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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gelände? - Frage an Idna und alle anderen Gesetzeskundigen!



Regor
13.12.2001, 09:22
Hallo Endurofreunde,


Meine Frage an alle lautet ob der unten zitierte Text von trialsport-online.de (http://www.trialsport-online.de/)noch der aktuellen Gesetzeslage entspricht?



Text: Felix,
Info+Antragsschreiben: Niko Wegner

Aufmerksamen TRIALSPORT-Lesern wird der mittlerweile verstorbene Niko Wegner aus 3030 Walsrode noch ein Begriff sein. Als Umweltbeauftragter des ADAC Niedersachsen, Vorstandsmitglied der Enduro-Interessengemeinschaft, Jäger und Vogelschützer hat er in vielen Gesprächen mit Behördenvertretern seiner Zeit herausgefunden, daß in Bezug auf "Fahrgelände" - die Motorradsportler sprechen von Trainingsgelände - sich in der Bundesrepublik nichts bewegt. Doch leider liegt der Grund für diese unbefriedigende Nachricht nicht bei den betreffenden Behörden, sondern erst einmal bei den Motorradsportlern, und zwar jedem einzelnen. Grund: es ist ganz einfach nirgendwo ein Antrag gestellt worden.

Den Behörden ist ganz klar, daß ein großer Bedarf an Fahrgeländen vorliegt. Im Falle Niedersachsen schätzt man die Zahl der Geländefahrzeuge auf 500.000 (dazu zählt alles, was Stoppelreifen hat). Doch eine Behörde kann nicht, sozusagen, aus eigenem Antrieb handeln. Erst, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt, darf eine Behörde tätig werden, ja, sie muß es dann in irgend einer Form sogar.

Es reicht also keinesfalls, nur zu jammern, daß man nirgendwo "fahren" darf, Auch der Verbot des bislang zu Trainigszwecken genutzten Geländes beinhaltet nicht gleichzeitig den Antrag auf einen Ersatz. Der "Antrag auf Schaffung eines Fahrgeländes" muß schriftlich an die jeweilige Bezirksregierung gestellt werden; nur ein solches Schriftstück bringt wieder etwas in Gang. Auf einen solchen Antrag kann man sich beziehen, solche Anträge müssen von einer Behörde beantwortet (beschieden) werden und gegen Bescheide könnte man, sofern einem danach gelüstet, Rechtsmittel einlegen.

Es werden sicherlich die wenigsten wissen, daß die Sport- und Umweltminister der Länder anläßlich ihrer Konferenz am 24. Februar 1987 sich darauf verständigt haben, daß für "Motocrossfahrzeuge" an geeigneten Stellen Übungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, um der zunehmenden Beanspruchung weiterer Landschaftsteile entgegenzuwirken. Niko hatte nun damals für uns einen solchen Antrag formuliert.

1700 Abonnenten, ca. 3000 regelmäßige Leser hat TRIALSPORT. Erst wenn jeder, der über kein offizielles Fahrgelände verfügt, einen solchen Antrag als Privatperson stellt, wird sich gegenüber den Behörden der tatsächliche Bedarf an Fahrgelände darstellen. Ich sehe in einer solchen Maßnahme immer noch eine große Möglichkeiten und kann nur an jeden einzelnen appellieren, in diesem Sinne zu handelt, Papier und Schreiber herauszuholen, den Antrag abzuschreiben und an die zuständige Bezirksregierung zu schicken.

Name, Vorname

Straße

Postleitzahl, Ort,

Datum

An die Bezirksregierung

in

....................Betr. : Antrag auf Schaffung eines Fahrgeländes

Vorg.: SMK/UMK

Bericht der Arbeitsgruppe "Sort und Umwelt" des Länderausschusses für Immissionsschutz und der Sportreferenenkonferenz.

Gemeinsame Veröffentlichung der Sportministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 24. Februar 1987

Erst jetzt ist mir bekannt geworden, daß die Sportminister und die Umweltminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Konferenz am 24. Februar 1987 Übereingekommen sind, daß für "Motocrossfahrzeuge" an geeigneten Stellen, z.B. in stillgelegten Rohstoffabbaubereichen, Übungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, um der zunehmenden Beanspruchung weiterer Landschaftsteile entgegenzuwirken. Dieser Übereinkunft schließe ich mich an.

Daher bitte ich, daß in der Nähe meines Heimatortes ein Fahrgelände geschaffen wird, wo ich meinem Hobby "Geländegeschicklichkeitsfahren" mit meinem Kraftfahrzeug nachgehen kann.

Ihren Maßnahmen mit Interesse entgegensehend verbleibe ich

Mit freundlichem Gruß

Wenn das was ich hier zittiert habe etwas bringt sollte vieleicht jedes Forumsmitglied
einen solchen Antrag stellen, dann würde sich wohl endlich mal was in Sachen Endurogelände bewegen, oder?
Da das ganze für jeden mit fast null Aufwand zu bewältigen ist meine ich man sollte sich so eine Gelegenheit etwas für den Motorsport zu tun nicht Entgehen lassen.

satisfactory
13.12.2001, 09:50
Faktisch richtig ist, dass jeder eingehende Antrag bearbeitet werden und auf seine Rechtmässigkeit geprüft werden muss.

Nach o.g. Prüfung und Bearbeitung ist ein Bescheid zu erteilen, der, um rechtskräftig zu werden, eine Begründung und einen Rechtsbehelf enthalten muss.

Diesem Bescheid ist ggfls. zu widersprechen, worauf seitens der Verwaltung erneut geprüft werden muss.

Gegen eine erneute Ablehnung kann dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

Um sowas dann durchzuziehen, sollte man recht fit sein, was die jeweilig tangierten Gesetze und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften angeht.

Stellt jedes Forenmitglied einen solchen Antrag, löst man damit eine Lawine aus, die Bewegung in die Szene bringen kann.
Würde jeder Antragsteller dann auch noch 10,- für einen gemeinsamen, zentralen Anwalt spenden, kann man auf diesem Weg sicherlich das ein oder andere Gelände genehmigt bekommen, da davon auszugehen ist, das ein nicht geringer Teil der Bescheide rechtsfehlerhaft sein wird.

Schliesslich setzen wir Verwaltungsmenschen uns nicht täglich mit sowas auseinander.

Prinzipiell ist die Idee mit der Antragsschwemme nicht schlecht, nur muss sowas von einer zentralen Stelle koordiniert werden und das ist mit Sicherheit ein fulltime job, der nur von Organisationen erledigt werden kann.

Idna
13.12.2001, 10:22
Puh, was soll man dazu sagen, viel mit Juristerei hat das nicht zu tun...
Aktuell ist das sicher noch, fraglich ist, ob das einem was bringt. Wenn man in den Fachblättern die Kolumnen von Dr. R. Böngeler verfolgt hat, weiss man ja in etwa, wie das bei einem Genehmigungsverfahren so zugeht: die Erfolgsaussichten sind nicht gerade als hoch zu bezeichnen, und das ist noch übertrieben.
Zum eigentlichen Inhalt des Zitats:
Dass die Behörden ohne Antrag grundsätzlich nichts unternehmen (es sei denn, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind betroffen), ist richtig. Aber was bringt dem Einzelnen dieser Ministerbeschluss? Was bringt dem Einzelnen dieser Antrag (genau lesen!!)? NICHTS! - leider...
Begründung: Auf keinen Fall lässt sich aus diesem Ministerbeschluss ein Rechtsanspruch gegen die Behörde(n) auf Schaffung eines Fahrgeländes herleiten. Ist leider oft so in der Politik der Fall; klingt auf den ersten Blick vielversprechend und man hat den Eindruck, es würde was getan, aber solche Beschlüsse haben grundsätzlich keine Rechtswirkungen.
Dann zum nächsten Punkt: Die Formulierung des Antrages. Lest das mal genau: "Daher bitte ich, daß in der Nähe meines Heimatortes ein Fahrgelände geschaffen wird, wo ich meinem Hobby "Geländegeschicklichkeitsfahren" mit meinem Kraftfahrzeug nachgehen kann." Äh, also ich weiss nicht... Da bin ich wieder bei dem Thema, was es dem Einzelnen bringt. Wie soll so ein Antrag dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz entsprechen? Ich, ich, ich..., und deshalb müssen soundsoviel Quadratmeter Land (möglichst noch durch Zwangsenteignung) draufgehen, nur damit ich genau vor meiner Haustüre eine schöne Strecke bekomme, obwohl ich womöglich der einzige im weiten Umkreis mit diesem Hobby bin (nicht jeder wohnt im Ballungsgebiet). Ich bin mir sicher, wenn es dem Sachbearbeiter bei der Behörde erlaubt wäre, er würde den so formulierten Antrag unter lautem Lachen in die nächste (Altpapier)Tonne werfen.
Grundsätzlich: der Einzelne wird nie etwas erreichen, schliesst Euch immer zu Interessengemeinschaften zusammen, gründet einen Verein etc... Nur so kommt Ihr vorwärts. Die Behörden müssen schon sehen, dass ihr nicht nur Individualinteressen verfolgt.
Drittens: wahrscheinlich gelingt es Euch, mit dem Verweis auf den Ministerbeschluss beim Sachbearbeiter erhöhte Aufmerksamkeit zu erwecken, mehr aber auch nicht. Da der Ministerbeschluss keinen Rechtsanspruch gewährt, wird er von sich aus nichts unternehmen. Das heisst, Ihr müsst ständig am Ball bleiben, was richtig viel Arbeit bedeutet. Zudem beinhalt der Beschluss erst recht keine Freistellung von den höchst komplizierten Genehmigungsverfahren. In der heutigen Zeit ist es echt kein Spass, so eine Stecke durchzubekommen.
Jedem Interessierten empfehle ich Böngelers Kolummne in der ESO 3/2001 zu dem Genehmigungsverfahren einer norddeutschen Motocrossstrecke! Uiuiui, so schauts nämlich aus... Vielleicht kann jemand, dem das nicht zu viel Arbeit ist (also nicht ich!) den Artikel hier reinstellen.
Sorry, keine Hilfe meinerseits...

Idna

[ 13. Dezember 2001: Beitrag editiert von: Idna ]

satisfactory
13.12.2001, 11:05
grundsätzlich gibts ja auch noch den grundsatz der praktibilität.

wenn ich also entscheiden müsste, ob ich mir so eine sache ans bein binde, würde ich prüfen, was am ende günstigstenfalls dabei rauskommen kann.
anhand der bereits vorhandenen erfahrungen anderer und da ist böngeler sicherlich die erste adresse, würde ich erstmal sagen finger weg, weil dort so viele rechtsgebiete berührt werden und somit auch fachämter involviert sind, das letztendlich eine hürde ,kaum das sie genommen ist, von der näxten verfolgt wird.

wie üblich sind ministererlasse gespickt mit unbestimmten rechtsbegriffen, die erstmal seitens der ausführenden behörden mit inhalten gefüllt werden müssen.
und genau da kann man sich sicher sein, dass dort nie fleisch an den knochen kommt, weil alle verwaltungsmenschen bemüht sein werden es den grössten interessengruppen recht zu machen.(manchmal bin ich auch so einer)
und da zählen geländesportler sicherlich nicht zu. also - kann man stellen den antrag, letztendlich aber eher nicht praktikabel.

was aber nicht heissen soll, das man keinen anwalt findet, der sich, bei entsprechendem honorar ausserhalb der brago, auch ins zeug legt und u.u. irgendwo ne "dumme" verwaltung findet, die dann auch ein solches gelände genehmigt.

tja, aber ob dieser aufwand dann auch wieder verhältnismässig ist ?

Ludo19
13.12.2001, 13:04
Das was Satisfactory angesprochen hat wird schon seit langem leider ohne allzu großen Erfolg beim Paintball praktiziert.

Beim Paintball geht es darum den Sport überhuapt legal zu machen. Bisher ist es nur erlaubt auf einem Befriedetem Grundstück zu spielen. Sobald das Spiel aber kommerziell wird, ist es verboten. In Köln wurde z.b. eine komplette Paintball-Halle geschlossen.

Auch die Paintballer hab sich zusammengeschlossen und sammeln Geld um die Anwälte zu bezahlen. Oder es werden Tuniere abgehalten bei denen ein Teil des eingenommen Geldes an diese Spendenkonto geht. Diese Tuniere finden aber zum Teil wieder im Ausland ( Frankreich ) statt. Da es dort ja ohnehin legal ist zu spielen.

Wenn ich die entsprechende Seite find dann stel ich sie noch rein ...

Idna
13.12.2001, 13:27
Ach ja, für die wirklich Interessierten/Ambitionierten hab ich natürlich noch die Kontaktadresse von Dr. Böngeler. Wer Unterlagen zum Genehmigungsverfahren und Informationen zum taktischen Umgang mit Behörden sucht, schreibt mit frankiertem A4-Rückumschlag an:

Umweltlabor Dr. R. Böngeler
Im Drostebusch 18
48155 Münster

Viel Erfolg!

Idna

[ 13. Dezember 2001: Beitrag editiert von: Idna ]

Irgendenner
13.12.2001, 13:54
kann eigentlcih nedd einfach jemand die unterlagen von DR Böngeler oder sowas zu dem thema nedd einfach hier reinstellen oder ne hp basteln über sowas ?? das wäre doch besser,als wenn 100leute anfangen briegfe an den Dr zu schreiben und alle die unterlagen wollen.am besten man trägt halt einfach alles zu dem thema zusammen und bastelts hier rein oder in ne homepage....

wenn ich mich nedd irre bekomme ich einen acker mit knapp über einem ha in 2-4 jahren von meinem opa,der zurzeit wegen der rente verpachtet ist.da hab ich mir überlegt ne strecke oder sowas drauf zu bauen
aber das dauert ja noch ein bisschen

mfg
ingo

Idna
13.12.2001, 14:19
Dann mach mal... Bis dahin kannst Du ja schonmal die InfoHP vorbereiten!

Idna

casicool
13.12.2001, 15:29
Original erstellt von Irgendenner:

da hab ich mir überlegt ne strecke oder sowas drauf zu bauen...


VIEL GLÜCK !! auch wenns eigentum ist, darfst du darauf nicht machen was du willst !!!! es muss "ausdrücklich" als sportgelände ausgewiesen sein !!!!!!
sonst ist schon eine anzeige vorprogrammiert !!!!


gruss

carsten
(der auch versucht hat, eine strecke zu bekommen)

Cross im Ruhrgebiet ??? (http://www.endurosport.de.vu)

Irgendenner
13.12.2001, 22:46
naja ob das erlaubt wird und wie es bis dahin aussieht ist eh ne andere sache.
im prinzip hab ich wenn ich ne strecke draus mache mehr davon als wenn ich den acker weiterverpachte für ein paar mark oder selbst bewirtschafte ( könnte ich zwar aber ich spezialisiere mich gerade auf weinbau )

und wenn da einer mich anzeigen will,sag ich einfach ich hab doch nur den acker umgepflügt