reifengeschwindigkeitsindex vorn u hinten verschieden

  • bei meiner xj 600 ist hinten ein reifen mit geschwindigkeitsindex H und vorne mit s angegeben.
    im brief ist die höchstgeschwindigkeit mit 144 kmh angegeben. s ist bis 180 u h noch schneller.darf ich die reifen so fahren,meiner meinung nach ist das ja in ordnung oder müssen beide den selben reifeinindex haben ?

  • Reifen mit Index-P (150km/h) würden bei deiner eingetragenen Höchstgeschwindigkeit reichen. Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex als gefordert kannst du immer fahren.

  • du musst mindestens den in den papieren eingetragenen geschwindigkeitsindex montieren. höher geht auch aber nicht niedriger egal welche höstgeschw. eingetragen ist.

  • du musst mindestens den in den papieren eingetragenen geschwindigkeitsindex montieren. höher geht auch aber nicht niedriger egal welche höstgeschw. eingetragen ist.

    im schein sind beide mit mit H angegeben.höchstgeschwindigkeit aber 144.das nervt mich schon wieder komplett diese ganze regelschei.......

  • Reifen mit M&S Kennungen können auch einen niedrigeren Index haben,muss aber im Sichtbereich des Fahrers ein Hinweis mit der V Max sein

    jetzt raff ich garnix mehr,das is ne xj600 ,reifenprofil hat nix mit matsch u schnee zu tun,sind aber m & s reifen.extrem weiche gummimischung oder was is damit ? oh vertan sind ja mc und nicht m&s

    Einmal editiert, zuletzt von Latan ()

  • du musst mindestens den in den papieren eingetragenen geschwindigkeitsindex montieren. höher geht auch aber nicht niedriger egal welche höstgeschw. eingetragen ist.


    Das stimmt so definitiv nicht, der Geschwindigkeitsindex muss der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen, d.h. er darf auch niedriger sein, als in den Fahrzeugpapieren genannt.
    Bei Fahrzeugen mit nationaler Zulassung nach StVZO (also ältere Fahrzeuge) kommt auf die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit noch ein Sicherheitszuschlag, bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht.


    Da eine XJ 600 noch nach StVZO zugelassen wurde, errechnet sich die maßgebliche Höchstgeschwindigkeit:
    bbh + bbH x 0,01+ 6,5 km/h = 144 +1,44+6,5 = 151,94 km/h, d.h. ein Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) ist ausreichnd.

  • Das stimmt so definitiv nicht, der Geschwindigkeitsindex muss der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen, d.h. er darf auch niedriger sein, als in den Fahrzeugpapieren genannt.
    Bei Fahrzeugen mit nationaler Zulassung nach StVZO (also ältere Fahrzeuge) kommt auf die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit noch ein Sicherheitszuschlag, bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht.


    Da eine XJ 600 noch nach StVZO zugelassen wurde, errechnet sich die maßgebliche Höchstgeschwindigkeit:
    bbh + bbH x 0,01+ 6,5 km/h = 144 +1,44+6,5 = 151,94 km/h, d.h. ein Reifen mit Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) ist ausreichnd.

    wäre schön wenn das so ist,kann es mir aber aus rein modischen gründen auch nicht anders denken,wobei Gesetz recht u logig hat ja leider nicht immer viel miteinander zu tun.mfg

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