Regor
13.12.2001, 09:22
Hallo Endurofreunde,
Meine Frage an alle lautet ob der unten zitierte Text von trialsport-online.de (http://www.trialsport-online.de/)noch der aktuellen Gesetzeslage entspricht?
Text: Felix,
Info+Antragsschreiben: Niko Wegner
Aufmerksamen TRIALSPORT-Lesern wird der mittlerweile verstorbene Niko Wegner aus 3030 Walsrode noch ein Begriff sein. Als Umweltbeauftragter des ADAC Niedersachsen, Vorstandsmitglied der Enduro-Interessengemeinschaft, Jäger und Vogelschützer hat er in vielen Gesprächen mit Behördenvertretern seiner Zeit herausgefunden, daß in Bezug auf "Fahrgelände" - die Motorradsportler sprechen von Trainingsgelände - sich in der Bundesrepublik nichts bewegt. Doch leider liegt der Grund für diese unbefriedigende Nachricht nicht bei den betreffenden Behörden, sondern erst einmal bei den Motorradsportlern, und zwar jedem einzelnen. Grund: es ist ganz einfach nirgendwo ein Antrag gestellt worden.
Den Behörden ist ganz klar, daß ein großer Bedarf an Fahrgeländen vorliegt. Im Falle Niedersachsen schätzt man die Zahl der Geländefahrzeuge auf 500.000 (dazu zählt alles, was Stoppelreifen hat). Doch eine Behörde kann nicht, sozusagen, aus eigenem Antrieb handeln. Erst, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt, darf eine Behörde tätig werden, ja, sie muß es dann in irgend einer Form sogar.
Es reicht also keinesfalls, nur zu jammern, daß man nirgendwo "fahren" darf, Auch der Verbot des bislang zu Trainigszwecken genutzten Geländes beinhaltet nicht gleichzeitig den Antrag auf einen Ersatz. Der "Antrag auf Schaffung eines Fahrgeländes" muß schriftlich an die jeweilige Bezirksregierung gestellt werden; nur ein solches Schriftstück bringt wieder etwas in Gang. Auf einen solchen Antrag kann man sich beziehen, solche Anträge müssen von einer Behörde beantwortet (beschieden) werden und gegen Bescheide könnte man, sofern einem danach gelüstet, Rechtsmittel einlegen.
Es werden sicherlich die wenigsten wissen, daß die Sport- und Umweltminister der Länder anläßlich ihrer Konferenz am 24. Februar 1987 sich darauf verständigt haben, daß für "Motocrossfahrzeuge" an geeigneten Stellen Übungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, um der zunehmenden Beanspruchung weiterer Landschaftsteile entgegenzuwirken. Niko hatte nun damals für uns einen solchen Antrag formuliert.
1700 Abonnenten, ca. 3000 regelmäßige Leser hat TRIALSPORT. Erst wenn jeder, der über kein offizielles Fahrgelände verfügt, einen solchen Antrag als Privatperson stellt, wird sich gegenüber den Behörden der tatsächliche Bedarf an Fahrgelände darstellen. Ich sehe in einer solchen Maßnahme immer noch eine große Möglichkeiten und kann nur an jeden einzelnen appellieren, in diesem Sinne zu handelt, Papier und Schreiber herauszuholen, den Antrag abzuschreiben und an die zuständige Bezirksregierung zu schicken.
Name, Vorname
Straße
Postleitzahl, Ort,
Datum
An die Bezirksregierung
in
....................Betr. : Antrag auf Schaffung eines Fahrgeländes
Vorg.: SMK/UMK
Bericht der Arbeitsgruppe "Sort und Umwelt" des Länderausschusses für Immissionsschutz und der Sportreferenenkonferenz.
Gemeinsame Veröffentlichung der Sportministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 24. Februar 1987
Erst jetzt ist mir bekannt geworden, daß die Sportminister und die Umweltminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Konferenz am 24. Februar 1987 Übereingekommen sind, daß für "Motocrossfahrzeuge" an geeigneten Stellen, z.B. in stillgelegten Rohstoffabbaubereichen, Übungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, um der zunehmenden Beanspruchung weiterer Landschaftsteile entgegenzuwirken. Dieser Übereinkunft schließe ich mich an.
Daher bitte ich, daß in der Nähe meines Heimatortes ein Fahrgelände geschaffen wird, wo ich meinem Hobby "Geländegeschicklichkeitsfahren" mit meinem Kraftfahrzeug nachgehen kann.
Ihren Maßnahmen mit Interesse entgegensehend verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß
Wenn das was ich hier zittiert habe etwas bringt sollte vieleicht jedes Forumsmitglied
einen solchen Antrag stellen, dann würde sich wohl endlich mal was in Sachen Endurogelände bewegen, oder?
Da das ganze für jeden mit fast null Aufwand zu bewältigen ist meine ich man sollte sich so eine Gelegenheit etwas für den Motorsport zu tun nicht Entgehen lassen.
Meine Frage an alle lautet ob der unten zitierte Text von trialsport-online.de (http://www.trialsport-online.de/)noch der aktuellen Gesetzeslage entspricht?
Text: Felix,
Info+Antragsschreiben: Niko Wegner
Aufmerksamen TRIALSPORT-Lesern wird der mittlerweile verstorbene Niko Wegner aus 3030 Walsrode noch ein Begriff sein. Als Umweltbeauftragter des ADAC Niedersachsen, Vorstandsmitglied der Enduro-Interessengemeinschaft, Jäger und Vogelschützer hat er in vielen Gesprächen mit Behördenvertretern seiner Zeit herausgefunden, daß in Bezug auf "Fahrgelände" - die Motorradsportler sprechen von Trainingsgelände - sich in der Bundesrepublik nichts bewegt. Doch leider liegt der Grund für diese unbefriedigende Nachricht nicht bei den betreffenden Behörden, sondern erst einmal bei den Motorradsportlern, und zwar jedem einzelnen. Grund: es ist ganz einfach nirgendwo ein Antrag gestellt worden.
Den Behörden ist ganz klar, daß ein großer Bedarf an Fahrgeländen vorliegt. Im Falle Niedersachsen schätzt man die Zahl der Geländefahrzeuge auf 500.000 (dazu zählt alles, was Stoppelreifen hat). Doch eine Behörde kann nicht, sozusagen, aus eigenem Antrieb handeln. Erst, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt, darf eine Behörde tätig werden, ja, sie muß es dann in irgend einer Form sogar.
Es reicht also keinesfalls, nur zu jammern, daß man nirgendwo "fahren" darf, Auch der Verbot des bislang zu Trainigszwecken genutzten Geländes beinhaltet nicht gleichzeitig den Antrag auf einen Ersatz. Der "Antrag auf Schaffung eines Fahrgeländes" muß schriftlich an die jeweilige Bezirksregierung gestellt werden; nur ein solches Schriftstück bringt wieder etwas in Gang. Auf einen solchen Antrag kann man sich beziehen, solche Anträge müssen von einer Behörde beantwortet (beschieden) werden und gegen Bescheide könnte man, sofern einem danach gelüstet, Rechtsmittel einlegen.
Es werden sicherlich die wenigsten wissen, daß die Sport- und Umweltminister der Länder anläßlich ihrer Konferenz am 24. Februar 1987 sich darauf verständigt haben, daß für "Motocrossfahrzeuge" an geeigneten Stellen Übungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, um der zunehmenden Beanspruchung weiterer Landschaftsteile entgegenzuwirken. Niko hatte nun damals für uns einen solchen Antrag formuliert.
1700 Abonnenten, ca. 3000 regelmäßige Leser hat TRIALSPORT. Erst wenn jeder, der über kein offizielles Fahrgelände verfügt, einen solchen Antrag als Privatperson stellt, wird sich gegenüber den Behörden der tatsächliche Bedarf an Fahrgelände darstellen. Ich sehe in einer solchen Maßnahme immer noch eine große Möglichkeiten und kann nur an jeden einzelnen appellieren, in diesem Sinne zu handelt, Papier und Schreiber herauszuholen, den Antrag abzuschreiben und an die zuständige Bezirksregierung zu schicken.
Name, Vorname
Straße
Postleitzahl, Ort,
Datum
An die Bezirksregierung
in
....................Betr. : Antrag auf Schaffung eines Fahrgeländes
Vorg.: SMK/UMK
Bericht der Arbeitsgruppe "Sort und Umwelt" des Länderausschusses für Immissionsschutz und der Sportreferenenkonferenz.
Gemeinsame Veröffentlichung der Sportministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 24. Februar 1987
Erst jetzt ist mir bekannt geworden, daß die Sportminister und die Umweltminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Konferenz am 24. Februar 1987 Übereingekommen sind, daß für "Motocrossfahrzeuge" an geeigneten Stellen, z.B. in stillgelegten Rohstoffabbaubereichen, Übungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, um der zunehmenden Beanspruchung weiterer Landschaftsteile entgegenzuwirken. Dieser Übereinkunft schließe ich mich an.
Daher bitte ich, daß in der Nähe meines Heimatortes ein Fahrgelände geschaffen wird, wo ich meinem Hobby "Geländegeschicklichkeitsfahren" mit meinem Kraftfahrzeug nachgehen kann.
Ihren Maßnahmen mit Interesse entgegensehend verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß
Wenn das was ich hier zittiert habe etwas bringt sollte vieleicht jedes Forumsmitglied
einen solchen Antrag stellen, dann würde sich wohl endlich mal was in Sachen Endurogelände bewegen, oder?
Da das ganze für jeden mit fast null Aufwand zu bewältigen ist meine ich man sollte sich so eine Gelegenheit etwas für den Motorsport zu tun nicht Entgehen lassen.