraubt, war wesentlich unkomplizierter


  • Ich habe auch grün und nur zugelassene Mopeds. Wenn ich onroad fahre, brauche ich den Hänger nicht. Offroad fahre ich mit dem Hänger hin und zurück und wenn ich angekommen bin ist das Sport was ich da mache, egal ob in den Pyrenäen oder in Bilstain. Wieso sollte ein zugelassenes Moped offroad weniger Sport sein, als eines ohne Zulassung?

    Neuerdings halt ohne Signatur .... muß mir erst was neues überlegen.

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