thema anhäner ablasten für 100er zulassung

  • moin,


    ich bräuchte da mal bitte eine dritte meinung.


    folgendes:
    ich hab mir einen anhänger für den moppedtransport angelacht, offener kasten, plane spriegel.


    ungebremst.


    100er zulassung wäre drin, allerdings müsste ich dann ablasten.
    nach der formel "leergewicht zugfahrzeug x 0,3 = gesamtmasse angänger" bleibt mir bei dem haupt
    zugfahrzeug soviel zuladung, dass ein mopped und ein paar klamotten rein passen.


    es ist wie immer die gretchenfrage was schlimmer ist:
    -
    1) ablasten für das haupt zugfahrzeug mit dem risiko (zulassungsmässig) überladen zu fahren.
    nutzlast dann 240 kg.


    2) 100er zulassung für schwereres zugfahrzeug, also dann mit dem leichteren fahrzeug bei 100 zu schnell.
    nutzlast hier 525 kg.


    ich habe keine ahnung was das eine oder das andere für konsequenzen (wie teuer) das hat.
    was meint ihr?


    nutzungsprofil vermutlich 1 mal in der woche zum training, sonst anreise zu veranstaltungen.
    2-3 pro jahr.


    sonst wird der anhänger für alles mögliche genutzt, das komplette profil ist noch nicht klar.
    ist mein erster anhänger.

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    Jedes Verbot ist eine leise Absage an die Idee, der Mensch sei vernunftbegabt.
    Stefan Geiger

    Einmal editiert, zuletzt von heiopei ()

  • Variante 1 dürfte günstiger sein, bei einer Kontrolle müssten sie dich ja wiegen, was jetzt eher selten vorkommt.
    Außerdem sind die Gebühren für Überladen bis 20% relativ moderat.


    Bei Variante 2 reicht ein Blick in den Fahrzeugschein, um zu wissen, dass was nicht passt. Dann bist du ruckzuck im führerscheingefährdenden Bereich, weil mit Anhänger gelten für Geschwindigkeitsübertretungen die LKW-Tarife, und die sind happig. Du fährst z.B.auf der Autobahn mit 105 km/h, wirst kontrolliert und bist damit 25 zu schnell - richtig teuer!

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi 450 ()

  • Und nicht vergessen, die Tempo-100-Zulassung gilt nur in D!


    Und nur auf Richtigen ausgewiesenen Autobahnen !
    Spar dir den ganzen Quatsch und fahre anstatt 100 dann 90 .....


    Und wenn du ," jetzt allgemein gedacht " ,natürlich meinst ich hab ne 100 er Zulassung und kann nun 120 fahren,
    ist das dein Bier ..


    Das machen etliche die mich so überholen winken noch dreist , aber dann ist es aber mehr wie Kagge
    und der Lappen dann halt weg ...


    Irgend wann kommst du auf nen Transporter / Bulli wo alles reinkann . Entspannt beim Fahren und den Geldbeutel .
    120 Steuer im Jahr ist kein Geld und Versicherung auf kleinen Niveau sind günstiger als
    ein zwei Anzeigen ....
    Vorteil du kannst drin sogar übernachten und alles bleibt trocken ...

    Ich such nix sondern finde es bei meinen Touren und Reisen :mopped:

  • Definitiv bei so häufiger Nutzung fürs Hauptfahrzeug ablasten! Geht halt sehr knapp her bei dir mir der Nutzlast.



    Mal was anderes, selbst wenn du den Anhänger für dein schweres Auto ablastest, musst du erst mit über 80 geblitzt/galasert/gefilmt werden damits zu Problemen kommt.


    Wenn du dann allerdings echte 100 fährst, gilt es zu bedenken, ab effektiv 96km/h gibt's nen Punkt...


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • Ich hab auch einen 750kg Anhänger mit 100 km/h Aufkleber, fahren darf ich das nur hinter meinem Patrol, wenn ich mit dem Skoda meiner Frau unterwegs bin, fahr ich knapp 100, die Autobahnpolizei fährt bisher immer vorbei, sollte man doch gestoppt werden, bin ich abzüglich der Toleranz noch im bezahlbaren Bereich...
    Fährst du ohne Aufkleber mit 100, bist du auf jeden Fall fällig, wenn die Rennleitung hinter dir her fährt...


    Auf der Landstraße darf man eh nur 80 und überladen ist glaube ich teurer als zu schnell fahren....

  • danke,
    also ich fasse zusammen, ablasten ist in summe vermutlich die bessere variante.


    ich fahre viel mit wohnwagen, da ist die "100" eine echte wohltat, da man an den LKW´s
    relativ flott vorbei kommt. ich hab nämlich keinen gesteigerten drang mit einem gespann
    länger die linke spur benutzen zu müssen, als unbedingt notwendig.
    und, es geht mit 100 recht gut rechts bei den lkw´s mit zu schwimmen, ab und an einen
    überholen wenn es der verkehr erlaubt. dann sind alle zufrieden.
    insofern ist das für mich wichtig mit der 100er zulassung.


    tranporter fällt momentan aus, aus verscheidenen gründen.


    dann lass ich den anhänger mal ablasten. ist ja nichts was für immer so sein muss,
    wenns gar nicht geht wird der wieder aufgelastet.


    DANKE !

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    Stefan Geiger

  • das mit den bussgeldern war ein guter hinweis:


    speeding: 16-20 kmh drüber, 70 tacken und einen punkt. das ist mir schon zu teuer, bei noch schneller wirds empfindlich.
    loading: in meiner konstellation sind noch mal 85 kg für 35 euro drin, danach wirds auch hier teuer.


    mit gut 300 kg zuladung sollte ich mit einem mopped und gerödel eigenlich leben können.
    ist nicht viel, aber immerhin. ich werd nochmal ne nacht drüber schlafen.

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    Stefan Geiger

  • Dann bist du ruckzuck im führerscheingefährdenden Bereich, weil mit Anhänger gelten für Geschwindigkeitsübertretungen die LKW-Tarife, und die sind happig. Du fährst z.B.auf der Autobahn mit 105 km/h, wirst kontrolliert und bist damit 25 zu schnell - richtig teuer!


    OK, das mit den LKW-Tarifen und nur auf Autobahnen war mit klar, aber wo steht das mit dem 105 entspricht 25 zu viel ? Gehört hab ich das auch schon öfters, aber tatsächlich im Bußgeldkatalog gefunden hab ich das noch nicht. Hast du da ne Quelle ? Danke im Voraus

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    Kontrolle ist eine Illusion, man hat genau solange die Kontrolle, bis man sie verliert !


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  • er meint wohl, wenn nicht abgelastet und dann 105 fahren, dann ist das 25kmh drüber.
    = teuer.

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  • Wenn du die Bedingungen für Tempo 100 nicht einhältst, also Gewichtsverhältnis Auto-Hänger passt nicht oder deine Reifen sind älter als 6 Jahre, dann gilt deine Tempo-100-Zulassung ja nicht mehr und du darfst nur 80 fahren. 105-80=25 zu schnell.

  • Nee, meinte schon die 100er Zulassung ist erfüllt (also Gewicht Führerschein Reifen nur auf Autobahn usw). Bin ich dann auch bei 105 25 zu schnell ?

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  • Nee, meinte schon die 100er Zulassung ist erfüllt (also Gewicht Führerschein Reifen nur auf Autobahn usw). Bin ich dann auch bei 105 25 zu schnell ?

    Wenn du 100 fahren darfst bist du bei 105 quasi im soll... :p


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  • na dann ist ja gut (hab nur nochmal nachgefragt, weil mir das schon einmal jemand falsch erklärt hat)

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  • 240kg Nutzlast reichen doch locker. Mit Moped drauf sind da ja noch 100+kg Luft, was willst Du denn da alles in den Hänger schmeißen, um das zu überschreiten?




    Ich nehme an, wir sprechen hier von einem 500-Euro Klasse Anhänger aus dem Baumarkt. Damit würde ich auf der rechten Spur mit den LKW-Spurrillen ohnehin ungern 100 fahren, insbesondere mit hoch stehender Ladung und damit hohem Schwerpunkt.

  • 240 kg werden schnell knapp. Sprit, Reserveräder, Zelt, Werkzeug, Kiste Bier..
    Kennt wohl jeder.
    Aber stimmt schon, sollte eigentlich reichen.


    Mit dem baumarkt Anhänger liegst du jedoch
    falsch.

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    Stefan Geiger


  • Und nur auf Richtigen ausgewiesenen Autobahnen !.


    Uii , das wuste ich gar nicht !
    Ich hab 100er Zulassung; fahre guten Gewissens auch auf Landstrassen,Bundesstrassen und Kraftfahrtstrassen Tacho 110.


    Nach Deiner Info bin ich dann ja immer mind. 20 km zu schnell weil auf diesen Strassen nur 80 mit dem Hänger erlaubt sind.
    Kann man das irgendwo nachlesen ?


    Danke und Grüße

    Yamaha YZ 250 F ´04 Steahly Flywheel Torque Monster 10oz.

  • Tempo 100 ist in der 9. Ausnahmeverordnung geregelt:


    § 1
    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
    beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen
    (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit ...


    Der § 18 Abs.5 Nr.1 auf den sie sich bezieht lautet so:

    (5) 1Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. 2Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung ...


    Aus diesem Verweis auf den Abs. 5 leitet jetzt die Polizei ab, dass für Tempo 100 auf Kraftfahrstraßen die bauliche Trennung der Fahrbahnen erforderlich ist, also autobahnähnlich ausgebaut ist.
    Es kann also richtig teuer werden, wenn auf einer 2-spurigen Kraftfahrstraße mit 110 km/h im Verkehr mitgeschwommen wird.


    Ob diese Auslegung in allen Bundesländern so gesehen wird oder ob gegen einen entsprechenden Busgeldbescheid schonmal erfolgreich geklagt wurde, würde mich sehr interessieren.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    natürlich kann man das Nachlesen, steht alles in der Straßenverkehrsordnung. Übrigens gelten die 100 auch auf Kraftfahrstraßen wen diese wie eine Autobahn 2 Spuren und eine Bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen hat.
    Man darf mit Anhänger z.B. auch nicht auf die Linke Spur auf 3 Spurigen Autobahnen.
    Gibt halt schon ein paar Sachen die man beachten muss.

    MFG MS
    ps bin bekennender Warmduscher ;)
    pss schlecht schreiben konnte ich schon immer gut :)

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