da ich heute meinen anhänger zugelassen habe, wollte ich mal wissen, ob sich das zulassen mit grüner nummer immer so kompliziert abspielt.
bei mir lief das ganze jetzt so, zuerst bei der zulassungsstelle angerufen, dort hieß es, die bezeichnung fahrzeugtyp "Anhänger Kraftradtransporter" in den papieren würde nicht genügen, es müsste ein eintrag für sportfahrzeuge vorhanden sein (stellt sich die frage, was genau sind dann sportfahrzeuge aber dazu später mehr).
im internet las ich dann, dass man ne bescheinigung vom finanzamt für die steuerbefreitheit des hängers benötigt.
daraufhin erstmal zum tüv, wo mir gesagt wurde, das umtragen des fahrzeugtyps wäre kein problem, ich solle aber zuerst zum finanzamt, bevor ich überflüssigerweise n gutachten erstellen lassen muss.
also heute zuerst zum finanzamt. dort bekam ich dann keine bescheinigung sondern einen antragbogen für die steuerbefreiung, den ich aber erst abgeben konnte, nachdem der hänger zugelassen ist.
also direkt zur zulassungsstelle, wo ich dann überraschenderweise ein grünes nummernschild zugewiesen bekam, obwohl in den papieren immernoch nur kraftradtransporter stand und ich vom finanzamt keine bescheinigung sondern nur einen antragsbogen hatte.
danach dann wieder zum finanzamt und den antragsbogen abgegeben. bei der gelegenheit fragte ich dann, was denn nun genau unter sportfahrzeug zu verstehen sei, da ich ja nicht nur das nicht zulassungsfähige motocrossgespann als sportgerät besitze, sondern z.b. auch mit meinen strassenzugelassenen motorrädern (MZ gespann, GS 500, Bandit 600, DR 125) hin und wieder an oldtimerralleys oder beim adac motorradslalom teilnehme und diese dann ja auch für sportzwecke nutze.
daraufhin wurde mir gesagt, dass ich mit dem steuerbefreiten motorradhänger jedes motorrad transportiern darf, ob mit zulassung oder nicht.